Die folgende Übersicht zeigt alle Datenpunkte, die sich aus weiteren EU-Rechtsvorschriften ergeben und bei der Erstellung unserer Nachhaltigkeitserklärung berücksichtigt wurden.
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt |
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Absatz |
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ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, Absatz 21 Buchstabe (d) |
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4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe (e) |
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4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht, Absatz 30 |
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4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Erklärung zur Sorgfaltspflicht |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, Absatz 40 Buchstabe (d) Ziffer i |
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nicht wesentlich |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, Absatz 40 Buchstabe (d) Ziffer ii |
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4.1 Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, Absatz 40 Buchstabe (d) Ziffer iii |
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nicht wesentlich |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Absatz 40 Buchstabe (d) Ziffer iv |
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nicht wesentlich |
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, Absatz 14 |
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4.2.2 Klimawandel – Übergangsplan für den Klimaschutz: Unser „Transitions- und Transformationsplan“ |
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Absatz 16 Buchstabe (g) |
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4.2.2 Klimawandel – Übergangsplan für den Klimaschutz: Unser „Transitions- und Transformationsplan“ |
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele, Absatz 34 |
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4.2.2 Klimawandel – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren), Absatz 38 |
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4.2.2 Klimawandel – Energieverbrauch und Energiemix |
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix, Absatz 37 |
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4.2.2 Klimawandel – Energieverbrauch und Energiemix |
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, Absätze 40 bis 43 |
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4.2.2 Klimawandel – Energieverbrauch und Energiemix |
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, Absatz 44 |
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4.2.2 Klimawandel – Treibhausgas-Emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie gesamte Treibhausgas-Emissionen |
ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen, Absätze 53 bis 55 |
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4.2.2 Klimawandel – Treibhausgas-Emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie gesamte Treibhausgas-Emissionen |
ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate, Absatz 56 |
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4.2.2 Klimawandel – Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate |
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, Absatz 66 |
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schrittweise eingeführte Angabepflicht |
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko, Absatz 66 Buchstabe (a) |
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schrittweise eingeführte Angabepflicht |
ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, Absatz 66 Buchstabe (c) |
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schrittweise eingeführte Angabepflicht |
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen, Absatz 67 Buchstabe (c) |
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schrittweise eingeführte Angabepflicht |
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, Absatz 69 |
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schrittweise eingeführte Angabepflicht |
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 |
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nicht wesentlich |
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen, Absatz 9 |
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4.2.4 Wasser- und Meeresressourcen – Konzepte im Zusammenhang mit Wassermangel durch Wasserverbrauch |
ESRS E3-1 Spezielles Konzept, Absatz 13 |
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4.2.4 Wasser- und Meeresressourcen – Konzepte im Zusammenhang mit Wassermangel durch Wasserverbrauch |
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere, Absatz 14 |
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nicht wesentlich |
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, Absatz 28 Buchstabe (c) |
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4.2.4 Wasser- und Meeresressourcen – Wasserverbrauch |
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten, Absatz 29 |
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4.2.4 Wasser- und Meeresressourcen – Wasserverbrauch |
ESRS 2 SBM-3 E4, Absatz 16 Buchstabe (a) Ziffer i |
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nicht wesentlich |
ESRS 2 SBM-3 E4, Absatz 16 Buchstabe (b) |
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nicht wesentlich |
ESRS 2 SBM-3 E4, Absatz 16 Buchstabe (c) |
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nicht wesentlich |
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, Absatz 24 Buchstabe (b) |
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4.2.5 Biologische Vielfalt und Ökosysteme – Konzepte zur Verringerung der Bodendegradation und des Rückgangs der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen |
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere, Absatz 24 Buchstabe (c) |
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nicht wesentlich |
ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung, Absatz 24 Buchstabe (d) |
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nicht wesentlich |
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle, Absatz 37 Buchstabe (d) |
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4.2.6 Kreislaufwirtschaft – Ressourcenabflüsse |
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle, Absatz 39 |
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4.2.6 Kreislaufwirtschaft – Ressourcenabflüsse |
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit, Absatz 14 Buchstabe (f) |
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4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Kinderarbeit, Absatz 14 Buchstabe (g) |
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4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 20 |
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4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Unser Grundsatz in Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft |
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 21 |
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4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Unser Grundsatz in Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft |
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, Absatz 22 |
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4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Unser Grundsatz in Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft |
ESRS S1-1 Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Absatz 23 |
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4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Unser Grundsatz in Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft |
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden, Absatz 32 Buchstabe (c) |
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4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können |
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, Absatz 88 Buchstaben (b) und (c) |
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4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit |
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Absatz 88 Buchstabe (e) |
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4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit |
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, Absatz 97 Buchstabe (a) |
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4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Vergütungskennzahlen |
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane, Absatz 97 Buchstabe (b) |
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4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Vergütungskennzahlen |
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung, Absatz 103 Buchstabe (a) |
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4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten |
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 104 Buchstabe (a) |
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4.3.1 Arbeitskräfte des Unternehmens – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten |
ESRS 2 SBM3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, Absatz 11 Buchstabe (b) |
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4.3.2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Absatz 17 |
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4.3.2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
ESRS S2-1 Strategie im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Absatz 18 |
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4.3.2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 19 |
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nicht wesentlich |
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 |
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4.3.2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, Absatz 36 |
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4.3.2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – Prävention und Mitigation mit Maßnahmen in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Absatz 16 |
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4.3.3 Betroffene Gemeinschaften – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften |
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, Absatz 17 |
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4.3.3 Betroffene Gemeinschaften – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften |
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 36 |
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4.3.3 Betroffene Gemeinschaften – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, Absatz 16 |
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4.3.4 Verbraucher und Endnutzer – Konzepte im Zusammenhang mit der sozialen Einbeziehung von Verbrauchern und/oder Endnutzern |
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Absatz 17 |
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4.3.4 Verbraucher und Endnutzer – Konzepte im Zusammenhang mit der sozialen Einbeziehung von Verbrauchern und/oder Endnutzern |
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Absatz 35 |
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4.3.4 Verbraucher und Endnutzer – Ergreifung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der sozialen Einbeziehung von Verbrauchern und/oder Endnutzern |
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Absatz 10 Buchstabe (b) |
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nicht wesentlich |
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers), Absatz 10 Buchstabe (d) |
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nicht wesentlich |
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, Absatz 24 Buchstabe (a) |
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4.4.1 Unternehmensführung – Korruptions- oder Bestechungsfälle |
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Absatz 24 Buchstabe (b) |
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nicht wesentlich |