Nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 sind juristische oder natürliche Personen sowie deren Angehörige, die auf die Bayer AG und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle, der gemeinschaftlichen Führung oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Bayer AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Dazu gehören insbesondere nicht konsolidierte, zum beizulegenden Zeitwert bewertete Tochterunternehmen und zum beizulegenden Zeitwert oder at-equity einbezogene Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Versorgungspläne. Ferner gehören die Organmitglieder der Bayer AG dazu, deren Bezüge dem Vergütungsbericht unter www.bayer.com/vgb zu entnehmen sind.
Die Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind aus Sicht des Bayer-Konzerns nicht von materieller Bedeutung.