Hinsichtlich der Angaben zu den rechtlichen Risiken des Bayer-Konzerns verweisen wir auf die Darstellung in Anhangangabe [30] im Bayer-Geschäftsbericht 2025. Der Bayer-Geschäftsbericht 2025 steht unter www.bayer.de zum Herunterladen bereit. Seit diesem Geschäftsbericht hat es folgende wesentliche Veränderungen im Bereich der rechtlichen Risiken gegeben:
Roundup™ (Glyphosat): Monsanto Company („Monsanto“), einer Tochtergesellschaft von Bayer, wurden in den USA zahlreiche Klagen zugestellt. Die Klagenden tragen vor, sie seien mit von Monsanto hergestellten glyphosathaltigen Produkten in Berührung gekommen. Glyphosat ist der in bestimmten Herbiziden von Monsanto einschließlich der Roundup™-Produkte enthaltene Wirkstoff. Die Klagenden tragen vor, ihr Kontakt mit diesen Produkten habe zu Gesundheitsschäden geführt.
Im Februar 2026 erzielte Monsanto eine Einigung über zwei bedeutende Vergleiche in Bezug auf Roundup™-Ansprüche: einen USA-weiten Sammelvergleich (class settlement) und eine separate Vereinbarung zur einvernehmlichen Beilegung bestimmter anderer Roundup™-Ansprüche. Die Vergleichsvereinbarungen enthalten keinerlei Schuldeingeständnis. Sie zielen darauf ab, die Roundup™-Rechtsstreitigkeiten erheblich einzudämmen.
Der Sammelvergleich soll alle gegenwärtigen sowie mögliche künftige Glyphosat-bezogene Ansprüche wegen behaupteter Non-Hodgkin-Lymphom(„NHL“)-Erkrankungen durch ein langfristig angelegtes Kompensationsprogramm unabhängig von der rechtlichen Grundlage beilegen.
Der Sammelvergleich umfasst Personen, die einen Kontakt mit Roundup™ vor dem Vergleichsabschluss behaupten und bei denen NHL entweder bereits medizinisch diagnostiziert wurde oder innerhalb von 16 Jahren nach Wirksamwerden des Vergleichs medizinisch diagnostiziert wird. Der Sammelvergleich wird nach endgültiger erstinstanzlicher Genehmigung und Erschöpfung aller Rechtsmittel wirksam. Im Rahmen des Sammelvergleichs wird Monsanto bis zu 21 Jahre lang abnehmende, gedeckelte jährliche Zahlungen in Höhe von insgesamt bis zu 7,25 Mrd. USD leisten. Nach der vorläufigen gerichtlichen Genehmigung des Sammelvergleichs im März 2026 haben die Gruppenmitglieder (class members) die Möglichkeit, bis zum 4. Juni 2026 Einwände gegen den Sammelvergleich zu erheben (to object) oder aus dem Sammelvergleich auszutreten (to opt out). Monsanto hat das Recht, den Sammelvergleich zu kündigen, wenn die Anzahl der Austritte (opt-outs) übermäßig hoch ist.
Sollte das erstinstanzliche Gericht den Sammelvergleich endgültig genehmigen, könnte dieser Genehmigungsbeschluss angefochten werden. Der Sammelvergleich wird erst wirksam, wenn alle Rechtsmittelverfahren abgeschlossen sind. Diese könnten mehrere Jahre dauern.
BASF-Schiedsverfahren: 2019 wurde Bayer eine Schiedsklage zugestellt, die von BASF erhoben wurde. BASF machte Schadenersatzansprüche aus den 2017 und 2018 unterschriebenen Kaufverträgen geltend, über die BASF bestimmte Geschäftsbereiche der Division Crop Science erworben hatte. 2022 wies das Schiedsgericht die Ansprüche von BASF vollumfänglich ab. 2023 wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Antrag von BASF auf Aufhebung des Schiedsspruchs zurück. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Schiedsspruch ungültig sei, weil er einer deutschen Verfahrensvorschrift bezüglich der Unterschriften der Mitglieder des Schiedsgerichts nicht entspreche. Nach dem gerichtlichen Beschluss sei das ursprüngliche Schiedsverfahren noch nicht beendet und müsse durch den Erlass eines wirksamen Schiedsspruchs abgeschlossen werden, welcher diese Vorschrift hinreichend beachte. Im Jahr 2024 hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf und verwies das Verfahren zur weiteren Verhandlung der behaupteten Aufhebungsgründe an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurück. Die Verfahrensvorschrift bezüglich der Unterschriften der Mitglieder des Schiedsgerichts sei nicht verletzt. Im Juni 2025 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, die Argumente von BASF zurückzuweisen und den Schiedsspruch zu bestätigen. BASF hat gegen diese Entscheidung Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erhoben. Im April 2026 verwarf der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde als unzulässig. Wir betrachten die Angelegenheit als abgeschlossen.