Zum 30. Juni 2026 reduzierten sich die Eventualverbindlichkeiten im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 2,8 Mrd. €. Diese Reduktion ist im Wesentlichen auf den Abschluss des BASF-Schiedsverfahrens zurückzuführen. Nachdem der Bundesgerichtshof die von BASF eingelegte Rechtsbeschwerde verworfen und BASF nach unseren Informationen keine weiteren Rechtsmittel eingelegt hat, ist die Grundlage dieser Eventualverbindlichkeit entfallen. Detaillierte Informationen zu dem Schiedsverfahren sind dem nachfolgenden Kapitel „Rechtliche Risiken“ zu entnehmen.