Als wesentliche, zu berichtende Risiken im Sinne von DRS 20 werden im Folgenden alle als hoch sowie als mittel klassifizierten und vom Schadensausmaß her mindestens als signifikant eingestuften finanziellen und nichtfinanziellen Risiken unter Berücksichtigung der etablierten Risikosteuerungsmaßnahmen (Nettorisiko) berichtet. Diese befinden sich innerhalb des schwarzen Rahmens in der Bewertungsmatrix A 3.2.1/2. Wir berichten des Weiteren bedeutende Risiken, die unter Umständen nicht, nur unzureichend oder wenig aussagekräftig (finanziell) einschätzbar sind. Ferner berichten wir über wesentliche Chancen, die im Chancenmanagement identifiziert wurden. Grundsätzlich überprüfen wir, ob sich einzelne Risiken während des Prognosezeitraums signifikant anders auswirken können als berichtet; für unsere derzeitige Bewertung ist dies bis auf die folgende Ausnahme nicht der Fall. Rechtliche Verfahren können grundsätzlich erheblichen Einschätzungsrisiken unterliegen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Verfahren in Bezug auf die Glyphosat-Thematik sowie in Bezug auf die PCB-Thematiken können unterjährige Ergebnisse aus Mediations- wie auch aus den laufenden Rechtsverfahren zu Anpassungen von den mit den Verfahrenskomplexen in Zusammenhang stehenden Rückstellungen oder Verbindlichkeiten führen. Diese Anpassungen können einen wesentlichen Einfluss auf die getätigte Prognose in Bezug auf die finanzielle Situation wie auch auf den Cashflow haben. Siehe auch B Konzernabschluss, Anhangangabe [30].
Vergleichbare Risiken aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen werden ggf. zusammengefasst berichtet.
Gesondert zu erläuternde Risiken im Zusammenhang mit den Aspekten gemäß der Definition des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes müssten nach unserem Verständnis das höchste potenzielle Schadensausmaß in Bezug auf das qualitative Kriterium „potenzielle Auswirkungen auf Menschen und/oder die Umwelt“ und gleichzeitig eine mit „sehr wahrscheinlich“ eingestufte Eintrittswahrscheinlichkeit haben. Risiken, welche die genannten Kriterien erfüllen, wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht identifiziert.
Im Folgenden beschreiben wir die einzelnen Risikokategorien und geben deren Klassifizierung1 und die betroffenen Divisionen an, insoweit sie sich in der Risikomatrix im Bereich „extern zu berichtende Risiken“ befinden. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risiken. Sofern relevant, gehen wir in der Beschreibung auch auf divisionsspezifische Ausprägungen der Chancen und Risiken ein. Genannt werden die Divisionen, die wesentliche Risiken identifiziert haben. Grundsätzlich können auch andere Divisionen in geringerem Ausmaß betroffen sein. Bei wesentlichen Risiken, die von Enabling Functions berichtet werden, weisen wir den Konzern aus, wobei diese Risiken auch die Divisionen betreffen können.
Soziale und makroökonomische Trends (Hoch: Konzern, Mittel: Crop Science)
Weiterhin sehen wir ein erhöhtes Risiko für geopolitische Verschiebungen und Spannungen, die unser globales Geschäft beeinflussen können. Der Wettbewerb zwischen den USA und China, regionale Konflikte sowie eine zunehmend fragmentierte und polarisierte Weltordnung stellen etablierte wirtschaftliche Paradigmen infrage und beeinträchtigen Investitionsentscheidungen, Lieferketten und grenzüberschreitende Handelsströme. Obwohl der Welthandel nach wie vor eng miteinander vernetzt ist, befindet sich die Globalisierung in einem massiven Wandel. Es besteht anhaltende Volatilität bezüglich geopolitischer Entwicklungen, insbesondere hinsichtlich potenziell weitreichender politischer Entscheidungen der US-Regierung, z. B. im Handelskontext, potenziell weitreichender Einschränkungen durch die chinesischen Behörden, z. B. im Kontext der Exportbestimmungen, oder entsprechender Gegenmaßnahmen von beiden Seiten. Dies könnte beispielsweise zu einer negativen Auswirkung auf die Verfügbarkeit von Komponenten oder Materialien und auf die Fähigkeit des Bayer-Konzerns führen, effektiv zu planen. Über Jahrzehnte etablierte Grundsätze wie die regelbasierte Handelsordnung oder vornehmlich an Kosteneffizienz ausgerichtete Lieferketten einer „Just-in-time“-Produktion werden zunehmend infrage gestellt. Dies kann Auswirkungen auf unser Geschäftsumfeld mit sich bringen: Die Fragmentierung in verschiedenen Bereichen (u. a. Kapitalmärkte, Technologiestandards) rückt die Sicherung des Zugangs zu kritischen Rohstoffen und strategisch wichtigen Technologien bei vielen Staaten verstärkt in den Blick. So kommt es häufiger zur Einführung von restriktiven Handelsmaßnahmen oder Investitionskontrollen in „kritischen“ Infrastrukturen, die uns direkt oder indirekt betreffen könnten. Auch werden Fragen der Forschung und Produktzulassung zunehmend unter dem Gesichtspunkt der nationalen Sicherheit diskutiert und von Desinformationsstrategien überschattet. Geopolitische Risiken zeigen sich zum Beispiel im Zusammenhang mit Russlands Krieg in der Ukraine, im Nahen und Mittleren Osten sowie bei möglichen Spannungen zwischen China und Taiwan. Wir sehen hier sowohl direkte Risiken für unsere Produktion in der Ukraine und unsere Kunden als auch indirekte Risiken über den Einfluss auf unsere Zulieferer sowie Lieferketten (siehe hierzu auch Abschnitt „Lieferfähigkeit“). Grundsätzlich haben die Auswirkungen von Kriegen das Potenzial, die Sicherheit unserer Beschäftigten und Kunden zu gefährden und gleichzeitig die für uns relevanten Märkte signifikant zu beeinflussen, indem sie bspw. zu erschwerten Lieferketten, höheren Energie- und Rohstoffpreisen oder negativen Währungs- und Konjunktureffekten führen. Entsprechende Verschiebungen könnten sich negativ auf unser Marktumfeld auswirken. Das grundsätzlich rauer werdende geopolitische Umfeld könnte darüber hinaus auch zu vermehrten Angriffen auf kritische Infrastrukturen führen. Wir stellen uns mit globalem und lokalem Krisenmanagement, bereichs- und funktionsübergreifenden Taskforces sowie der Diversifizierung unserer Energiequellen auf diese Herausforderungen ein. Zudem haben wir ein globales Geopolitik-Team in der Abteilung Public Affairs etabliert, das unsere Aktivitäten in diesem Feld bündelt.
Die wachsende Weltbevölkerung mit erhöhtem Nahrungsmittelbedarf eröffnet unserer Division Crop Science Chancen. Zusätzlich führen verändertes Konsumverhalten und wachsendes öffentliches Bewusstsein für gesunde Ernährung und Nachhaltigkeit, gepaart mit neuen digitalen Technologien, zum Entstehen neuer Einnahmequellen in der Landwirtschaft. Während hochwertiges Saatgut und Pflanzenschutz unser Kerngeschäft bleiben, sehen wir Chancen, Mehrwert durch die Erschließung neuer Kundensegmente, Vertriebs-Plattformen und digitaler Optionen zu generieren und Regenerative Landwirtschaft zu fördern.
Chancen für unsere Division Pharmaceuticals ergeben sich aus der zunehmenden Alterung der Bevölkerung. Diese führt weiterhin zu einem Anstieg von chronischen Krankheiten, und immer mehr Menschen leiden unter Mehrfacherkrankungen, die ihre Lebensqualität beeinträchtigen. Um den daraus resultierenden erhöhten Bedarf an innovativen Gesundheitsprodukten für altersbedingte Krankheiten zu adressieren, hat unsere Division Pharmaceuticals ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf den Bereich der Präzisionsmedizin optimiert, mit einem engeren therapeutischen Fokus, aber einer breiteren Palette von Modalitäten.
Es gibt das Risiko einer ablehnenden gesellschaftlichen Haltung gegenüber Bayer und allgemein gegenüber neuen Technologien. So gibt es z. B. immer wieder kritische Debatten über Pflanzenschutz und Gentechnik in der Landwirtschaft, die sich auf unsere Reputation, aber auch auf regulatorische Entscheidungen und damit die Nutzung und die Verfügbarkeit unserer Produkte auswirken können. Durch das Risiko einer zunehmend negativen, nicht vorrangig auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden öffentlichen Diskussion können sich z. B. für uns ungünstige gesetzliche und regulatorische Entscheidungen ergeben. Als Ergebnis ist es möglich, dass die Anwendbarkeit unserer Produkte erheblich beschränkt wird, bis hin zur freiwilligen oder erzwungenen Einstellung der Vermarktung. Soziale Medien und schnelle Informationszyklen können Fehlinformationen oder Anschuldigungen verstärken, auch durch unautorisierte oder gefälschte Kommunikationen. Wir bringen uns aktiv in diese Debatten ein, weil wir davon überzeugt sind, dass Transparenz und gesellschaftliche Akzeptanz die notwendige Grundvoraussetzung für erfolgreiche Unternehmen darstellen.
Negative Entwicklungen makroökonomischer Natur, wie Krisen in für uns wichtigen Absatzmärkten, können unser Geschäft beeinträchtigen und unseren Gewinn schmälern. Speziell das Saatgut- und Pflanzenschutz-Geschäft hat einen zyklischen Charakter, der geprägt ist von wirtschaftlichen Entwicklungen sowie von Faktoren wie Wetterschwankungen, die unser Crop-Science-Geschäft ungünstig beeinflussen können. Signifikante Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, wie extreme Wetterereignisse, können die Landwirtschaft beeinflussen, beispielsweise durch potenzielle Ernteverluste aufgrund von Dürre oder Überschwemmungen. Prognosen über den Klimawandel sagen langfristig eine Zunahme dieser Risiken voraus. Wir stellen uns diesen Einflüssen mit einem global diversifizierten Geschäft, einer flexiblen Lieferkette, einem umfassenden Monitoring sowie der langfristigen Anpassung unserer Forschung und Produktentwicklung an den Klimawandel.
Marktentwicklungen (Mittel: Crop Science)
In der Division Crop Science kann sich der Wettbewerb in der Saatgut- und Pflanzenschutzindustrie weiter verschärfen. Die erfolgreiche Einführung von neuen Produktgenerationen auf den Märkten unterliegt auch externen Faktoren, die sich negativ auswirken könnten und auf die wir nur begrenzt Einfluss nehmen können, z. B. strengere regulatorische Rahmenbedingungen und erhöhte Datenanforderungen. Auch der Markteintritt neuer Wettbewerber sowie aggressive Marketing- und Preisstrategien, nicht nur bei generischen Produkten, können sich insbesondere negativ auf unsere Ertragslage und Marktposition auswirken. Im Zusammenhang mit der zunehmenden Digitalisierung der Landwirtschaft können zudem neue Akteure an Bedeutung gewinnen und den Markt – ggf. zu unserem Nachteil – verändern. Durch Weiterentwicklung unserer Geschäftsmodelle, wissenschaftliche und kommerzielle Partnerschaften sowie eigene F&E-Kapazitäten tragen wir diesen Entwicklungen Rechnung.
Wir sehen Chancen für unsere Division Pharmaceuticals. Wissenschaftliche Durchbrüche in Bereichen wie Zell- und Gentherapie sowie Präzisionsmedizin haben das Repertoire innovativer Therapien erweitert. Dies bietet Möglichkeiten, Patienten mit großem ungedeckten Bedarf zu heilen oder sogar Krankheiten von vornherein zu verhindern. Gleichzeitig führen Datenwissenschaft und KI zu besseren Diagnosemethoden, sodass Krankheiten gezielter diagnostiziert und behandelt werden können.
Regulatorische Änderungen (Hoch: Konzern, Pharmaceuticals, Mittel: Crop Science)
Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt umfassenden Regulierungen, die sich im Wandel befinden und verschärfen können, in bestimmten Fällen auch aus politischen Gründen. So können bspw. im Hinblick auf die Division Crop Science weitere Restriktionen für den Verkauf und die Anwendung verschiedener Pflanzenschutzmittel erlassen, oder bereits erteilte Zulassungen nach regulärer behördlicher Überprüfung nicht wieder erteilt werden. Zum Teil unterliegen sie auch gerichtlichen Anfechtungen. Solche Maßnahmen können potenziell zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Widerruf von Produktregistrierungen oder Genehmigungen zur Marktteilnahme führen. Diese implizieren mögliche finanzielle Verluste durch geringere Verkäufe von Pflanzenschutzmitteln und damit verbundenen Saatgut-Angeboten. In diesem Zusammenhang wird in der Öffentlichkeit u. a. auch die mögliche Einschränkung der Nutzung bestimmter fluorhaltiger Wirkstoffe zunehmend thematisiert. Auch in der Division Pharmaceuticals können die Zulassungsbedingungen noch herausfordernder werden. Diskussionen von Regulierungsbehörden zur Neubewertung chemischer Rohstoffe könnten bspw. zu einem Umsatzrückgang oder zu Verwendungseinschränkungen führen. Außerdem ist es möglich, dass die Preisgestaltung pharmazeutischer Produkte weitergehend reguliert wird, sowohl in Bezug auf Produkte, die bereits dem generischen Wettbewerb ausgesetzt sind, als auch auf patentgeschützte innovative Produkte. Dies umfasst ebenfalls Unsicherheiten bezüglich möglicher legislativer Maßnahmen oder Durchführungsverordnungen der US-Regierung. Rückstände von agrochemischen Produkten oder pharmazeutischen Wirkstoffen werden möglicherweise ebenfalls Gegenstand von schärferen Regulierungen. Ferner können sich regulatorische Änderungen auf landwirtschaftliche Importe aus anderen Regionen und somit auf unsere dortige Geschäftstätigkeit auswirken. Regulatorische Änderungen können mit Unsicherheiten bezüglich unseres Patentschutzes einhergehen, ggf. verbunden mit finanziellen Einbußen bis hin zu Rückzahlungen von Lizenzgebühren. Höhere Produktentwicklungskosten und längere Entwicklungszeiten können zu erforderlichen Anpassungen unseres Produkt-Portfolios führen, unter der auch die Reputation des Unternehmens leiden kann.
Wir begegnen diesen Risiken durch die Beobachtung von Veränderungen in den regulatorischen Anforderungen mit dem Ziel, diese im Unternehmen angemessen zu adressieren. Unsere globale geschäftliche Präsenz bündelt unser umfassendes Produkt-Portfolio und unterstützt unsere Nachhaltigkeits-Ambitionen. Außerdem stellen wir uns fortlaufend auf Basis unserer Forschung und Entwicklung sowie durch Akquisitionen und Partnerschaften auf neue Herausforderungen ein und entwickeln unser Produkt-Portfolio in Hinblick auf zu erwartende Veränderungen weiter. Unser kontinuierlicher Behördendialog in allen bedeutenden Märkten mit dem Ziel von Entscheidungen auf Grundlage wissenschaftlich fundierter Kriterien ist dabei ein zentrales Instrument zur Mitigation möglicher Risiken.
Geschäftsstrategie (Mittel: Pharmaceuticals)
Unsere Geschäftsstrategie ist auf Innovationen ausgerichtet, die grundsätzlich mit Risiken verbunden sind. In unserer Division Pharmaceuticals sehen wir Herausforderungen sowohl in Bezug auf den Aufbau neuer Therapie-Plattformen wie der Zell- und Gentherapie als auch in Bezug auf die Weiterentwicklung etablierter Therapiegebiete mit innovativen Lösungen. Falls sich solche Risiken materialisieren, könnten daraus für uns bspw. nachteilige finanzielle Konsequenzen bzw. eine Schädigung unserer Reputation resultieren. Wir begegnen diesen Risiken mit der Anpassung unserer Organisation und unserer Prozesse an die bestehenden Herausforderungen.
Forschung und Entwicklung (Hoch: Pharmaceuticals, Mittel: Crop Science)
Geschäftsübergreifend sehen wir Chancen durch unsere Innovationskraft sowohl in der Weiterentwicklung unserer Marken als auch in der Entwicklung unserer Forschungs-Pipeline. In der Division Pharmaceuticals ergeben sich Chancen aus Datenwissenschaft sowie KI und damit verbundenen neuen Methoden in der Forschung und Entwicklung, die Zeit sparen und die Produktivität von Forschung und Entwicklung erhöhen. Darüber hinaus ermöglichen neue, einzigartige Screening-Technologien die Identifizierung von Leitstrukturen gegen bislang nicht adressierbare Targets mit dem Potenzial, innovative Produkte zu entwickeln. Um unsere Innovationskraft zu stärken, setzen wir auch auf die Vernetzung außerhalb unserer Unternehmensgrenzen. Daraus entstehen Impulse für die Entwicklung neuer Produkte.
Der technologische Fortschritt bei der Entwicklung pharmazeutischer Produkte kann zugleich auch ein Risiko für uns darstellen, falls wir nicht in der Lage sein sollten, diese Entwicklung mitzugestalten. Der Zugang zu neuen Technologien sowie die generelle Identifikation einer hinreichenden Anzahl von Forschungskandidaten und deren angemessene Entwicklung stellen eine besondere Herausforderung dar. Die Zielsetzung, uns auch durch Einlizenzierungen bzw. Akquisitionen zu verstärken, birgt das Risiko, dass nicht genügend passende Kandidaten zu wirtschaftlich akzeptablen Konditionen identifiziert werden können. Grundsätzlich können wir nicht sicherstellen, dass Entwicklungskandidaten, die sich derzeit oder künftig in unserer Entwicklungs-Pipeline befinden, bis zur Marktreife entwickelt werden, ihre geplante Zulassung/Registrierung erhalten und sich auf dem Markt kommerziell erfolgreich behaupten werden. Dies kann u. a. daran liegen, dass bei der Produktentwicklung technische, kapazitative und zeitliche Anforderungen nicht erfüllt, anvisierte Studienziele verfehlt oder finanzielle Ressourcen nicht optimal allokiert werden. Bei der Produktzulassung oder -einführung kann es zu Verzögerungen oder Mehrkosten kommen. Wir wirken diesem Risiko durch ein ganzheitliches Portfolio-Management mit Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit und mit Priorisierung der Entwicklungsprojekte entgegen.
Bei Crop Science gehen wir davon aus, dass wir Chancen durch unsere Innovationskapazitäten und -budgets generieren und den Herausforderungen bei der Entwicklung und Einführung von Produktlösungen in der Agrarwirtschaft effektiv begegnen können – etwa längeren und kostenintensiveren Entwicklungszyklen oder höheren regulatorischen Anforderungen. Wir beabsichtigen, die Stärke unserer Forschungs- und Entwicklungs-Plattform weiter zu nutzen, um wegweisende Technologien schneller bereitstellen zu können. Zusätzlich werden wir durch unsere bestehende Expertise sowie mit strategischen Investitionen in neue Fähigkeiten darauf hinarbeiten, neue Marktsegmente zu erschließen und zu nutzen.
Crop Science geht gleichzeitig gezielt auf die Herausforderungen im Bereich Forschung und Entwicklung ein. Maßgebliche Faktoren hierfür sind u. a. der beschleunigte Innovationsprozess, vorangetrieben durch rasante technologische Fortschritte, sowie sich wandelnde regulatorische Rahmenbedingungen und ein intensiver Wettbewerb. Unsicherheiten im Bereich der Innovationsinitiativen bergen Risiken für die erfolgreiche Kommerzialisierung neuer Produkte und können potenziell zu verpassten Marktchancen oder einer Schwächung unserer Wettbewerbsposition führen. Um diesen Risiken zu begegnen und unsere strategischen Ziele sowie langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, setzen wir auf ein kontinuierliches Portfolio-Management sowie einen dynamischen Ressourcenfluss für Schlüsselprojekte und investieren gezielt in wettbewerbsfähige Innovationen.
Lieferfähigkeit (Einkauf, Produktion, Logistik) (Hoch: Konzern, Mittel: Crop Science, Pharmaceuticals)
An unseren Standorten oder den Standorten unserer Lieferanten und Partner kann es trotz aller Vorkehrungen zu Betriebsunterbrechungen kommen, z. B. durch Brände, Stromausfälle, Umstellungen von Prozessen auch im Zusammenhang mit Einschränkungen bezüglich des Einsatzes bestimmter chemischer Stoffe oder durch den Ausfall von Anlagen. Einige unserer Produktionsstätten liegen zudem in Regionen, die von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben betroffen sein können. Die Materialisierung eines dieser Risiken könnte zu Produktionsunterbrechungen oder -stillstand führen, mit Personen- und Reputationsschäden einhergehen und zu Absatz- bzw. Margenrückgängen führen sowie den Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur erforderlich machen. Können wir die Nachfrage nach unseren Produkten nicht bedienen, ist ein struktureller Umsatzrückgang möglich, da Patienten in der Zwischenzeit mit Alternativen behandelt werden könnten und ggf. nicht zu unseren Produkten zurückkehren. Wir adressieren diese Risiken durch den gezielten Aufbau von Sicherheitsbeständen und z. B. durch eine Verteilung der Herstellung auf verschiedene Standorte. Zudem ist an allen unseren Produktionsstandorten ein Sicherheits- und Krisenmanagement auf Grundlage entsprechender Konzernregelungen implementiert.
Auch Störungen in der Zulieferkette, die beispielsweise die Beschaffung von Rohstoffen oder Wirkstoffen von Lieferanten oder Partnern sowie die damit verbundenen Logistikprozesse umfasst, können unsere eigene Lieferfähigkeit negativ beeinflussen. Die bezogenen Stoffe bzw. ihre Hersteller müssen alle notwendigen regulatorischen Anforderungen erfüllen. Die bezogenen Stoffe müssen zudem zur Erfüllung in der Wertschöpfung nachfolgender regulatorischer Anforderungen geeignet sein. Einige Materialien, insbesondere in unserer Division Pharmaceuticals, werden von nur wenigen Lieferanten oder aus einer einzigen Quelle angeboten, und jede Störung könnte die Produktion und Verfügbarkeit der Produkte beeinträchtigen. Diesen Risiken begegnen wir durch den Aufbau von alternativen Zulieferern, den Abschluss von längerfristigen Verträgen sowie die Ausweitung von Lagerbeständen oder Eigenherstellung. Zulieferrisiken werden regelmäßig überprüft und bewertet.
Geopolitische Risiken, mit den daraus resultierenden internationalen (Lieferketten-)Verwerfungen, halten Risiken auf hohem Niveau, wie die Verfügbarkeit von in der Produktion benötigten Materialien oder die Stabilität von Lieferketten. Siehe hierzu auch Abschnitt „Soziale und makroökonomische Trends“.
Marketing, Vertrieb und Distribution (Mittel: Pharmaceuticals)
Insbesondere Neueinführungen von Produkten stellen unsere Marketing- und Vertriebsorganisation vor Herausforderungen, da sich Annahmen z. B. über den Markt und seine Gegebenheiten möglicherweise nicht wie erwartet realisieren. Darauf aufbauend könnten sich unsere Konzepte zur Produkteinführung – auch in Bezug auf klinische Studien – sowie die Planung oder Umsetzung der Vertriebsstrategie als zeitlich unangemessen oder ineffizient herausstellen, was ein Risiko für den Umsatz unserer Produkte darstellen könnte. Diesen Risiken begegnen wir mit einer vorausschauenden Analyse möglicher Szenarien und der Erarbeitung passender Strategien auch für geplante Neueinführungen von Produkten.
Personal (Mittel: Konzern)
Qualifizierte und engagierte Beschäftigte sind eine entscheidende Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Schwierigkeiten bei der Rekrutierung, Einstellung und Bindung von (regional) dringend benötigten Fachkräften auch in Hinblick auf den Wettbewerb unter Arbeitgebern sowie bei der Weiterentwicklung von Beschäftigten können erhebliche negative Auswirkungen auf die künftige Unternehmensentwicklung haben. Entwicklungen wie die steigende Relevanz disruptiver Technologien, die flächendeckende Einführung unseres neuen Organisationsmodells, das darauf ausgelegt ist, gemeinsam mit neuen Ansätzen zu arbeiten, werden nach neuen, innovativen Fähigkeiten unserer Beschäftigten verlangen. Basierend auf Analysen des zukünftigen Bedarfs, entwickeln wir entsprechende Maßnahmen zur Personalrekrutierung und eine auf Fähigkeiten ausgerichtete Personalentwicklung, um diesen Risiken entgegenzuwirken. Die Ausrichtung unserer Unternehmenskultur auf personelle Vielfalt (Diversity) und auf die Bedürfnisse unserer Belegschaft auf der Grundlage von Daten, Analysen und Einblicken ermöglicht es uns zudem, das gesamte Arbeitsmarktpotenzial auszuschöpfen.
Informationstechnologie (Hoch: Konzern)
Unsere Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie die interne bzw. externe Kommunikation basieren auf globalen IT-Systemen. Daher stellt die optimale Ausrichtung unserer IT-Architektur, auch in Bezug auf die Nutzung von cloudbasierten Services und das Management in Anspruch genommener Dienstleister für IT-Produkte, eine Herausforderung dar. In diesem Zusammenhang stellt insbesondere ein möglicher Vorfall bei einem Cloud-Anbieter, wie bspw. ein Ausfall einer Cloud-Region, ein Sicherheitsvorfall oder eine regulatorische Verschiebung, ein Risiko für uns dar, da dies u. a. unsere Liefer- und Wertschöpfungskette stören könnte. Insgesamt sind die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von internen und externen Informationssystemen und Daten für uns von elementarer Bedeutung. Sollte sich das Risiko des Verlusts der Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit, z. B. durch (Cyber-)Angriffe, materialisieren, kann es zu Manipulationen und/oder zu einem unkontrollierten Abfluss von Daten und Know-how sowie zu einem Reputationsverlust kommen. Diese Angriffe können auch durch betriebszugehörige Personen erfolgen. (Cyber-)Angriffe können außerdem zu einer vorübergehenden Unterbrechung unserer Geschäfts- bzw. Produktionsprozesse führen. Das sich schnell entwickelnde regulatorische Umfeld, insbesondere durch neue länderspezifische Datenschutzvorschriften, kann möglicherweise unsere Entscheidungsfreiheit über die Verarbeitung und Speicherung von Daten einschränken. Unzureichende interne regulierende Rahmenbedingungen im Umgang mit neuen Technologien, einschließlich KI, könnten bspw. zu einer unkontrollierten Verbreitung oder zu unabhängiger KI-Aktivität führen, die nicht mit den geltenden rechtlichen und ethischen Standards oder Unternehmenszielen im Einklang steht. Diese Entwicklungen können ggf. rasche Anpassungen unserer Betriebsprozesse oder IT-Systemlandschaft erfordern sowie finanzielle Konsequenzen, Reputationsschäden als auch den Verlust des Vertrauens von Stakeholdern nach sich ziehen und unsere operative Stabilität gefährden. Um diesen Risiken zu begegnen, evaluieren und nutzen wir zukunftsorientierte Ansätze. Darüber hinaus sind Prozesse und Maßnahmen implementiert, um die technischen Sicherheitsvorkehrungen auf dem neuesten Stand zu halten und proaktiv neue Bedrohungen zu identifizieren und zu untersuchen. Ferner wird die IT-Infrastruktur durch Schutzmaßnahmen des Corporate Cyber Defense Center vor unerlaubtem Zugriff geschützt.
Finanzen und Steuern (Mittel: Konzern)
Im Folgenden beschreiben wir finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken, welche – unabhängig davon, ob diese gemäß unserer Enterprise-Risk-Management-Methodik berichtspflichtig sind – von Bedeutung für den Bayer-Konzern sind und sofern im Anwendungsbereich in Einklang mit den Vorschriften des IFRS 7 berichtet werden.
Liquiditätsrisiko
Die mögliche Unfähigkeit des Bayer-Konzerns, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, bezeichnen wir als Liquiditätsrisiko. Dieses umfasst Aspekte wie bspw. Unsicherheiten über zukünftige Zahlungsströme sowie Schwierigkeiten, bestehende Schulden zu refinanzieren, und erfordert Strategien zur Sicherstellung ausreichender liquider Mittel. Aufgrund der laufenden rechtlichen Verfahren kann es – auch kurzfristig – zu erhöhtem ungeplanten Liquiditätsbedarf für den Bayer-Konzern kommen.
Das Liquiditätsrisiko wird von der Enabling Function Treasury & M&A im Rahmen einer taggleichen und mittelfristigen Liquiditätsplanung zentral ermittelt und gesteuert. Um konzernweit sämtliche geplanten Zahlungsverpflichtungen zur jeweiligen Fälligkeit zu erfüllen, halten wir entsprechende liquide Mittel bereit. Darüber hinaus wird eine Reserve für ungeplante Mindereingänge oder Mehrausgänge vorgehalten, deren Höhe regelmäßig überprüft und angepasst wird. Zudem stehen ungenutzte Bankkreditlinien zur Verfügung, insbesondere eine syndizierte revolvierende Kreditlinie in Höhe von 5 Mrd. € mit aktueller Laufzeit bis Dezember 2030 und einer einjährigen Verlängerungsoption sowie zwei weitere Kreditlinien im Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. € mit einer Laufzeit bis August 2026.
Kreditrisiken
Die Werthaltigkeit von Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerten des Bayer-Konzerns kann beeinträchtigt werden, wenn Transaktionspartner ihren Verpflichtungen zur Bezahlung oder sonstigen Erfüllung nicht nachkommen. Das maximale Ausfallrisiko wird durch vorhandene Sicherheiten, insbesondere unsere globalen Kreditversicherungsprogramme, reduziert. Zur Steuerung der Kreditrisiken aus Handelsforderungen sind für alle Kunden verantwortliche Credit Manager benannt, die regelmäßig die Bonität der Kunden analysieren. Für alle Kunden werden Kreditlimite festgelegt. Grundsätzlich wird Eigentumsvorbehalt mit unseren Kunden vereinbart. Die Steuerung der Kreditrisiken aus Finanztransaktionen erfolgt zentral in der Enabling Function Treasury & M&A. Zur Risikominimierung werden Finanztransaktionen nur im Rahmen festgelegter Limite mit Banken und Partnern getätigt, die bevorzugt ein Investment-Grade-Rating besitzen.
Chancen und Risiken aus Marktpreisänderungen
Chancen und Risiken aus Änderungen von Marktpreisen im Devisen-, Zins- und Rohstoffpreisbereich werden durch die Enabling Function Treasury & M&A gesteuert, wobei Risiken durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente begrenzt werden. Art und Ausmaß von Devisen-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken werden jeweils durch eine Sensitivitätsanalyse im Sinne von IFRS 7 dargestellt, bei der durch eine hypothetische Veränderung von Risikovariablen (z. B. Zinskurven) potenzielle Effekte auf das Eigenkapital und die Gewinn- und Verlustrechnung abgeschätzt werden können.
Devisenchancen und -risiken ergeben sich für uns aus Änderungen von Devisenkursen und den damit verbundenen Wertänderungen von Finanzinstrumenten (u. a. Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie künftigen geplanten Zahlungseingängen und -ausgängen in nicht funktionaler Währung. Forderungen und Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit und finanziellen Positionen werden in der Regel für liquide Währungen in voller Höhe mit Zinswährungsswaps sowie Devisentermingeschäften währungskursgesichert. Künftig geplante Zahlungseingänge und -ausgänge (antizipiertes Exposure) werden nach Managementvorgaben durch Devisentermingeschäfte und -optionen gesichert. Zur Ermittlung der Sensitivitäten ist eine hypothetische Auf- bzw. Abwertung des Euro gegenüber allen Währungen um 10 % basierend auf den Jahresendkursen dieser Währungen zugrunde gelegt worden. Zum 31. Dezember 2025 hätte der geschätzte hypothetische Gewinn oder Verlust von Cashflows aus derivativen und nicht derivativen Finanzinstrumenten auf das Ergebnis 26 Mio. € betragen (31. Dezember 2024: 30 Mio. €). Der Effekt auf das Eigenkapital (Other Comprehensive Income) hätte 391 Mio. € betragen (31. Dezember 2024: 428 Mio. €) und resultiert aus im Rahmen von Hedge Accounting designierten Derivaten zur Absicherung unseres antizipierten Exposures. Davon entfallen 110 Mio. € auf den brasilianischen Real (BRL), 106 Mio. € auf den chinesischen Renminbi (CNY), 39 Mio. € auf den kanadischen Dollar (CAD) und 32 Mio. € auf den japanischen Yen (JPY). Währungseffekte auf das antizipierte Exposure bleiben hierbei unberücksichtigt.
Zinschancen und -risiken ergeben sich für uns durch Änderungen von Kapitalmarktzinsen, die wiederum zu Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie zu veränderten Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen können. Um die angestrebte Zielstruktur für die Konzernverschuldung zu erhalten, werden Zinsswaps abgeschlossen. Eine Sensitivitätsanalyse, durchgeführt auf Basis unserer Nettoposition aus variabel verzinslichen Verbindlichkeiten und Forderungen zum Jahresende, ergab: Eine hypothetische Erhöhung dieser Zinssätze ab dem 1. Januar 2025 um einen Prozentpunkt hätte (bei konstanten Wechselkursen) zu einem Anstieg unserer Zinsaufwendungen zum 31. Dezember 2025 in Höhe von 3 Mio. € geführt (31. Dezember 2024: Zinsaufwendungen von 1 Mio. €).
Rohstoffpreischancen und -risiken ergeben sich durch die Volatilität von Rohstoffpreisen, die für uns zu einer Erhöhung des Einkaufspreises für Saatgut und Energien führen könnte. Das Rohstoffpreisrisiko wird durch den Einsatz von Rohstoffpreisderivaten, wie Futures, reduziert, die größtenteils als Hedge Accounting designiert sind. Eine Sensitivitätsanalyse mit einer zehnprozentigen hypothetischen Änderung der Rohstoffpreise auf zur Sicherung eingesetzte Derivate führt zu einem Effekt von 50 Mio. € auf das Eigenkapital (31. Dezember 2024: 53 Mio. €).
Darüber hinaus besteht in den USA seit 2023 ein langfristiges strukturiertes Renewable Energy Credit (REC) Purchase Agreement. Die Vereinbarung soll ermöglichen, dass Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird, zur Deckung von 40 % des weltweiten und 60 % des US eingekauften Strombedarfs von Bayer. Das Erreichen der vollen Kapazität wird mit gewissen Unsicherheiten für 2028 erwartet. Der Vertrag enthält einen Differenzkontrakt, der separat als Derivat erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, der wiederum im Wesentlichen von den künftigen Energiepreisen beeinflusst wird. Eine zehnprozentige hypothetische Änderung der Energiepreise hätte zu einem ergebniswirksamen Gewinn bzw. Verlust in Höhe von 50 Mio. € bzw. 52 Mio. € geführt (31. Dezember 2024: 55 Mio. € Gewinn bzw. 56 Mio. € Verlust).
Pensionsverpflichtungen
Der Bayer-Konzern hat Verpflichtungen gegenüber jetzigen und früheren Beschäftigten aus Pensions- und anderen pensionsähnlichen Leistungszusagen. Veränderungen relevanter Bewertungsparameter wie etwa Zinssatz, Sterbewahrscheinlichkeiten und Gehaltssteigerungsraten können eine Erhöhung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen bedingen, was zusätzliche Aufwendungen für Pensionspläne erforderlich machen oder infolge der innerhalb der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfassten versicherungsmathematischen Verluste zu einem niedrigeren Eigenkapital führen kann. Ein Großteil der Pensionsverpflichtungen ist durch Planvermögen gedeckt, das aus festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Immobilien und anderen Vermögensanlagen besteht. Rückläufige oder gar negative Erträge aus diesen Anlagen können sich ungünstig auf den zukünftig beizulegenden Zeitwert des Planvermögens auswirken. Beide Effekte können die Entwicklung des Eigenkapitals und/oder die Ertragslage negativ beeinflussen und/oder zusätzliche Zahlungen unseres Unternehmens notwendig machen. Dem Risiko von Marktwertschwankungen des Planvermögens begegnen wir insbesondere durch eine ausgewogene strategische Anlagenallokation und eine ständige Analyse der Anlagerisiken in Hinblick auf unsere weltweiten Pensionsverpflichtungen.
Steuerrisiken
Die Bayer AG und ihre Tochtergesellschaften operieren weltweit und unterliegen damit vielfältigen nationalen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Die Gesellschaften werden fortlaufend von Finanzbehörden in verschiedenen Ländern geprüft, wo sie steuerlich ansässig sind. Änderungen der Steuergesetze und -regelungen, der Rechtsprechung und der Auslegung durch die Finanzbehörden sowie Feststellungen der Prüfungsbehörden in diesen Ländern können zu höheren Steueraufwendungen und -zahlungen führen und zudem Einfluss auf die Höhe der Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie auf die aktiven und passiven latenten Steuern haben. Negative Einflüsse auf solche Positionen können ebenfalls aus wesentlichen Akquisitionen, Desinvestitionen, Restrukturierungen und anderen Reorganisationen entstehen, die wir durchgeführt haben. Den sich ergebenden Risiken begegnen wir durch eine fortlaufende Identifikation und Bewertung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Für – in ihrer Höhe und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens nach – nicht sichere Verpflichtungen gegenüber den jeweiligen nationalen Finanzbehörden werden Steuerrückstellungen auf Basis von Schätzungen gebildet.
Wesentliche Programme (Mittel: Konzern)
Durch die flächendeckende Einführung des neuen Organisationsmodells „Dynamic Shared Ownership“ wollen wir den Bayer-Konzern deutlich stärker auf unsere Mission fokussieren, das Innovationstempo beschleunigen und Wachstumspotenziale besser entfalten. In dem Zusammenhang sehen wir die Herausforderung, die angestrebten Vorteile aus dieser Transformation entsprechend zu heben. Für Details verweisen wir auf das Kapitel A 1.2.1 „Strategie und Ziele“, Abschnitt „Konzernstrategie“. Weiterhin könnte die Umsetzung unserer ambitionierten Ziele im Bereich der informationstechnologischen Prozess- und Systemvereinheitlichung langsamer als geplant oder lückenhaft vollzogen werden. Eine Materialisierung dieser Risiken könnte mit Konsequenzen wie bspw. erhöhten Kosten bzw. Disruptionen in der Servicekontinuität einhergehen. Wir begegnen diesen Risiken bspw. mit dem Einsatz von dedizierten Teams und Multiplikatoren, welche diese Projekte vorantreiben und uneingeschränkten Rückhalt im Vorstand genießen.
Geschäftsübergreifend sehen wir die Chance, dass das Organisationsmodell „Dynamic Shared Ownership“ die Förderung von Engagement unterstützt und dazu beiträgt, weltweit führende Innovationen schneller auf den Markt zu bringen. Dies basiert u. a. auf der Reduktion von Hierarchieebenen und Bürokratie und der Befähigung von Teams, Entscheidungen eigenständig und nahe an den Kundenbedürfnissen zu treffen, sowie der Implementierung neuer ganzheitlicher Talent Management- und auf Fähigkeiten basierender Karriere-Entwicklungs-Programme. Durch die gezielte Ausrichtung auf Talente sowie die Arbeit in selbstständigen, befähigten Teams können wir unsere Arbeitgebermarke stärken, indem wir die Zufriedenheit unserer Beschäftigten erhöhen und die Performance im gesamten Konzern verbessern.
Compliance externer Partner (Mittel: Konzern)
Es besteht das Risiko, dass unsere Unternehmenswerte, Anforderungen an Ethik, Compliance – u. a. in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte – und Nachhaltigkeit sowie anwendbare Gesetze nicht adäquat durch unsere Partner, wie bspw. Lieferanten, berücksichtigt werden. Neben nachteiligen Auswirkungen auf die Rechteinhaber durch eine potenzielle Verletzung eines Menschenrechts gemäß der Internationalen Menschenrechtscharta und der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation sowie finanziellen Konsequenzen für uns könnte eine Materialisierung dieser Risiken auch unserer Reputation schaden und eine Lieferunterbrechung begründen. Für unsere Lieferkette gelten auf globaler wie regionaler Ebene klare nachhaltigkeitsbezogene Kriterien und Standards zur Adressierung dieser Risiken. Konzernweit ist ein vierstufiger Managementprozess zur Verbesserung der Nachhaltigkeitspraktiken in der Lieferkette etabliert, der aus den Elementen Bewusstseinsbildung, Lieferantenauswahl, -bewertung und -entwicklung besteht.
Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz (Mittel: Konzern, Crop Science)
Neben der Sicherheit unserer Produkte haben der Schutz unserer Beschäftigten und der Umwelt sowie die Achtung der Menschenrechte innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in Geschäftsbeziehungen entlang der Wertschöpfungskette hohe Priorität. Die Saatgutproduktion ist besonders verletzlich gegenüber Menschenrechtsverstößen bspw. in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit. Wir adressieren diese Herausforderungen mit einem dedizierten Menschenrechtsmanagementprozess für die Saatgutproduktion. Fehlverhalten und die Nichteinhaltung von gesetzlichen Anforderungen oder konzerneigenen Standards können Auswirkungen wie Personen-, Sach-, Reputations- und Umweltschäden, Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen sowie die Verpflichtung zu Schadenersatzzahlungen zur Folge haben. Dazu gehören auch die Beseitigungspflicht von Kontaminationen, insbesondere von Boden- und Grundwasserverschmutzung, oder die Wiedergutmachung von Menschenrechtsverletzungen sowie Sanktionen durch ggf. unzureichender Adressierung von Menschenrechtsrisiken. Mit dem Ziel, unsere Anforderungen adäquat zu kommunizieren und bestmöglich umzusetzen, haben wir Grundsätze, Standards und Maßnahmen implementiert.
Geistiges Eigentum (Mittel: Crop Science, Pharmaceuticals)
Unser Portfolio besteht zu großen Teilen aus patentgeschützten Produkten. Insbesondere Generika-Anbieter versuchen, Patente vor ihrem Ablauf anzugreifen oder zu umgehen. Wir sind derzeit in Gerichtsverfahren involviert, um den Patentschutz für unsere Produkte durchzusetzen. Andererseits können Klagen Dritter aufgrund potenzieller Verletzung von Patenten oder sonstiger Schutzrechte durch uns die Entwicklung oder Herstellung bestimmter Produkte behindern oder gar stoppen. Weiterhin könnten wir zu Schadenersatz- oder Lizenzzahlungen an Dritte verpflichtet werden. Unsere Patentabteilung prüft in Zusammenarbeit mit den jeweiligen operativen Bereichen regelmäßig die aktuelle Patentlage und beobachtet mögliche Patentverletzungsversuche, um bei Bedarf rechtliche Schritte einzuleiten.
Recht/Compliance (Konzern)
Wir sind Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder -verfahren ausgesetzt, an denen wir entweder aktuell beteiligt sind oder die sich in Zukunft ergeben könnten. Hierzu verweisen wir auf die Anhangangabe [30] zum Jahresabschluss Bayer-Konzern unter „Rechtliche Risiken“. Es handelt sich um Rechtsrisiken, denen die Bayer AG entweder unmittelbar oder über Tochtergesellschaften ausgesetzt ist. Die dort beschriebenen Rechtsverfahren stellen die aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken dar und sind nicht als abschließende Auflistung zu verstehen. Zu den allgemeinen Risiken, denen wir gegenwärtig und/oder potenziell ausgesetzt sind, gehören etwa, aber nicht ausschließlich, die Bereiche Produkthaftung, Wertpapierrecht, Vertragsverletzung, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Antikorruptionsrecht, Patentrecht, Steuerrecht, Datenschutz sowie Umweltschutz und Menschenrechte. Ermittlungen und Untersuchungen aufgrund möglicher Verletzungen gesetzlicher Vorschriften oder regulatorischer Bestimmungen können straf- und zivilrechtliche Sanktionen zur Folge haben, einschließlich erheblicher Geldstrafen sowie weiterer finanzieller Nachteile. Darüber hinaus kann es zu Zahlungen im Rahmen außergerichtlicher Vergleiche oder nachteiliger Gerichtsentscheidungen kommen. Die Materialisierung dieser Risiken könnte unserer Reputation schaden und sich nachteilig auf unseren Unternehmenserfolg auswirken. Um die Einhaltung von Gesetzen und Regeln sicherzustellen, haben wir ein globales Compliance-Management-System etabliert.
Glyphosat-Thematik
Monsanto Company („Monsanto“), einer Tochtergesellschaft von Bayer, wurden in den USA zahlreiche Klagen zugestellt. Die Klagenden tragen vor, sie seien mit von Monsanto hergestellten glyphosathaltigen Produkten in Berührung gekommen. Glyphosat ist der in bestimmten Herbiziden von Monsanto einschließlich der Roundup™-Produkte enthaltene Wirkstoff. Die Klagenden tragen vor, ihr Kontakt mit diesen Produkten habe zu Gesundheitsschäden geführt, u. a. zu Erkrankungen wie dem Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) und dem multiplen Myelom, und sie verlangen Schaden- und Strafschadenersatz. Die Klagenden behaupten u. a., dass die glyphosathaltigen Herbizidprodukte von Monsanto fehlerhaft seien, dass Monsanto die mit solchen Produkten angeblich verbundenen Risiken gekannt habe oder hätte kennen müssen und dass Monsanto die Nutzerinnen und Nutzer vor diesen Risiken nicht angemessen gewarnt habe. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen. Die meisten der Klagenden haben ihre Klagen bei bundesstaatlichen Gerichten in Missouri eingereicht.
Im Februar 2026 erzielte Monsanto eine Einigung über zwei bedeutende Vergleiche in Bezug auf Roundup™-Ansprüche: einen USA-weiten Sammelvergleich (class settlement) und eine separate Vereinbarung zur einvernehmlichen Beilegung bestimmter anderer Roundup™-Ansprüche. Die Vergleichsvereinbarungen enthalten keinerlei Schuldeingeständnis. Sie zielen darauf ab, die Roundup™-Rechtsstreitigkeiten erheblich einzudämmen.
Der Sammelvergleich soll alle gegenwärtigen sowie mögliche künftige Glyphosat-bezogene Ansprüche wegen behaupteter NHL-Erkrankungen durch ein langfristig angelegtes Kompensationsprogramm unabhängig von der rechtlichen Grundlage beilegen.
Der Sammelvergleich umfasst Personen, die einen Kontakt mit Roundup™ vor dem Vergleichsabschluss behaupten und bei denen NHL entweder bereits medizinisch diagnostiziert wurde oder innerhalb von 16 Jahren nach Wirksamwerden des Vergleichs medizinisch diagnostiziert wird. Der Sammelvergleich wird nach endgültiger erstinstanzlicher Genehmigung und Erschöpfung aller Rechtsmittel wirksam.
Im Rahmen des Sammelvergleichs wird Monsanto bis zu 21 Jahre lang abnehmende, gedeckelte jährliche Zahlungen in Höhe von insgesamt bis zu 7,25 Mrd. USD leisten.
Der Sammelvergleich bedarf der gerichtlichen Genehmigung. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird ein Verwalter (settlement administrator) die Gruppe (class) benachrichtigen. Die Gruppenmitglieder (class members) werden die Möglichkeit haben, Einwände gegen den Sammelvergleich zu erheben (to object) oder aus dem Sammelvergleich auszutreten (to opt out). Monsanto hat das Recht, den Sammelvergleich zu kündigen, wenn die Anzahl der Austritte (opt-outs) übermäßig hoch ist.
Sollte das erstinstanzliche Gericht den Sammelvergleich endgültig genehmigen, könnte dieser Beschluss angefochten werden. Die Entscheidung über Rechtsmittel könnte mehrere Jahre dauern. Der Sammelvergleich wird erst wirksam, wenn alle Rechtsmittelverfahren abgeschlossen sind.
Im Folgenden werden weitere Roundup™-Rechtsstreitigkeiten in den USA zusammengefasst, die von den beiden im Februar 2026 von Monsanto erzielten Vergleichsvereinbarungen nicht betroffen sind.
Bis Februar 2026 wurden 28 Verfahren vor Bundes- oder einzelstaatlichen Gerichten mit Geschworenen in Kalifornien, Missouri, Oregon, Arkansas, Delaware, Illinois, Georgia und Pennsylvania abgeschlossen. In einem dieser Verfahren wurde das erstinstanzliche Urteil zugunsten von Monsanto vom Berufungsgericht aufgehoben und eine erneute Verhandlung vor einem Geschworenengericht angesetzt. Sieben weitere dieser Verfahren sind noch in der Rechtsmittelinstanz anhängig, darunter lediglich drei noch nicht rechtskräftige Urteile zu Ungunsten von Monsanto: Anderson, Dennis und Durnell.
2025 wurden vier Urteile zugunsten der Klagenden (Caranci, Martel, Anderson und Dennis) von Berufungsgerichten bestätigt, ohne dass die in erster Instanz zugesprochenen Beträge weiter reduziert wurden. Im August und November 2025 erklärte sich Monsanto ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, die Fälle Martel bzw. Caranci einvernehmlich beizulegen. Im Mai 2025 wurde das Urteil zugunsten der Klagenden (ca. 61 Mio. USD an kompensatorischem Schadenersatz und ca. 550 Mio. USD an Strafschadenersatz) im Fall Anderson, einem Verfahren mit drei Klagenden in Missouri, vom Berufungsgericht bestätigt. Monsanto beabsichtigt, eine Überprüfung durch den U.S. Supreme Court zu beantragen. Im November 2025 bestätigte das Berufungsgericht in Kalifornien ein Urteil in Höhe von ca. 28 Mio. USD gegen Monsanto im Fall Dennis. Monsanto strebt derzeit eine Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof von Kalifornien an.
Im Jahr 2024 hat der Third Circuit Federal Court of Appeals im Fall Schaffner einstimmig entschieden. Die in diesem Fall geltend gemachten Ansprüche auf der Grundlage des Rechts des einzelnen Bundesstaats wegen angeblich unterlassener Warnung sind danach durch US-Bundesrecht (Federal Insecticide Fungicide and Rodenticide Act – FIFRA) ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Entscheidung widerspricht früheren Entscheidungen des Ninth (Hardeman) und des Eleventh (Carson) Circuit, die den Vorrang des Bundesrechts verneint hatten. Sie führte damit zu einem sogenannten Circuit Split. Im April 2025 hat Monsanto eine Entscheidung des U.S. Supreme Court im Fall Durnell beantragt. Kurz zuvor hatte der Oberste Gerichtshof von Missouri das Rechtsmittel von Monsanto abgelehnt. Monsanto hält eine Entscheidung für geboten, weil es widersprüchliche Urteile von Berufungsgerichten einzelner Bundesstaaten gibt hinsichtlich des Querschnittsthemas, ob das Bundesrecht in den USA Ansprüche wegen fehlender Warnhinweise nach dem Recht einzelner Bundesstaaten ausschließt. Im Juni 2025 bat der U.S. Supreme Court den Solicitor General um Stellungnahme der amerikanischen Regierung dazu, ob das Gericht den Fall Durnell zur Entscheidung annehmen sollte. Im Dezember 2025 sagte der Solicitor General dem Antrag von Monsanto vor dem U.S. Supreme Court seine Unterstützung zu. Im Januar 2026 gab der U.S. Supreme Court bekannt, dass er den Fall Durnell zur Entscheidung annimmt. Das Verfahren vor dem U.S. Supreme Court bleibt von den oben beschriebenen, im Februar 2026 erzielten Vergleichsvereinbarungen unberührt.
Per 31. Dezember 2025 beliefen sich Rückstellung und Verbindlichkeiten von Bayer für den Verfahrenskomplex Glyphosat auf insgesamt 11,3 Mrd. USD (9,6 Mrd. €). Nach wie vor bestehen aus Sicht von Bayer keinerlei Bedenken in Bezug auf die Sicherheit der o. g. Produkte.
Darüber hinaus waren zum 15. Februar 2026 in Kanada insgesamt ca. 35 Klagen (Sammel- und Einzelklagen) im Zusammenhang mit Roundup™ gegen Bayer eingereicht. Die Hauptsammelklage wurde teilweise zertifiziert und wird in der Sache fortgeführt.
Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, die Sicherheit von Glyphosat und seinen glyphosatbasierten Herbiziden entschieden zu verteidigen.
PCB-Thematiken
Monsanto, eine Tochtergesellschaft von Bayer, wurde in Klageverfahren von verschiedenen staatlichen Stellen in den USA benannt. Diese behaupten, Monsanto, Pharmacia und Solutia seien gemeinsam als Produzent von PCB für verschiedene PCB-bedingte Schäden in der Umwelt verantwortlich, u. a. in Gewässern. Es sei gleichgültig, wie die PCB dorthin gelangt seien. PCB sind Chemikalien, die für verschiedene Zwecke weit verbreitet waren, ehe die Herstellung von PCB von der EPA in den USA 1979 verboten wurde.
2020 traf Bayer eine Vereinbarung für einen Sammelvergleich (Class Settlement) zur Beilegung von Klagen von ca. 2.500 kommunalen Behörden in den Vereinigten Staaten gegen eine Gesamtzahlung von ca. 650 Mio. USD. 2022 stimmte das Gericht dem Vergleich endgültig zu. Etwa 84 Behörden entschieden sich gegen eine Teilnahme an dem Vergleich, die Mehrheit davon hat inzwischen Klage eingereicht. Im Jahr 2024 stimmte Bayer ohne Anerkennung einer Haftung einer Zahlung von 160 Mio. USD zu, um den Rechtsstreit mit der City of Seattle zu vergleichen, davon 35 Mio. USD für PCB-Schäden. Im selben Jahr stimmte Bayer ohne Anerkennung einer Haftung einer Zahlung von 35 Mio. USD zu, um den Rechtsstreit mit der City of Los Angeles zu vergleichen.
Im Jahr 2024 reichte der Generalstaatsanwalt von Maine vor einem einzelstaatlichen Gericht eine Klage ein, in der Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der PCB-Kontamination der Umwelt in diesem Staat geltend gemacht werden. Damit sind nunmehr fünf Klagen von Generalstaatsanwälten anhängig: Delaware, Maine, Maryland, New Jersey und Vermont. Frühere, bereits eingereichte oder drohende Verfahren von Washington, Washington D.C., New Mexico, New Hampshire, Ohio, Pennsylvania und Virginia wurden für insgesamt ca. 456 Mio. USD verglichen. Im Dezember 2025 wurden die von West Virginia und Illinois eingereichten oder drohenden Verfahren einvernehmlich beigelegt. Das Unternehmen hat auch in einem anhängigen Fall mit Oregon unter Berücksichtigung der speziellen Umstände in diesem Staat einen Vergleich in Höhe von 698 Mio. USD abgeschlossen.
Der Fall des Generalstaatsanwalts von Vermont ist anders gelagert als die übrigen Fälle, da in ihm nicht nur eine PCB-Kontamination der Umwelt, sondern auch der Schulgebäude des Staats geltend gemacht wird. Eine ähnliche Klage (Addison Central School District) von Anwälten, die 93 Schulbezirke in Vermont vertreten, ist vor einem Bundesgericht (District of Vermont) wegen angeblicher PCB-Kontamination in Schulgebäuden anhängig. Außerdem sind in Vermont noch eine Klage des Burlington School District und darauf bezogene Ansprüche wegen angeblicher gesundheitlicher Schäden (siehe unten) anhängig.
Monsanto ist darüber hinaus mit einer Vielzahl von Klagen wegen des Gebrauchs von und der Exposition gegenüber PCB-Produkten in Schul- und Universitätsgebäuden konfrontiert, in denen Gesundheits- und Vermögensschäden geltend gemacht werden. Eine Gruppe von Fällen mit etwa 250 Klagenden machte eine Vielzahl von Personenschäden geltend, die angeblich auf PCB in den Bauprodukten der Schule Sky Valley Education Center („SVEC“) in King County, Washington, zurückzuführen sind. Bis zum 31. Januar 2026 wurden zehn Jury-Verfahren mit insgesamt 80 Klagenden abgeschlossen. 31 dieser Klagenden waren erfolglos, weil die Geschworenen zugunsten von Monsanto entschieden oder sich nicht auf eine Entscheidung verständigen konnten. Den übrigen 49 Klagenden wurden insgesamt etwa 320 Mio. USD an kompensatorischem Schadenersatz zugesprochen sowie ein Vielfaches davon als sogenannter Strafschadenersatz (punitive damages). Die unstreitige Beweislage in diesen Fällen gibt nach Auffassung von Bayer keinen Grund zu der Annahme, dass die Klagenden PCB in einem gesundheitsgefährdenden Ausmaß ausgesetzt gewesen sind oder dass ein Kontakt mit PCB die behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen hätte verursachen können. Bayer hatte gegen jedes der negativen Urteile aufgrund zahlreicher erheblicher Prozessfehler erstinstanzliche Nachverhandlung (post trial motions) beantragt oder Berufung eingelegt. Im Juni 2025 erklärte sich Monsanto aufgrund der besonderen Umstände und ohne Anerkennung einer Haftung bereit, die Ansprüche von 22 Klagenden im Fall Burke einvernehmlich beizulegen. Im August 2025 erklärte sich Monsanto ohne Anerkennung einer Haftung grundsätzlich bereit, sämtliche SVEC-Fälle zu für beide Seiten annehmbaren Konditionen zu vergleichen. Von dem Vergleich ausgenommen sind bisherige SVEC-Urteile zu Ungunsten von Monsanto, gegen die Rechtsmittel eingelegt wurden. Der Vergleich umfasst insgesamt mehr als 200 Klagende. Im Dezember 2025 legte Monsanto den überwiegenden Teil dieser Ansprüche endgültig bei. Im Jahr 2024 hob der Court of Appeals in Washington das erste der SVEC-Urteile (Erickson et al.) über 185 Mio. USD (ca. 50 Mio. USD an kompensatorischem Schadenersatz sowie ca. 135 Mio. USD als sogenannter Strafschadenersatz [punitive damages]) wegen mehrerer rechtlicher Fehler auf. Im Oktober 2025 hob der Oberste Gerichtshof von Washington die Entscheidung des Court of Appeals auf und stellte die Jury-Entscheidung wieder her. Im Dezember 2025 erklärte sich Monsanto ohne Anerkennung einer Haftung bereit, den Fall Erickson einvernehmlich beizulegen. Im Januar 2026 erklärte sich Monsanto ohne Anerkennung einer Haftung bereit, die acht verbleibenden SVEC-Urteile zu Ungunsten von Monsanto, einvernehmlich beizulegen.
Im Oktober 2025 wurde in North Carolina eine Klage der NC State University eingereicht, mit der sie von Monsanto Schadenersatz wegen behaupteter PCB‑Kontamination eines Poe Hall genannten Gebäudes verlangt (z. B. Sanierungskosten, Abriss, Ersatzneubau). Zudem begehrt die NC State University Freistellung und die Feststellung, dass Monsanto verantwortlich sei für potenzielle Ansprüche von Universitätsbeschäftigten und Studierenden wegen behaupteter Exposition. Im Februar 2026 haben zwölf ehemalige Studierende und Beschäftigte der NC State University eine Klage gegen Monsanto eingereicht, in der sie geltend machen, sie hätten aufgrund einer angeblichen PCB-Exposition in Poe Hall Brustkrebs und andere Erkrankungen entwickelt. Diese Klagenden begehren kompensatorischen Schadenersatz und Strafschadenersatz.
2023 hat eine Mutter für ihre drei Kinder, die lokale Schulen besuchten, im District of Vermont eine Klage (Neddo) eingereicht, mit der die Zulassung einer Sammelklage angestrebt wird. Sie behauptet, dass die Kinder wegen des Kontakts mit PCB ein erhöhtes Risiko von Krebs und anderweitiger gesundheitlicher Beeinträchtigungen haben, und verlangt die Kosten einer medizinischen Überwachung. Die Klage, die im Jahr 2025 ergänzt wurde, benennt 46 angeblich kontaminierte Schulen. Zu der erstrebten Gruppe für eine Sammelklage sollen alle Personen gehören, die eine der kontaminierten Schulen besucht oder dort gearbeitet haben. Im Zusammenhang mit der Burlington High School und der Twin Valley Elementary School sind außerdem zwei eine geringe Anzahl von Klagenden betreffende Fälle anhängig, in denen gesundheitliche Schäden geltend gemacht werden.
Wegen behaupteter Gesundheitsschäden durch PCB-Expositionen außerhalb von Schulgebäuden gibt es weitere Verfahren. Insgesamt neun Klagen von 14 Klagenden sind bei einem einzelstaatlichen Gericht in Massachusetts anhängig. Die Klagenden behaupten, in oder nahe bei einer ehemaligen Deponie der Firma General Electric mit PCB in Kontakt gekommen zu sein und dadurch verschiedene gesundheitliche Schäden erlitten zu haben. In Nevada ist eine Klage anhängig, in der 169 aktuelle und frühere Mitarbeitende des Clark County Government Centers Gesundheitsschäden mit teilweise tödlichen Folgen geltend machen. Diese Klagenden behaupten, das Center sei durch frühere Aktivitäten der Union Pacific Railroad mit PCB kontaminiert worden. Das bundesstaatliche Gericht in Nevada hat die Klage abgewiesen, und die Klagenden haben Berufung eingelegt. Im Jahr 2024 hat der Nevada Supreme Court die Abweisung aufgehoben. Schließlich gibt es drei Verfahren mit insgesamt fünf Klagenden, die Schäden durch Kontakt mit PCB in Monsantos früherer Anlage in Krummrich geltend machen.
Wir sind davon überzeugt, auch in diesen Angelegenheiten gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigen, uns in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen.
Um Kosten im Zusammenhang mit den PCB-bedingten Rechtsstreitigkeiten erstattet zu bekommen, hat Bayer 2022 bei einem Bezirksgericht im Bundesstaat Missouri eine Klage eingereicht, um seine Rechte aus bestimmten Freistellungsvereinbarungen durchzusetzen. In diesen Verträgen verpflichteten sich die Unternehmen, die PCB zur Verwendung in ihren Produkten gekauft hatten, Monsanto für PCB-bezogene Rechtskosten zu entschädigen. Die Freistellungsverpflichtung gilt auch für Vergleichszahlungen.
Aus den anhängigen oder möglichen weiteren Verfahren können für uns erhebliche finanzielle Nachteile entstehen, etwa durch eine Verurteilung zur Zahlung von Schadenersatz sowie ggf. Strafschadenersatz oder Zahlungsverpflichtungen aus außergerichtlichen Vergleichen. Wir könnten gezwungen sein, diesen möglichen erhöhten Finanzbedarf durch die Aufnahme weiterer fremdfinanzierter Mittel, durch die Erhöhung unseres Eigenkapitals, durch die Veräußerung von Vermögenswerten – ggf. zu ungünstigen Konditionen – oder durch Kombinationen dieser Instrumente zu decken. Infolge eines erhöhten Finanzierungsbedarfs könnten sich die Konditionen unserer Außenfinanzierung verschlechtern. Diese Risiken könnten sich im Falle ihrer Materialisierung zusätzlich negativ auf unsere Reputation und unseren Unternehmenserfolg auswirken.
Produktsicherheit und -verantwortung (Mittel: Crop Science, Pharmaceuticals)
Trotz umfassender Studien vor der Zulassung/Registrierung eines Produkts könnte es zu einer teilweisen oder kompletten Rücknahme vom Markt kommen, z. B. bedingt durch das Auftreten von unerwarteten Nebenwirkungen bzw. negativen Effekten unserer Produkte. Ein solcher Vertriebsstopp kann freiwillig erfolgen oder auch durch rechtliche und behördliche Schritte begründet sein. Insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich besteht zusätzlich das Risiko von Anwendungsfehlern seitens unserer Kunden. Ein Auftreten von Spuren unerwünschter gentechnisch modifizierter Organismen in landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Lebensmitteln kann ebenfalls umfangreiche negative Auswirkungen haben. Diese Risiken können im Falle ihrer Materialisierung bspw. unseren Umsatz und unser Ergebnis schmälern, unserer Reputation schaden und darüber hinaus zu haftungsrechtlichen Ansprüchen führen. Wir begegnen diesen Risiken mit umfangreichen Maßnahmen zur Arznei- und Pflanzenschutzmittelsicherheit und -prüfung, in Bezug auf Saatgut insbesondere mit einem umfassenden Stewardship-Programm für die genetische Produktintegrität und -qualität. Diese Maßnahmen basieren auf global definierten Grundsätzen und umfassen u. a. Analyse- und Kontrollmaßnahmen, ein Ereignismeldesystem und Trainingsprogramme.
Qualitätsanforderungen und behördliche Auflagen (Mittel: Konzern, Crop Science, Pharmaceuticals)
Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt in nahezu allen Ländern, in denen wir operieren, umfassenden Regulierungen, Standards und Auflagen sowie Kontrollen, wobei auch lokale Vertragshersteller einbezogen werden. Im Bereich Gesundheit beziehen sich diese insbesondere auf klinische Studien und Herstellungsprozesse, aber bspw. auch auf Einsatzstoffe. In der Division Crop Science sind umfangreiche Anforderungen im Rahmen der Wertschöpfungskette zu beachten, bspw. in unseren Produktionsaktivitäten, auch durch die involvierten externen Partner. Akquisitionen sind teilweise ebenfalls Gegenstand von Auflagen, deren Einhaltung auch während und nach der Integration sichergestellt werden muss. Potenzielle Verstöße gegen regulatorische Anforderungen können straf- und zivilrechtliche Sanktionen zur Folge haben, einschließlich erheblicher Geldstrafen, sowie Einschränkungen unserer unternehmerischen Handlungsfreiheit und weitere finanzielle Nachteile. Sie können unserer Reputation schaden und zu Absatz- bzw. Margenrückgängen führen. Die Risiken adressieren wir durch verbindlich beschriebene Grundsätze, Standards und implementierte Kontrollmechanismen. Qualitätsbezogene Anforderungen werden in globalen Qualitätsmanagementsystemen definiert und implementiert.
Sicherheit (Mittel: Konzern)
Potenzielle kriminelle Aktivitäten, die sich gegen unsere Beschäftigten, unser Firmeneigentum oder unsere geschäftlichen Aktivitäten richten können, stellen ein Risiko für uns dar. Dazu zählen u. a. der Diebstahl geistigen Eigentums, Gewaltverbrechen, Betrug oder Sabotage. Potenziell in Umlauf gebrachte Fälschungen unserer Produkte können ein Risiko für unsere Reputation und wirtschaftlichen Interessen darstellen, vor allem aber für die Gesundheit der Betroffenen. Zusätzlich könnten wir krisenhaften Ereignissen ausgesetzt sein, wie etwa Pandemien, die zu Unterbrechungen unserer Infrastruktur und unserer Produktionsabläufe führen können. Um diese Risiken zu mitigieren, setzen wir Frühwarnsysteme zur Erkennung und Abwehr von Bedrohungen ein. Unsere globale Fachabteilung für Sicherheits- und Krisenmanagement führt regelmäßig Krisenübungen durch und unterstützt lokale Organisationen bei der Bereitstellung von Reaktionsplänen. Etablierte Meldewege gewährleisten eine zeitnahe Berichterstattung von Sicherheitsvorfällen.
1 Die Klassifizierung bezieht sich auf die Risiken.