Management potenzieller Auswirkungen auf Betroffene Gemeinschaften
Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden Auswirkungen identifiziert, die Konsequenzen für die Gemeinschaften im Umfeld unserer Geschäftsaktivitäten haben könnten. So könnte der übermäßige Verbrauch natürlicher Ressourcen in der Wertschöpfungskette den Zugang der lokalen Gemeinschaften zu grundlegenden Ressourcen für elementare Bedürfnisse oder Lebensgrundlagen einschränken, z. B. in Bezug auf Wasser für Trink- oder Bewässerungszwecke.
Darüber hinaus könnten potenzielle Vorfälle in unseren eigenen Betrieben, die eine Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden verursachen, den Zugang der Gemeinschaft zu grundlegenden Ressourcen für elementare Bedürfnisse und Lebensgrundlagen (z. B. Wasser für Trink- oder Bewässerungszwecke) einschränken. Diese Erkenntnisse unterstreichen die Notwendigkeit, verantwortungsbewusst mit natürlichen Ressourcen umzugehen und die Bedürfnisse der betroffenen Gemeinschaften zu berücksichtigen.
Im Jahr 2024 wurde eine Beschwerde von sechs Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bei der deutschen nationalen Kontaktstelle der OECD eingereicht, die sich auf betroffene Gemeinschaften bezieht. Die Beschwerde trägt den Titel „Human Rights and environmental impacts of Bayer AG’s genetically modified soy seeds and glyphosate-based pesticides in Argentina, Bolivia, Brazil and Paraguay“. Der Kern der Beschwerde bezieht sich auf Vorwürfe, dass wir bei unseren Geschäftspraktiken in bestimmten Regionen nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen haben, um Umweltstandards einzuhalten und negative Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung zu vermeiden. Wir haben auf diese Beschwerde umgehend reagiert und eine Stellungnahme veröffentlicht. Eine Entscheidung über die Annahme der Beschwerde seitens der nationalen Kontaktstelle steht weiterhin aus. Die nationale Kontaktstelle der OECD hat noch nicht entschieden, ob sie in dem Vortrag der Nichtregierungsorganisationen einen Anlass sieht, die Durchführung eines freiwilligen Mediationsverfahren zu initiieren. Darüber hinaus liegen uns keine Hinweise auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, Fälle der Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte oder weitere Beschwerden nach den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen vor.
Konzepte im Zusammenhang mit Betroffenen Gemeinschaften [S3-1]
Im Zentrum unserer Konzepte und Richtlinien zur Mitigation von Auswirkungen und Risiken für betroffene Gemeinschaften stehen unsere Menschenrechtsposition und der Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten. Da potenzielle Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften ihren Ursprung sowohl in der Wertschöpfungskette als auch in unvorhergesehenen Umweltereignissen an unseren Standorten haben können, versuchen wir diese potenziellen Auswirkungen dort zu mitigieren, wo sie entstehen könnten. Die entsprechenden Strategien und Maßnahmen beziehen sich insbesondere auf die Bereiche Umweltverschmutzung, Wassernutzung und Abfallmanagement.
Menschenrechtliche Anforderungen aus der Bayer-Menschenrechtsposition und dem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten
Mit unserer Menschenrechtsposition verpflichten wir uns dazu, verantwortungsvoll mit Ressourcen umzugehen und die Bedürfnisse der betroffenen Gemeinschaften zu berücksichtigen. Weiterhin verpflichten wir unsere Lieferanten mit unserem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten dazu, ebenfalls verantwortungsvoll mit Ressourcen umzugehen und die Bedürfnisse der betroffenen Gemeinschaften zu berücksichtigen. Somit umfasst sowohl die Bayer-Menschenrechtsposition als auch der Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten das Commitment, die Menschenrechte in allen Geschäftstätigkeiten weltweit zu achten.
Wir sind bestrebt, stets im Einklang mit den geltenden nationalen Rechtsvorschriften zu handeln. Wo es zu Widersprüchen zwischen nationalem Recht und internationalen Standards kommt, richten wir uns nach den strengeren Standards. Unsere Verpflichtungen betreffen die Achtung der Menschenrechte entlang der gesamten globalen Wertschöpfungskette und umfassen auch die Angehörigen von lokalen Gemeinschaften. Weitere Informationen zu unserer Menschenrechtsposition sowie zu unserem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten finden Sie im Kapitel A 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]“.
Die Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften erfolgt in der Regel auf Standortebene. Dies geschieht beim Thema Wasserstress z. B. über gemeinsame lokale Projekte (siehe Kapitel A 4.2.4 „Wasser- und Meeresressourcen“, Abschnitt „Management der Auswirkungen und Risiken in Zusammenhang mit Wassermangel durch Wasserverbrauch“). Ein allgemeiner Ansatz zur Einbeziehung von lokalen Gemeinschaften, der global für alle Standorte verpflichtend ist, existiert nicht. Dies ist der Heterogenität der Standorte und den Umständen, unter denen sie tätig sind, geschuldet. Dies hat auch zur Folge, dass es keine allgemeingültigen und standardisierten Maßnahmen zur Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte gibt. Die passenden Maßnahmen werden auf Standortebene entschieden und umgesetzt.
Minderung von Auswirkungen auf Gemeinschaften durch unfallbedingte Umweltverschmutzung an eigenen Standorten
Zum Schutz umliegender Gemeinschaften möchten wir Unfälle vermeiden, die sich auf die Qualität von Luft, Wasser und Boden auswirken. Unsere Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ befasst sich daher mit der Prävention von Unfällen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung, die sich durch unvorhergesehene Ereignisse im Rahmen unserer Unternehmensaktivitäten ergeben können. Detaillierte Informationen über unsere Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ lesen Sie im Kapitel A 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P] sowie im Kapitel A 4.2.3 „Umweltverschmutzung“, Abschnitt „Management von Ereignissen durch die Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“.
Schutz von Wasser als Ressource für Gemeinschaften an eigenen Standorten
Unsere Wasserposition zeigt, wie wir die Wasserressourcen schützen und die Wassernutzungseffizienz sowohl intern als auch extern verbessern möchten. Unser Ziel ist es, das Wassermanagement in unseren Betrieben zu optimieren, unsere Lieferanten einzubinden, innovative Lösungen für unsere Kunden zu entwickeln und kommunale Projekte sowie die betroffenen Gemeinschaften zu unterstützen. So möchten wir den Zugang betroffener Gemeinschaften zu wichtigen Ressourcen sicherstellen. Detaillierte Informationen zu unserer Wasserposition zur Vermeidung von Wasserstress finden Sie im Kapitel A 4.2.4 „Wasser- und Meeresressourcen“, Abschnitt „Unsere Wassermanagementstrategie zur Bewältigung und Minderung von Wasserstress“.
Umgang mit Abfall zur Minderung von Auswirkungen auf Betroffene Gemeinschaften an eigenen Standorten
Die Bayer-Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ regelt den Umgang mit Abfall durch umfassende Abfallmanagementpraktiken. Die Richtlinie befasst sich mit der Abkehr von der Verwendung neuer Ressourcen, dem Recycling, wo immer dies möglich ist, und der sicheren und umweltverträglichen Entsorgung unvermeidbarer Abfälle – zum Schutz betroffener Gemeinschaften. Weitere Informationen über unsere Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ lesen Sie im Kapitel A 4.2.6 „Kreislaufwirtschaft“, Abschnitt „Förderung des Abfallmanagements mit der Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Betroffenen Gemeinschaften [S3-4]
Wir möchten mit unseren Bemühungen zur Minderung potenzieller negativer Auswirkungen am Ursprungsort, wie dem effektiven Wassermanagement, dem Abfallmanagement und der Integration höchster Sicherheitspraktiken in unseren Betrieben, dazu beitragen, dass die lokalen Gemeinschaften angemessen geschützt sind. Neben den im Folgenden beschriebenen Maßnahmen, implementieren wir derzeit keine zusätzlichen, übergreifenden Maßnahmen mit spezifisch zugewiesenen Mitteln oder Wirksamkeitsmessungen im Bereich betroffene Gemeinschaften. Unser Fokus liegt darauf, bestehende Standards und Praktiken kontinuierlich zu optimieren, um sicherzustellen, dass wir verantwortungsbewusst und ressourcenschonend handeln.
Sparsamere Wassernutzung in der nachgelagerten Wertschöpfungskette durch Direktsaat-Reis
Reis ist weltweit eines der wichtigsten Grundnahrungsmittel. Die Bewässerung im Anbau ist aber für bis zu 43 % des weltweit in der Bewässerung eingesetzten Süßwassers verantwortlich, was zu Herausforderungen für betroffenen Gemeinschaften, z. B. in Form von Wasserknappheit, führen könnte. Eine der vielversprechendsten Lösungen zur Unterstützung einer nachhaltigeren Reisproduktion ist Direktsaat-Reis (DSR). Wir gehen davon aus, dass diese technologiegetriebenen und weniger ressourcenintensiven Anbausysteme den Wasserverbrauch im Reisanbau um bis zu 40 % reduzieren können, weshalb wir den Einsatz von Direktsaat-Reis fördern. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel A 4.2.4 „Wasser- und Meeresressourcen“, Abschnitt „Förderung wassereffizienter Anbausysteme“.
Integration von Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltpraktiken in unseren Betrieben
Um Unfälle effektiv zu vermeiden, haben wir ein umfassendes Maßnahmenpaket entwickelt, in dessen Zentrum die Sicherheit in unseren Betrieben und in unserer Wertschöpfungskette steht. Diese Maßnahmen wirken sich dahingehend auf betroffene Gemeinschaften aus, dass Umweltverschmutzungen und dadurch entstehende negative Auswirkungen, die den Zugang zu wichtigen Ressourcen für die Gemeinschaften gefährden, bereits am Ursprungsort vermieden werden sollen. Weitere Informationen über unsere Maßnahmen im Bereich Umweltverschmutzung lesen Sie im Kapitel A 4.2.3 „Umweltverschmutzung“, Abschnitt „Integration von Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltpraktiken in allen globalen Betrieben“.
Wassermanagement zur Vermeidung von Wasserstress für Betroffene Gemeinschaften
Im Rahmen unserer Wasserstrategie etablieren wir derzeit Wassermanagementsysteme an allen relevanten Standorten, u. a. in Regionen mit Wasserknappheit. Damit möchten wir u. a. die Einschränkung des Zugangs zu Wasser für betroffene Gemeinschaften vermeiden. Die Etablierung der Wassermanagementsysteme aller Standorte ist bis 2030 geplant. Weitere Informationen zu unseren Maßnahmen zum effizienten Wassermanagement finden Sie im Kapitel A 4.2.4 „Wasser- und Meeresressourcen“, Abschnitt „Etablierung eines Wassermanagementsystems für Standorte in wasserarmen Regionen“.
Minderung potenzieller Auswirkungen für Gemeinschaften durch unser Abfallmanagement
Wir verfolgen einen umfassenden Ansatz für das Management von Abfall, u. a., um betroffene Gemeinschaften vor abfallbedingten Auswirkungen zu schützen. Unser Ansatz steht in Übereinstimmung mit unserer Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“. Weitere Informationen zu unserem Umgang mit Abfall lesen Sie im Kapitel A 4.2.6 „Kreislaufwirtschaft“, Abschnitt „Management abfallbedingter Auswirkungen durch unser Abfallmanagement“.
Verfahren zur Einbeziehung Betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen [S3-2]
Zum jetzigen Zeitpunkt verfolgen wir keinen allgemeingültigen und standardisierten Ansatz zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften. Die Einbeziehung der betroffenen Gemeinschaften findet auf Standortebene statt.
Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können [S3-3]
Wir verfolgen verschiedene Ansätze zur Prävention und Mitigation unserer etwaigen negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften. Ein Ansatz ist der Beschwerdemechanismus zur Äußerung von Bedenken, unser sogenannter Speak Up Channel. Weitere Informationen zum Beschwerdemechanismus, der global für jedwede Person zugänglich ist, lesen Sie im Kapitel A 4.3.1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, Abschnitt „Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können [S1-3]“ sowie im Kapitel A 4.4.1 „Unternehmensführung“, Abschnitt „Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung [G1-1]“.
Grundsätzlich haben alle Personen außerhalb des Unternehmens, also auch betroffene Gemeinschaften weltweit, Zugriff auf den Speak Up Channel, welchen wir auch über unsere Internetseite zur Verfügung stellen. Die Vielzahl der Personen, die auf den Kanal Zugriff haben, stellt uns vor eine große Herausforderung. Daher ist eine abschließende Auswertung in Hinblick auf den Grad der Vertrauenswürdigkeit und der Zufriedenheit des Beschwerdeverfahrens aus Sicht der betroffenen Gemeinschaften derzeit nicht möglich.