Management der Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir wesentliche Auswirkungen und Risiken bei der Kontrolle unserer Lieferanten und der Einhaltung von Menschenrechten identifiziert. Durch Kontrolllücken könnten unentdeckte illegale Praktiken wie Zwangs- und Kinderarbeit sowie Gesundheits- und Sicherheitsprobleme unentdeckt bleiben, was zu potenziellen Menschenrechtsverletzungen in den Wertschöpfungsketten, betrieblichen Störungen sowie rechtlichen- und finanziellen Konsequenzen führen kann.
Auch im Rahmen ausgelagerter klinischer Studien besteht die Gefahr möglicher Menschenrechtsverletzungen, weshalb die Einhaltung entsprechender Standards sowie die entsprechende Transparenz zur Durchführung klinischer Studien von hoher Bedeutung ist. Informationen über unsere Standards bei der Durchführung klinischer Studien, welche für uns, aber auch für die von uns beauftragten Forschungsinstitute (Clinical Research Organizations, CROs) gelten, veröffentlichen wir in Kapitel A 4.3.4 Verbraucher und Endnutzer, insbesondere in Abschnitt „Ethische Standards bei der Durchführung von klinischen Studien in der Arzneimittelentwicklung“. Informationen zu unseren Offenlegungsmaßnahmen zur Transparenz über klinische Studien lesen Sie in Kapitel A 4.2.4 „Verbraucher und Endnutzer, Abschnitt „Offenlegungsmaßnahmen zur Transparenz über klinische Studien“.
Grundsätzlich können finanzielle Risiken entstehen, wenn es zu Menschenrechtsverletzungen innerhalb unserer Wertschöpfungsketten kommt oder unsere Lieferanten gegen nachhaltigkeitsbezogene Bestimmungen des Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten verstoßen. Daher ist ein effektives Management dieser Aspekte für uns von großer Bedeutung.
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette [S2-1]
Mit unserem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten, unserer Position zu Menschenrechten und Vorgaben zur Sicherheit an unseren Standorten möchten wir die potenziellen Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Arbeitskräfte in unseren Wertschöpfungsketten minimieren.
Unser Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten
Um Menschenrechtsverletzungen in unseren Wertschöpfungsketten entgegenzuwirken, sind unsere menschenrechtlichen Anforderungen an unsere Lieferanten in unserem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten festgehalten.
Wir möchten die Menschenrechte aller Beschäftigten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette achten und setzen uns dafür ein, dass
Lieferanten die Menschenrechte ihrer Beschäftigten, lokaler Gemeinschaften und gefährdeter Menschen achten und sie mit Würde und Respekt behandeln und
Lieferanten angemessene Vorkehrungen für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten, Kunden, Besucher, Auftragnehmer und anderer Personen treffen, die von ihren Tätigkeiten betroffen sein können.
Zusätzlich stellt der umfassende globale Leitfaden zum Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten konkrete Beispiele für bewährte Praktiken und Benchmarks bereit, an denen sich Lieferanten orientieren können, und bietet Referenzen, wie z. B. die regulatorischen Rahmenbedingungen und Standards, denen unsere Nachhaltigkeitsbestrebungen zugrunde liegen.
Der Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten und der dazugehörige Leitfaden enthalten die wesentlichen Erwartungen zu den Themen Schutz vor Kinderarbeit, Freiheit von Sklaverei, Leibeigenschaft und Zwangsarbeit, gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, Recht auf Vereinigungsfreiheit und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen. Weitere Informationen zum Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten lesen Sie im Kapitel A 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]“.
Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht
In unserer Menschenrechtsposition legen wir dar, dass wir die Achtung der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette gezielt umsetzen möchten und wir mit einem Sorgfaltspflichtenansatz, basierend auf den UNGP, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, arbeiten. Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte ergreifen wir sowohl innerhalb unseres eigenen Unternehmens als auch entlang der Wertschöpfungskette, also auch in Bezug auf unsere Lieferanten und deren Beschäftigten. Auch die Sicherheit von klinischen Studien, die von uns oder beauftragten Auftragsforschungsinstituten (Clinical Research Organizations, CROs) durchgeführt werden, sind für uns von besonderer Bedeutung. Die Forschung am Menschen unterliegt strengen wissenschaftlichen und ethischen Grundsätzen und einheitlichen globalen Standards. Diese Standards werden im Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen und lokalen und internationalen Gesetzen befolgt. Konzernregelungen, Prozesse sowie Management- und Überwachungssysteme regeln die Umsetzung von Menschenrechtsstandards. Wir sind uns bewusst, dass die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ein Prozess ist, den es stetig anzupassen und kontinuierlich weiterzuentwickeln gilt.
Geleitet durch unsere Menschenrechtsstrategie und unternehmensweite Managementsysteme, umfasst unser Sorgfaltspflichtenprozess eine Grundsatzerklärung, Risikoermittlungen und -bewertungen, Präventions- und Mitigationsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, Wirksamkeitsprüfungen und Berichterstattung sowie die Bereitstellung von Beschwerdekanälen. Somit halten wir die Verpflichtungen international anerkannter Standards ein, einschließlich der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte und den OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Uns liegen keine Hinweise auf Meldungen zur Nichteinhaltung der von uns berücksichtigten internationalen Rahmenwerke in unseren Wertschöpfungsketten im Berichtsjahr vor.
Die Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette erfolgt auf einem globalen Level indirekt über den Austausch mit den Vertretern der Lieferanten und direkt sowohl über die Meldungen aus unserem Beschwerdekanal als auch auf Standortebene durch Gespräche mit Vertretern der Beschäftigten der Lieferanten oder den Beschäftigten selbst.
Die Ermittlung der potenziell nachteiligen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte entlang unserer Wertschöpfungskette erfolgt über eine Risikoanalyse. Dabei werden Menschenrechtsrisiken identifiziert, bewertet und priorisiert, angefangen bei einer übergeordneten Risikoanalyse für das gesamte Unternehmen hin zu detaillierteren Analysen in ausgewählten Bereichen. Einer dieser Bereiche ist der Einkauf, der mit einer detaillierten Risikoanalyse die potenziell nachteiligen Auswirkungen auch in Hinblick auf die Beschäftigten unserer Lieferanten betrachtet.
Wir orientieren uns dabei an der Risikoanalyse nach dem Chemie3-Branchenstandard. Die Analysen werden mindestens einmal im Jahr und bei Bedarf anlassbezogen durchgeführt. Die Erkenntnisse aus den Analysen werden an relevante interne Entscheidungsträger, wie z. B. den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Leiter der betroffenen Geschäftsbereiche, kommuniziert und gehen, bei Überschreiten der entsprechenden Wertgrenzen, in das Bayer-Risiko-Portfolio des konzernweiten integrierten Risikomanagementsystems ein. Dort werden auch die Entscheidungen zu risikomindernden Maßnahmen dokumentiert. Das Risiko-Portfolio wird regelmäßig vom Assurance Committee überprüft. Weitere Informationen zu unserer Menschenrechtsposition lesen Sie im Kapitel A 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]“.
Sicherheit an unseren Standorten für Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette
Die Berücksichtigung von Interessen der Arbeitskräfte, die potenziell von Auswirkungen unserer Aktivitäten betroffen sind, ist für uns von großer Bedeutung. Um Gesundheits- und Sicherheitsproblemen an unseren Standorten vorzubeugen und damit auch in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten das Risiko für Kontraktoren zu minimieren, gibt es den Erlaubnisschein für gefährliche Arbeit. Das entsprechende Verfahren zum Erlaubnisschein „Work Permit for Hazardous Work“ beschreibt unseren Ansatz des Risikomanagements im Zusammenhang mit gefährlicher Arbeit an unseren Standorten. So werden notwendige Sicherheitsmaßnahmen vor, während und nach der Ausführung der Arbeiten sichergestellt und alle Aktivitäten mit potenziell hohem Risiko in einer Einheit oder an einem Standort, die einen Erlaubnisschein erfordern, in kontrollierter Weise mit dem Lieferanten besprochen, ausgeführt, überprüft und bewertet. Die Durchführung soll sicher und mit der nötigen Flexibilität erfolgen, um die spezifischen Bedürfnisse der Standorte oder Einheiten zu berücksichtigen. Dies bezieht sich auf Arbeiten, die Risiken mit einem erhöhten Potenzial für schwerwiegende Unfälle, Todesfälle oder Schäden für Eigentum und Umwelt bergen können und die durch die Erteilung eines Erlaubnisscheins für gefährliche Arbeit angemessen behandelt werden müssen. Das Erlaubnisscheinverfahren kommt bei uns seit Jahren zum Einsatz, um die Gesundheit und Sicherheit von Kontraktoren (und der eigenen Beschäftigten) bei Routine- und Nichtroutineaufgaben zu gewährleisten. Das Verfahren ist für sämtliche Standorte weltweit sowie direkt Beschäftigte, beaufsichtigte Vertragspartner und unbeaufsichtigte Vertragspartner, die potenziell gefährliche Arbeiten an einem unserer Standorte durchführen, verpflichtend. Die Arbeitserlaubnisscheine werden stichpunktartig im Rahmen von Arbeitssicherheit- und Gesundheitsaudits an unseren Standorten überprüft. Das Verfahren zum Arbeitserlaubnisschein ist ein von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vorgegebenes Verfahren und ist in den HSE Key Requirements verankert, welche vom Global Head of ESG Management System & Reporting freigegeben wurde.
Prävention und Mitigation mit Maßnahmen in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette [S2-4]
Als vorrangige Mittel zur Identifizierung von Korrektur- und Abhilfemaßnahmen stehen uns das Beschwerdemanagement (Speak Up Channel) und die Lieferantenaudits zur Verfügung. Die Hinweise aus dem Beschwerdemanagement, die Auditberichte der Bayer-internen HSE-Auditoren und die nach den Standards der Industrieinitiativen TfS und PSCI durch externe Auditoren durchgeführten Audits werden geprüft und analysiert, um Anhaltspunkte für Korrektur- und Abhilfemaßnahmen zu erlangen.
Bei den Vor-Ort-Lieferantenaudits gibt es zwei Arten von Audits:
Von Bayer-internen HSE-Auditoren nach Bayer-Auditprotokoll durchgeführte Audits
Audits, die nach den Standards der Industrieinitiativen PSCI und TfS von externen Auditoren durchgeführt werden
Wir überprüfen weiterhin die Einhaltung der Vorgaben des Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten mittels EcoVadis-Online-Bewertungen.
Darüber hinaus werden auch Fälle berücksichtigt, die über andere Stellen an uns herangetragen werden, wie bspw. Behördenanfragen, Fälle aus den Medien oder Beschwerden von Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Im Jahr 2025 wurden vereinzelt Verstöße zu den Themen Arbeitsschutz und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Verbot der Ungleichbehandlung und Vorenthalten eines angemessenen Lohns in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette gemeldet. Es wurden im Berichtsjahr jedoch keine schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen identifiziert.
Die auditierten Lieferanten sind für die Durchführung von Korrekturmaßnahmen und, wo notwendig, auch für Präventionsmaßnahmen zu allen im Audit identifizierten Auditbefunden zuständig. Die Maßnahmen umfassen dabei technische Aspekte (z. B. Installation von lokalen Maßnahmen), organisatorische Aspekte (z. B. Erstellung und Training einer neuen Arbeitsanweisung) und personenbezogene Aspekte (z. B. Festlegung von persönlicher Schutzausrüstung). Lieferanten erhalten, basierend auf ihrer Nachhaltigkeitsleistung, einen Maßnahmenplan zur Abhilfe und werden aufgefordert, die Verbesserung ihrer Performance anhand einer Neubewertung nach einem angemessenen Zeitraum zu verifizieren. Besonders kritische Auditberichte von Lieferanten führen zur Aufnahme in das interne, vom Einkauf gesteuerte „Sustainability Supplier Development“-Programm.
In diesem Programm werden spezifische Verbesserungsmaßnahmen gemeinsam mit dem Lieferanten definiert und in einem Maßnahmenplan dokumentiert. Wir unterstützen unsere Lieferanten durch gezielte Maßnahmen zum Wissens- und Kompetenzaufbau sowie durch einen strukturierten Überwachungsprozess, um Aktivitäten und Fortschritte nachzuverfolgen. Der gesamte Auditprozess ist abgeschlossen, wenn alle vereinbarten Korrekturmaßnahmen durchgeführt und abgenommen worden sind. Dabei wird eine stichprobenartige Prüfung durchgeführt, ob die vereinbarten Korrekturmaßnahmen nachhaltig implementiert worden sind; dies wird von uns im Rahmen von Folgeaudits vorgenommen. Kann bei einer erneuten Überprüfung keine Verbesserung festgestellt werden, behalten wir uns vor, die Lieferantenbeziehung zu beenden.
Im Berichtsjahr wurden im Rahmen des Supplier-Development-Programms 123 Lieferanten (2024: 122 Lieferanten) in den Entwicklungsprozess aufgenommen. 50 Lieferanten (2024: 34 Lieferanten) haben diese Entwicklung bereits abgeschlossen und eine Neubewertung durchgeführt, die zu Verbesserungen bei 92 % (2024: 97 %) der Lieferanten geführt hat.
Um häufig wiederkehrende Themen, bspw. die Nichteinhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen, zu adressieren und ihnen möglichst nachhaltig vorzubeugen, nutzen wir weiterhin die Aktivitäten und Schulungsangebote der Industrieinitiativen TfS und PSCI. Die TfS Academy bietet ein praxisorientiertes Lernumfeld für unsere Lieferanten und Einkäufer. Im Fokus stehen u. a. ethische Aspekte, Konfliktmineralien, Abfallmanagement und Korruptionsvermeidung.
Ziel der PSCI ist es, dass die „PSCI Principles for Responsible Supply Chain Management“ als Vorlage für verantwortungsbewusste Vorgehensweisen genutzt werden, um verantwortungsbewusste Geschäftstätigkeiten, die Achtung der Menschenrechte und ökologische Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette in der Pharmaindustrie zu definieren, zu etablieren und zu fördern. Im Jahr 2023 hat PSCI die E-Learning-Plattform Learnster eingeführt, die es Organisationen ermöglicht, ihre eigenen interaktiven und ansprechenden Kurse zu erstellen.
Zu den weiteren Maßnahmen, die wir zur Prävention und Mitigation unserer negativen Auswirkungen auf die Beschäftigten der direkten Lieferanten nutzen, gehören u. a.:
Die Entwicklung und Implementierung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken (Bedarfsmanagement, Dauer der Vertragsbeziehungen und Einkaufspreise)
Die Integration von Erwartungen in die Zuliefererauswahl (Vorqualifizierung anhand definierter Nachhaltigkeitsindikatoren)
Das Einholen vertraglicher Zusicherung für die Einhaltung und Umsetzung der Erwartungen entlang der Lieferkette (systematische Integration des Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten ins konzernweite elektronische Bestellsystem)
Schulungen und Weiterbildungen zur Durchsetzung der vertraglichen Zusicherung (Schulungsangebot durch Brancheninitiativen und eigene Schulungsangebote)
Über die allgemeinen Maßnahmen hinaus haben wir eine konkrete Maßnahme zum Schutz vor Kinderarbeit erarbeitet. Wir engagieren uns mit unserem „Child Care Program“ dafür, Kinderarbeit vorzubeugen. Das Programm ist aktuell in Indien, Bangladesch, Thailand, Indonesien und auf den Philippinen implementiert. Im Rahmen des „Child Care Program“ sensibilisieren wir kontinuierlich unsere Zulieferer für die Problematik der Kinderarbeit und machen unsere Anforderungen deutlich. Es umfasst systematische und mehrfache Überprüfungen der einzelnen Saatgut-Produzenten während der Anbausaison vor Ort auf den Feldern durch lokale Bayer-Beschäftigte. Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot von Kinderarbeit durch unsere Lieferanten erfolgen abgestufte Sanktionsmaßnahmen, die von einer schriftlichen Verwarnung bis zur Vertragskündigung im Wiederholungsfall reichen. Dank eines strikten Kontrollsystems und der Unterstützung durch lokale Aufklärungs- und Bildungsinitiativen wurden seit der Anbausaison 2021/2022 bis heute in Indien, Bangladesch, Indonesien, den Philippinen und Thailand keine Fälle von Kinderarbeit festgestellt. Ein Ende des Programms ist nicht geplant.
Derzeit arbeiten wir an einem Konzept zur Messung der Wirksamkeit unseres menschenrechtlichen Sorgfaltspflichtenansatzes. Unter Berücksichtigung von bereits etablierten Messsystemen wie bspw. dem Monitoring der Lieferkette wird die Ausgestaltung der einzelnen Messsysteme weiter vorangetrieben.
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette [S2-2]
Obwohl wir aktuell nicht über ein allgemeines Verfahren zur direkten Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette verfügen, möchten wir der Sorgfaltspflicht zur konstruktiven Beteiligung der Interessenträger nachkommen und streben daher an, die Interessen und Standpunkte der Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette umfassend zu verstehen. Unser direkter Austausch mit Lieferanten und weiteren Stakeholdern hilft uns, unser Konzept zum Stakeholder-Engagement auszugestalten.
Darüber hinaus tauschen wir uns regelmäßig mit Interessenträgern zum Thema Menschenrechte aus und engagieren uns aktiv in Gremien und Initiativen zu ihrer Einhaltung. Dies tun wir bspw. in den entsprechenden Arbeitsgruppen von econsense, wo wir seit 2022 eine Themenpatenschaft für Menschenrechte und Wirtschaft innehaben und in der Initiative „Business for Social Responsibility“ (BSR) mitwirken. Im Rahmen solcher Initiativen tauschen wir uns mit Mitgliedsunternehmen verschiedener Branchen über Best Practices, Herausforderungen und Erfahrungen mit der Umsetzung der Menschenrechte und der UNGP aus.
Die kontinuierliche Sensibilisierung für Kinderarbeit im Agrarsektor erfordert umfassende Maßnahmen und die Einbeziehung verschiedener Stakeholder. Vor diesem Hintergrund haben wir bereits 2019 in Zusammenarbeit mit anderen Saatgut-Unternehmen die Initiative „Enabling Child and Human Rights with Seed Organizations“ (ECHO) in Indien ins Leben gerufen, ein Multi-Stakeholder-Forum für die Förderung von Kinderrechten und angemessener Arbeit (z. B. fairer Löhne sowie gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen).
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können [S2-3]
Wir verfolgen verschiedene Ansätze zur Prävention und Mitigation potenzieller negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und versuchen so, die Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte in unserer Lieferkette indirekt zu verbessern. Ein Ansatz ist der Beschwerdemechanismus zur Äußerung von Bedenken mit unserem globalen Speak Up Channel. Der Speak Up Channel steht sowohl unseren Beschäftigten als auch jedem Dritten, z. B. Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, offen, der einen möglichen Compliance-Verstoß melden möchten. Dies ist im Supplier Code of Conduct, der Teil eines jeden Lieferantenvertrages ist, festgehalten. Weiterhin werden Lieferanten durch den Supplier Code of Conduct angehalten auch selbst einen Beschwerdemechanismus anzubieten. Dies gilt unabhängig von einer geschäftlichen Beziehung des Dritten zu uns oder einer Betroffenheit in eigenen Rechten. Weitere Informationen zum Beschwerdemechanismus lesen Sie im Kapitel A 4.3.1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, Abschnitt „Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können [S1-3]“ sowie im Kapitel A 4.4.1 „Unternehmensführung“, Abschnitt „Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung [G1-1]“.
Im Einklang mit rechtlichen Verpflichtungen (z. B. LkSG) und unserem eigenen Bestreben, bestehende Systeme kontinuierlich zu verbessern, wurde im Jahr 2025 ein Funktions- und Zugänglichkeitstest des Beschwerdemechanismus, Bayers Speak Up Channel, durchgeführt. Ein Fokus lag dabei auf Ländern mit allgemein hohem Menschenrechtsrisiko. Insgesamt bestätigte der Test die ordnungsgemäße und vorgesehene Funktionsweise des Beschwerdemechanismus. Gleichzeitig konnten weitere Verbesserungspotenziale identifiziert werden, welche nun berücksichtigt werden.
Eine abschließende und ganzheitliche Auswertung hinsichtlich des Grads der Vertrauenswürdigkeit des Beschwerdeverfahrens aus Sicht der Beschäftigten in der Lieferkette ist aufgrund der Anzahl der Personen, die auf das Tool zugreifen können, nicht praktikabel.