Das Management der Lieferantenbeziehungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist ein elementarer Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie.

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette [S2.SBM-3]

Durch unsere Einkaufsaktivitäten und Lieferantenbeziehungen nehmen wir Einfluss auf Gesellschaft und Umwelt. Gleichzeitig können allgemein potenzielle Verletzungen der Menschenrechte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu betrieblichen Störungen, rechtlichen Konsequenzen und finanziellen Verlusten führen. Deshalb sind sowohl wirtschaftliche als auch ethische, soziale und ökologische Grundsätze in unseren Einkaufsprozessen verankert. Mit Blick auf das Thema Menschenrechte richten wir besondere Aufmerksamkeit auf unsere Lieferkette, da wir mit einer Vielzahl von Arbeitskräften verbunden sind.

Folgende Arten von Arbeitskräften berücksichtigen wir im Rahmen des Managements unserer Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette:

  • Arbeitskräfte, die an Standorten unseres Unternehmens arbeiten, aber nicht zur eigenen Belegschaft gehören, wie bspw. Handwerker, die Arbeiten an unseren Standorten verrichten

  • Arbeitskräfte, die für Unternehmen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette unseres Unternehmens tätig sind, wie bspw. Beschäftigte in Wirkstoffproduktionen, von denen wir Rohstoffe zur Herstellung unserer Produkte beziehen, oder Personen, die an der Gewinnung von Mineralien beteiligt sind, oder Personen, die im landwirtschaftlichen Sektor tätig sind

Das Risiko von Menschenrechtsverletzungen (z. B. Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen, Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Ungleichbehandlung sowie allgemeine Arbeitsunfälle) stellt in der Lieferkette grundsätzlich und damit auch für uns ein Risiko dar. Eine unzureichende Kontrolle unserer Lieferanten könnte dazu führen, dass illegale Praktiken wie bspw. Kinder- und Zwangsarbeit unentdeckt bleiben, was erhebliche negative Auswirkungen auf vulnerable Gruppen, wie Minderjährige, zur Folge haben kann. Zur Identifizierung von Verletzungen prüfen wir die Hinweise aus dem Beschwerdemanagement und analysieren die Auditberichte der Bayer-internen HSE-Auditoren sowie die nach den Standards der Industrieinitiativen „Together for Sustainability“ (TfS) und „Pharmaceutical Supply Chain Initiative“ (PSCI) durch externe Auditoren durchgeführten Audits. Darüber hinaus werden auch Fälle berücksichtigt, die über andere Stellen direkt an uns herangetragen werden, wie bspw. Behördenanfragen, Fälle aus den Medien oder Beschwerden von Nichtregierungsorganisationen (NGOs).

Für die Saatgut-Lieferkette bspw. wird jährlich, somit auch im Berichtsjahr, eine detaillierte Risikoanalyse durchgeführt, um herauszufinden, in welchen Ländern wir unsere Anstrengungen zur Vermeidung und Mitigation von Menschenrechtsrisiken intensivieren müssen. In den Ländern Indien, Malawi, Peru, Thailand und der Republik Sambia ist das Risiko für Menschenrechtsverletzungen in der Saatgut-Lieferkette allgemein potenziell höher.

Das Risiko von Verletzungen der o. g. Menschenrechte ist grundsätzlich eine weitverbreitete Herausforderung in der Agrarwirtschaft. Zum Beispiel stellt Kinderarbeit in verschiedenen Regionen, bspw. im asiatisch-pazifischen Raum, ein allgemeines Problem dar. Deshalb betreiben wir hier seit Jahren ein etabliertes betriebsinternes „Monitoring und Awareness“-Programm in den identifizierten Hochrisikoländern. Mehr zum „Child Care Program“ lesen Sie im Abschnitt „Management der Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“. Darüber hinaus besteht das Risiko vereinzelter, individueller Vorfälle, wie z. B. durch Unfälle in der Produktion bei unseren Lieferanten (siehe Kapitel A 4.2.3Umweltverschmutzung“).

Auch für die Sicherheit unserer Kontraktoren in unseren eigenen Einrichtungen setzen wir uns ein, da diese z. B. durch die Arbeit an unseren Anlagen gefährdet sein könnten. Daher haben wir ein Programm zur Sicherheit von Kontraktoren und Besuchern erstellt. So möchten wir ihre Sicherheit in das ganzheitliche Sicherheitsmanagement integrieren und einen gemeinsamen Ansatz zum Management von Risiken im Zusammenhang mit Kontraktoren definieren.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf vier Elementen:

  • Schulungen unserer Führungskräfte, um eine kompetente Übersicht zu gewährleisten

  • Auswahl und Klassifizierung von Kontraktoren anhand potenzieller HSE-Risiken

  • Maßnahmen vor dem Arbeitseinsatz, darunter Standortanmeldung und Einweisung, Compliance-Management und geeignete Koordination/Kommunikation

  • Beurteilungen während und nach dem Arbeitseinsatz zur Überprüfung und Bewertung, ob unsere HSE-Prozesse von dem Kontraktor eingehalten wurden