In der nachfolgenden Berichterstattung orientieren wir uns stark an den Strukturvorgaben der europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Dies kann zu partiellen Dopplungen führen, ist jedoch der Systematik der verpflichtend anzugebenden Angaben geschuldet.
Die nichtfinanzielle Erklärung für den Bayer-Konzern (§§ 289b ff. in Verbindung mit §§ 315b ff. HGB) bildet einen separaten Teil innerhalb des zusammengefassten Lageberichts. Als Rahmenwerk gemäß § 289d HGB nutzen wir die European Sustainability Reporting (ESRS)-Standards. Die nichtfinanzielle Erklärung wurde vom Aufsichtsrat auf Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit geprüft.
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung [BP-1]
Dieser Lagebericht wurde auf konsolidierter Basis erstellt. Der Konsolidierungskreis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist grundsätzlich derselbe wie für die Finanzberichterstattung und stellt den Berichtskreis für Angaben über unsere eigene Geschäftstätigkeit dar. Umweltkennzahlen werden für alle umweltrelevanten Standorte erhoben. Als umweltrelevant betrachten wir dabei wie im Vorjahr alle Standorte, deren jährlicher Energieverbrauch über 1,5 Terajoule liegt und/oder deren jährliche Wasserentnahme ≥ 50 Tm3 beträgt. Angaben im Zusammenhang mit gemeldeten potenziellen bzw. bestätigten Compliance-Verstößen, Kennzahlen zu Vorfällen, Beschwerden und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, Gesundheits- und Sicherheitskennzahlen sowie unsere 100-Millionen-Ziele umfassen auch nicht voll konsolidierte Bayer-Gesellschaften. Die Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften und zum Anteilsbesitz des Bayer-Konzerns gemäß § 313 Absatz 2 HGB sowie die Liste der inländischen Tochterunternehmen, die im Geschäftsjahr 2025 von den Befreiungsvorschriften nach §§ 264 Absatz 3 bzw. 264b HGB Gebrauch machten, sind Bestandteile des testierten und zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelten Konzernabschlusses.
Die Nachhaltigkeitserklärung enthält Informationen über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die in Verbindung mit unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie unseren direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen stehen. Sie umfasst demnach auch wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen innerhalb unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette in Übereinstimmung mit der durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Wir haben nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen müssen, bestimmte Informationen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen, auszulassen.
Angaben in Zusammenhang mit konkreten Umständen [BP-2]
Bei der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung haben wir die folgenden konkreten Umstände berücksichtigt:
Zeithorizonte
Für unsere Nachhaltigkeitserklärung haben wir klare Zeithorizonte definiert, um unsere strategischen Planungen transparent zu gestalten:
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Kurzfristiger Zeithorizont: entspricht dem Berichtszeitraum (Geschäftsjahr 2025)
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Mittelfristiger Zeithorizont: vom Ende des Berichtszeitraums bis zu fünf Jahren
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Langfristiger Zeithorizont: mehr als fünf Jahre
In unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir die Eintrittswahrscheinlichkeit finanzieller Risiken und Chancen auf einem 10-Jahres-Horizont betrachtet.
Um die Auswirkungen des Klimawandels auf unser Geschäft zu verstehen, nutzen wir bei der klimabezogenen Szenarioanalyse, die auch die Resilienz unserer Geschäftsfelder abdeckt, die folgenden Zeithorizonte:
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Kurzfristig: bis 2027
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Mittelfristig: 2028 bis 2035
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Langfristig: 2036 bis 2050
Schätzungen zur Wertschöpfungskette
In Bezug auf unsere Scope-3-Treibhausgas-Emissionen insgesamt und nach relevanten Scope-3-Kategorien können sich aufgrund der verwendeten Daten Schätzunsicherheiten ergeben. Diese ergeben sich insbesondere aus Preis- und Währungseffekten für die Scope-3-Kategorien, sowie aus den im Input-Output-Model verwendeten Sektordurchschnittsdaten. Das von uns genutzte Input-Output-Model basiert auf Daten der Exiobase Datenbank des U.S. Bureau of Economic Analysis (BEA) sowie Produzentenpreisindizes der Internationalen Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Wir streben einen möglichst hohen Genauigkeitsgrad an, indem wir uns am neuesten Stand der Wissenschaft orientieren. Wir folgen dabei einer Datenhierarchie. Demnach sind, nach Möglichkeit, Primärdaten der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu verwenden. Alternativ ist auf technologiespezifische Durchschnitts-PCF-Daten und anschließend auf sektorspezifische Input-Output-Daten zurückzugreifen. Primärdaten zu den Treibhausgas-Emissionen der von uns eingekauften Produkte und Dienstleistungen, Kapitalgüter, Energieträger, extern entsorgten Abfälle sowie der damit verbundenen Logistik können aktuell nur von wenigen Akteuren bereitgestellt werden. Um die Genauigkeit der Berechnungen zu verbessern, fragen wir eine kontinuierlich steigende Zahl an Akteuren der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette nach Primärdaten.
Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
Im aktuellen Berichtsjahr wurden Änderungen bei der Berechnung der Scope-3-Treibhausgas-Emissionen vorgenommen. Im Rahmen der SBTi-Revalidierung haben wir alle Bereiche unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette auf zusätzliche Treibhausgas-Emissionen geprüft. Dabei wurden Treibhausgas-Emissionen in sechs neuen Scope-3-Kategorien identifiziert. Die zusätzlichen Kategorien werden ab diesem Berichtsjahr Teil unserer Berichterstattung und unseres SBTi-Ziels zur Reduktion von Scope-3-Treibhausgas-Emissionen sein. Darüber hinaus haben wir in einigen Kategorien unsere Berechnungsmethodik angepasst. Weitere Informationen dazu lesen Sie im Kapitel A 4.2.2 „Klimawandel“, Abschnitt „Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel [E1-4]“ sowie Abschnitt „Treibhausgas-Emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie gesamte Treibhausgas-Emissionen [E1-6]“. Darüber hinaus haben wir im Berichtsjahr die Modellierung biogener Scope-2-CO2-Emissionen weiterentwickelt. Um Konsistenz zwischen der Ermittlung biogener und nicht-biogener Scope-2-CO2-Emissionen sicher zu stellen, nutzen wir fortan auch für die Ermittlung biogener Scope-2-CO2-Emissionen Daten der Internationalen Energieagentur. Für weitere Informationen und den angepassten Vorjahreswert verweisen wir auf Kapitel A 4.2.2 „Klimawandel“ im Abschnitt „Treibhausgas-Emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie gesamte Treibhausgas-Emissionen [E1-6]“.
Anpassung von im Vorjahr berichteten Nachhaltigkeitsinformationen
Im Jahr 2024 hatten wir erstmalig über besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS berichtet. Dafür hatten wir ein extern erstelltes Datenmodell genutzt, welches Daten aus unterschiedlichen internen und externen Systemen kombiniert hatte. Aufgrund eines von uns festgestellten Fehlers in diesem externen Datenmodell haben wir die Berechnung auf ein überarbeitetes, intern erstelltes Datenmodell umgestellt. Somit ergaben sich Korrekturen bei den für das Jahr 2024 berichteten Werten. Für weitere Informationen und die angepassten Vorjahreswerte verweisen wir auf Kapitel A 4.2.3 „Umweltverschmutzung“ im Abschnitt „Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS [E2-5]“.
Im Berichtsjahr 2024 hatten wir erstmalig den Unadjusted Gender Pay Gap gemäß den Vorgaben der ESRS berichtet. Durch die Überarbeitung der zugrundeliegenden Berechnung ergab sich die Korrektur eines von uns festgestellten Berechnungsfehlers bei dem 2024 veröffentlichten Gender Pay Gap. Für weitere Informationen und den angepassten Vorjahreswert verweisen wir auf Kapitel A 4.3.1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“ im Abschnitt „Vergütungskennzahlen [S1-16]“.
Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Neben den erforderlichen Angaben nach den ESRS und den Angaben gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852, haben wir keine zusätzlichen Angaben aus anderen Rechtsvorschriften zu Nachhaltigkeitsinformationen oder allgemein anerkannte Standards in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen.