Hinsichtlich der Angaben zu den rechtlichen Risiken des Bayer-Konzerns verweisen wir auf die Darstellung in Anhangangabe [30] im Bayer-Geschäftsbericht 2025. Der Bayer-Geschäftsbericht 2025 steht unter www.bayer.de zum Herunterladen bereit. Seit diesem Geschäftsbericht hat es folgende wesentliche Veränderungen im Bereich der rechtlichen Risiken gegeben:
Roundup™ (Glyphosat): Monsanto Company („Monsanto“), einer Tochtergesellschaft von Bayer, wurden in den USA zahlreiche Klagen zugestellt. Die Klagenden tragen vor, sie seien mit von Monsanto hergestellten glyphosathaltigen Produkten in Berührung gekommen. Glyphosat ist der in bestimmten Herbiziden von Monsanto einschließlich der Roundup™-Produkte enthaltene Wirkstoff. Die Klagenden tragen vor, ihr Kontakt mit diesen Produkten habe zu Gesundheitsschäden geführt.
Im Februar 2026 erzielte Monsanto eine Einigung über zwei bedeutende Vergleiche in Bezug auf Roundup™-Ansprüche: einen USA-weiten Sammelvergleich (class settlement) und eine separate Vereinbarung zur einvernehmlichen Beilegung bestimmter anderer Roundup™-Ansprüche. Die Vergleichsvereinbarungen enthalten keinerlei Schuldeingeständnisse. Sie zielen darauf ab, die Roundup™-Rechtsstreitigkeiten erheblich einzudämmen.
Der Sammelvergleich soll alle gegenwärtigen sowie mögliche künftige glyphosatbezogene Ansprüche wegen behaupteter Non-Hodgkin-Lymphom-(„NHL“)-Erkrankungen durch ein langfristig angelegtes Kompensationsprogramm unabhängig von der rechtlichen Grundlage beilegen.
Der Sammelvergleich umfasst Personen, die einen Kontakt mit Roundup™ vor dem Vergleichsabschluss behaupten und bei denen NHL entweder bereits medizinisch diagnostiziert wurde oder innerhalb von 16 Jahren nach Wirksamwerden des Vergleichs medizinisch diagnostiziert wird. Der Sammelvergleich wird nach endgültiger erstinstanzlicher Genehmigung und Erschöpfung aller Rechtsmittel wirksam.
Im Rahmen des Sammelvergleichs wird Monsanto bis zu 21 Jahre lang abnehmende, gedeckelte jährliche Zahlungen in Höhe von insgesamt bis zu 7,25 Mrd. USD leisten.
Nach der vorläufigen gerichtlichen Genehmigung des Sammelvergleichs im März 2026 hatten die Gruppenmitglieder (class members) die Möglichkeit, bis zum 4. Juni 2026 Einwände gegen den Sammelvergleich zu erheben (to object) oder aus dem Sammelvergleich auszutreten (to opt out). Sowohl Monsanto als auch die Gruppenanwälte (class counsel) haben das Recht, die Wirksamkeit der Austritte (opt-outs) anzufechten. Wir erwarten vor der Anhörung zur endgültigen Genehmigung (final approval hearing) mehr Klarheit über die endgültige Anzahl der Austritte. Monsanto hat das Recht, den Sammelvergleich zu kündigen, wenn die Anzahl der Austritte (opt-outs) übermäßig hoch ist.
Sollte das erstinstanzliche Gericht den Sammelvergleich endgültig genehmigen, könnte dieser Genehmigungsbeschluss angefochten werden. Der Sammelvergleich wird erst wirksam, wenn alle Rechtsmittelverfahren abgeschlossen sind. Diese könnten mehrere Jahre dauern.
Im April 2025 hat Monsanto eine Entscheidung des U.S. Supreme Court im Fall Durnell beantragt. Kurz zuvor hatte der Oberste Gerichtshof von Missouri das Rechtsmittel von Monsanto abgelehnt. Im Juni 2026 verkündete der U.S. Supreme Court sein Urteil. Darin bestätigte das Gericht, dass der Federal Insecticide Fungicide and Rodenticide Act (FIFRA) als US-Bundesrecht einzelstaatliche Ansprüche wegen angeblich unterlassener Warnung ausdrücklich ausschließt. Dies gilt, soweit die Ansprüche auf der Behauptung beruhen, der Hersteller hätte einen Warnhinweis verwenden müssen, der von der durch die U.S.-Umweltbehörde (EPA) genehmigten Kennzeichnung abweicht oder über diese hinausgeht.
BASF-Schiedsverfahren: 2019 wurde Bayer eine Schiedsklage zugestellt, die von BASF erhoben wurde. BASF machte Schadensersatzansprüche aus den 2017 und 2018 unterschriebenen Kaufverträgen geltend, über die BASF bestimmte Geschäftsbereiche der Division Crop Science erworben hatte. 2022 wies das Schiedsgericht die Ansprüche von BASF vollumfänglich ab. 2023 wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Antrag von BASF auf Aufhebung des Schiedsspruchs zurück. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Schiedsspruch ungültig sei, weil er einer deutschen Verfahrensvorschrift bezüglich der Unterschriften der Mitglieder des Schiedsgerichts nicht entspreche. Nach dem gerichtlichen Beschluss sei das ursprüngliche Schiedsverfahren noch nicht beendet und müsse durch den Erlass eines wirksamen Schiedsspruchs abgeschlossen werden, welcher diese Vorschrift hinreichend beachte. Im Jahr 2024 hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf und verwies das Verfahren zur weiteren Verhandlung der behaupteten Aufhebungsgründe an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurück. Die Verfahrensvorschrift bezüglich der Unterschriften der Mitglieder des Schiedsgerichts sei nicht verletzt. Im Juni 2025 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, die Argumente von BASF zurückzuweisen und den Schiedsspruch zu bestätigen. BASF hat gegen diese Entscheidung Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erhoben. Im April 2026 verwarf der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde als unzulässig. Wir betrachten die Angelegenheit als abgeschlossen.
PCB: Monsanto wurde in Klageverfahren von verschiedenen staatlichen Stellen in den USA benannt. Diese behaupten, Monsanto, Pharmacia und Solutia seien gemeinsam als Produzent von PCB für verschiedene PCB-bedingte Schäden in der Umwelt verantwortlich, u. a. in Gewässern. Es sei gleichgültig, wie die PCB dorthin gelangt seien. PCB sind Chemikalien, die für verschiedene Zwecke weit verbreitet waren, ehe die Herstellung von PCB von der EPA in den USA 1979 verboten wurde.
Es sind nunmehr fünf Klagen von Generalstaatsanwälten anhängig, in denen Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der PCB-Kontamination der Umwelt in den jeweiligen Staaten geltend gemacht werden: Delaware, Maine, Maryland, New Jersey und Vermont. Frühere, bereits eingereichte oder drohende Verfahren von Washington, Washington D.C., New Mexico, New Hampshire, Ohio, Pennsylvania und Virginia wurden für insgesamt ca. 456 Mio. USD verglichen. Die von West Virginia, Illinois, Michigan und Rhode Island eingereichten oder drohenden Verfahren wurden im Dezember 2025 bzw. Mai 2026 einvernehmlich beigelegt. Das Unternehmen hat auch in einem anhängigen Fall mit Oregon unter Berücksichtigung der speziellen Umstände in diesem Staat einen Vergleich in Höhe von 698 Mio. USD abgeschlossen.
Kartellrechtliche Streitigkeit im Bereich Maissaatgut: Im April 2026 reichte das konzernunabhängige Saatgutunternehmen Latham Quality, Inc., eine Sammelklage (class action) gegen Bayer in den Vereinigten Staaten ein. Das klagende Unternehmen handelt im eigenen Namen sowie im Namen einer vorgeschlagenen Gruppe (proposed class) von angeblich vergleichbar positionierten Lizenznehmern von Maisprodukten. Es behauptet, Bayer habe sich in rechtswidriger Weise an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beteiligt und den US-Markt für gentechnisch veränderte Maissaatguteigenschaften durch verschiedene angeblich wettbewerbswidrige Verhaltensweisen monopolisiert. Die Klage stützt sich auf behauptete Verstöße gegen das Bundeskartellrecht sowie das Kartellrecht des Bundesstaats Missouri und macht darüber hinaus weitere einzelstaatliche und Common-Law-Ansprüche geltend. Das klagende Unternehmen fordert dreifachen Schadensersatz (treble damages), Strafschadensersatz (punitive damages), gerichtliche Anordnungen (injunctive relief) sowie weitere Rechtsbehelfe im eigenen Namen und im Namen der vorgeschlagenen Gruppe. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich entschieden gegen die Klage zu verteidigen.