Bayer Quartalsmitteilung Q1 2026

Das vorliegende Dokument ist eine Quartalsmitteilung nach § 53 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse (Stand: 9. April 2026) und stellt keinen Zwischenbericht im Sinne des International Accounting Standard (IAS) 34 dar. Diese Quartalsmitteilung sollte zusammen mit dem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2025 und den darin enthaltenen Zusatzinformationen über das Unternehmen gelesen werden. Den Geschäftsbericht 2025 finden Sie auf unserer Website www.bayer.com. Die in dieser Quartalsmitteilung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden basieren grundsätzlich auf denselben, die dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 zugrunde lagen.