Unsere Nachhaltigkeitsziele (Kapitel A 4.1, Abschnitt „Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette [SBM-1]“) tragen maßgeblich zu unserer Mission „Health for all, Hunger for none“ bei. Darüber hinaus berichten wir weitere nichtfinanzielle Aspekte. Diese umfassen den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung und den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie den Schutz und die Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen. Die Überprüfung der Unternehmensaktivitäten auf Taxonomiefähigkeit erfolgt anhand der in den Anhängen 1 und 2 zum delegierten Rechtsakt vom 4. Juni 2021 sowie den Anhängen 1 bis 4 zum delegierten Rechtsakt vom 27. Juni 2023 beschriebenen Wirtschaftstätigkeiten. Die in der delegierten Verordnung (EU) 2026/73 vom 4. Juli 2025 festgelegten Vereinfachungen des Inhalts und der Darstellung werden berücksichtigt. Somit werden für das Berichtsjahr der Anteil der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsätze sowie der Investitionsausgaben (CapEx) im Zusammenhang mit den Umweltzielen der EU-Taxonomie berichtet. Die mit taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftsaktivitäten zusammenhängenden Betriebsausgaben (OpEx) liegen unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle der delegierten Verordnung (EU) 2026/73 und werden daher nicht im Detail ausgewiesen.

Doppelzählungen werden vermieden, indem je KPI eine eindeutige, trennscharfe Granularität angewendet wird (z. B. Produktebene für Pharma, Produkte auf Länderebene für Consumer Health sowie Projektebene für sonstige KPIs). Die Taxonomiekonformität wird anhand der technischen Bewertungskriterien je Wirtschaftstätigkeit überprüft, die ebenfalls in den zuvor genannten Anhängen definiert sind.

Zusammenfassung der EU-Taxonomie Leistungsindikatoren (KPI)

Die nachfolgenden Tabellen zeigen den Anteil des Umsatzes, der CapEx und OpEx aus Wirtschaftstätigkeiten, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

Taxonomie-Berichterstattung – zusammenfassende KPI

Geschäftsjahr 2025

 

 

 

 

 

 

 

Aufschlüsselung der taxonomie­konformen Tätigkeiten nach Umweltzielen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KPI

 

Insge­samt

 

Anteil taxo­nomie­fähiger
Tätig­keiten

 

Taxo­nomie­konforme
Tätig­keiten

 

Anteil taxo­nomie­kon­former Tätig­keiten

 

Klima­schutz

 

An­pas­sung an den Klima­wandel

 

Wasser

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Um­welt­ver­schmut­zung

 

Bio­logische Viel­falt

 

Anteil der ermögli­chenden Tätig­keiten

 

Anteil der Über­gangs­tätig­keiten

 

Nicht bewertete nicht wesen­tliche Tätig­keiten

 

Taxo­nomie­kon­forme Tätig­keiten im voran­gegan­genen Geschäfts­jahr 2024

 

Anteil taxo­nomie­kon­former Tätig­keiten im voran­gegan­genen Geschäfts­jahr 2024

(1)

 

(2)

 

(3)

 

(4)

 

(5)

 

(6)

 

(7)

 

(8)

 

(9)

 

(10)

 

(11)

 

(12)

 

(13)

 

(14)

 

(15)

 

(16)

 

 

Mio. €

 

%

 

Mio. €

 

%

 

%

 

%

 

%

 

%

 

%

 

%

 

%

 

%

 

%

 

Mio. €

 

%

Umsatz

 

45.575

 

39,4

 

0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,1

 

0

 

0,0

CapEx

 

3.202

 

8,9

 

0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

3,8

 

0

 

0,0

OpEx

 

7.054

 

0,0

 

0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

0,0

 

2,1

 

0

 

0,0

Berichterstattung zu Umsätzen

Die Definition der Umsätze gemäß EU-Taxonomie entspricht den im Konzernabschluss ausgewiesenen Umsätzen (siehe hierzu Anhangangabe [6]).

Zur Bestimmung der Umsatzerlöse, die Bayer mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erzielt, wurden die technischen Bewertungskriterien der Verordnung (EU) 2023/2486 auf Produktebene angewendet. Umsätze aus Arzneimitteln, bei denen lediglich ein Weiterverkauf, ein reines Umverpacken oder Mischen erfolgt, sind nach unserer Auslegung nicht taxonomiefähig. Die Wirtschaftstätigkeit „Herstellung von pharmazeutischen Wirkstoffen“ wird als nicht wesentlich klassifiziert, da ihr Umsatzanteil von unter 1 % die Wesentlichkeitsschwelle gemäß Artikel 2 Absatz 1a der delegierten Verordnung (EU) 2026/73 unterschreitet.

Der Wirtschaftstätigkeit „Herstellung von Arzneimitteln“, die einen Beitrag zum Umweltziel „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ leisten kann, sind taxonomiefähige Umsätze der Divisionen Pharmaceuticals und Consumer Health zugeordnet. Im Geschäftsjahr belaufen sich die taxonomiefähigen Umsätze auf 17.956 Mio. € (2024: 18.047 Mio. €). Die übrigen Umsätze betragen 27.619 Mio. € (2024: 28.559 Mio. €). Der Anteil taxonomiefähiger Umsätze beträgt somit 39,4 % (2024: 38,7 %). Wir konnten keine taxonomiekonformen Umsätze identifizieren.

Die nachfolgenden Tabellen stellen die insgesamt identifizierten taxonomiefähigen sowie taxonomiekonformen Umsätze dar:

Taxonomie-Berichterstattung – Aufgliederung nach Umsatz

Geschäftsjahr 2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umweltziel der taxonomie­konformen Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

Wirtschafts­tätigkeiten

 

Code

 

Taxo­nomie­fähiger KPI (Anteil des taxo­nomie­fähigen Umsatzes)

 

Taxo­nomie­kon­former KPI (Geld­wert des Umsatzes)

 

Taxo­nomie­kon­former KPI (Anteil des taxo­nomie­kon­formen Umsatzes)

 

Klima­schutz

 

Anpas­sung an den Klima­wandel

 

Wasser

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Um­welt­ver­schmut­zung

 

Bio­logische Viel­falt

 

Ermögli­chende Tätig­keit

 

Über­gangs­tätig­keit

 

Taxo­nomie­kon­former Anteil der taxo­nomie­fähigen Tätig­keiten

(1)

 

(2)

 

(3)

 

(4)

 

(5)

 

(6)

 

(7)

 

(8)

 

(9)

 

(10)

 

(11)

 

(12)

 

(13)

 

(14)

 

 

 

 

%

 

Mio. €

 

%

 

%

 

%

 

%

 

%

 

%

 

%

 

(Ggf. E)

 

(Ggf. T)

 

 

Herstellung von Arzneimitteln

 

PPC 1.2

 

39,4

 

0

 

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe der Konformität nach Ziel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatz-Gesamtwert

 

 

 

39,4

 

0

 

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

Berichterstattung zu Investitionen

Die Ermittlung der Investitionskennzahl erfolgt gemäß den Vorgaben der EU-Taxonomie. Der Nenner der Investitionsausgaben für das Berichtsjahr umfasst Investitionen und Akquisitionen im Bereich des Sachanlagevermögens sowie immaterieller Vermögenswerte. Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte finden dabei gemäß EU-Taxonomie keine Berücksichtigung. Detaillierte Informationen hierzu sind in den Anhangangaben [14] und [15] zu finden.

Die taxonomiefähigen Investitionen ergeben sich durch Verknüpfung der getätigten Investitionen mit den taxonomiefähigen Produkten (Kategorie a). Investitionsausgaben, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden anteilig über Verteilungsschlüssel berücksichtigt. Der Anteil der Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (Kategorie c) liegt unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle von 10 %, weswegen die Taxonomiekonformität nicht bewertet wurde. Aktivitäten aus den Bereichen Fuhrpark, Wasseraufbereitung und Gebäuden wurden als nicht wesentlich eingestuft, da der taxonomiefähige Anteil der entsprechenden Wirtschaftstätigkeiten bzw. der zugehörigen Projekte weder deren Hauptziel darstellt noch in einem Umfang vorliegt, der als wesentlich einzustufen wäre.

Den substanziellen Beitrag zum Klimaschutz prüfen wir je Wirtschaftsaktivität auf Basis des einzelnen Vermögenswerts, soweit die Aktivität gemäß Artikel 2 Absatz 1b der delegierten Verordnung (EU) 2026/73 als wesentlich einzustufen ist.

Die Prüfung der Einhaltung des Mindestschutzes erfolgt auf Konzernebene. Hierbei fließen bestehende Unternehmensrichtlinien sowie Risikomanagementprozesse, die u. a. Menschenrechte, Compliance und Antikorruption betreffen, in die Bewertung ein.

Im Geschäftsjahr haben wir taxonomiefähige Investitionen (CapEx) in Höhe von 284 Mio. € (2024: 549 Mio. €) getätigt. Im Zuge des planmäßigen Abschlusses laufender Projekte sowie der erstmaligen Ausklammerung nicht wesentlicher taxonomiefähiger Investitionsausgaben kam es im Berichtszeitraum zu einer Verminderung der taxonomiefähigen Investitionsausgaben gegenüber dem Vorjahr. Die nicht taxonomiefähigen Investitionen belaufen sich auf 2.918 Mio. € (2024: 2.722 Mio. €). Der Anteil taxonomiefähiger Investitionen beträgt somit 8,9 % (2024: 16,7 %). Weiterhin konnten wir keine taxonomiekonformen Investitionen identifizieren (2024: 0 Mio. €).

Die nachfolgenden Tabellen stellen die insgesamt identifizierten taxonomiefähigen sowie taxonomiekonformen Investitionsausgaben dar:

Taxonomie-Berichterstattung – Aufgliederung nach CapEx

Geschäftsjahr 2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umweltziel der taxonomie­konformen Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

Wirtschafts­tätigkeiten

 

Code

 

Taxo­nomie­fähiger KPI (Anteil der taxo­nomie­fähigen CapEx)

 

Taxo­nomie­kon­former KPI (Gel­dwert der CapEx)

 

Taxo­nomie­kon­former KPI (Anteil der taxo­nomie­kon­formen CapEx)

 

Klima­schutz

 

Anpas­sung an den Klima­wandel

 

Wasser

 

Kreis­lauf­wirt­schaft

 

Um­welt­ver­schmut­zung

 

Bio­logische Viel­falt

 

Ermögli­chende Tätig­keit

 

Über­gangs­tätig­keit

 

Taxo­nomie­kon­former Anteil der taxo­nomie­fähigen Tätig­keiten

(1)

 

(2)

 

(3)

 

(4)

 

(5)

 

(6)

 

(7)

 

(8)

 

(9)

 

(10)

 

(11)

 

(12)

 

(13)

 

(14)

 

 

 

 

%

 

Mio. €

 

%

 

%

 

%

 

%

 

%

 

%

 

%

 

(Ggf. E)

 

(Ggf. T)

 

 

Herstellung von Arzneimitteln

 

PPC 1.2

 

8,9

 

0

 

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe der Konformität nach Ziel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

CapEx-Gesamtwert

 

 

 

8,9

 

0

 

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

Berichterstattung zu Betriebsausgaben

Zur Bestimmung der Betriebsausgaben wurden die nicht aktivierten Kosten für Forschung und Entwicklung (ohne Sonderposten), Ausgaben für Wartung und Reparatur sowie kurzfristige Leasingaufwendungen berücksichtigt. Die Definition der Betriebsausgaben folgt der EU-Taxonomie-Verordnung und werden in dieser Form nicht im Konzernabschluss ausgewiesen. Die taxonomiefähigen Betriebsausgaben werden anteilig über Verteilungsschlüssel berechnet.

Im Berichtsjahr wurden Betriebsausgaben in Höhe von insgesamt 7.054 Mio. € (2024: 7.176 Mio. €) identifiziert. Wesentliche taxonomiefähige und taxonomiekonforme Betriebsausgaben konnten nicht identifiziert werden. Auf die tabellarische Darstellung der Taxonomiefähigkeit und -konformität der Betriebsausgaben wird verzichtet. Obwohl die Betriebsausgaben für Bayer grundsätzlich von Bedeutung sind, wurden sie im Zusammenhang mit den Wirtschaftstätigkeiten „Herstellung von Arzneimitteln“ und „Herstellung pharmazeutischer Wirkstoffe“ als nicht wesentlich eingestuft, da sie die in Artikel 2 Absatz 1c der delegierten Verordnung (EU) 2026/73 definierte Wesentlichkeitsschwelle unterschreiten.