Für uns ist es wichtig, Kennzahlen zur Umweltverschmutzung darzulegen, um die Entwicklungen in den entscheidenden Bereichen zu verdeutlichen und so ein verantwortungsbewusstes Management unserer Auswirkungen, Risiken und Chancen zu fördern.

Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung [E2-3]

Wir haben uns keine messbaren, zeitgebundenen, ergebnisorientierten Ziele in Bezug auf unsere Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Umweltverschmutzung (abseits von Treibhausgas-Emissionen) gesetzt. Wir planen aktuell nicht, solche Ziele zu setzen, da wir ständig nach Verbesserungen suchen, um die wesentlichen Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung und Abfall zu minimieren im Einklang mit unseren HSE Key Requirements. Der Bereich Health Safety Environment ist in vielen Fällen hoch reguliert. Alle legalen und anderen Anforderungen müssen befolgt werden. Aus diesem Grund haben wir darüber hinaus keine zusätzlichen Ziele.

Die Wirksamkeit unserer Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf unsere wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung wird durch unser HSE-Managementsystem verfolgt. In diesem Rahmen werden alle Maßnahmen ergriffen, die zur Erreichung unserer Ambition in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Sicherheit erforderlich sind. Als formalisiertes Managementsystem trägt es dazu bei, dass die Beschäftigten über Verantwortlichkeiten und Prozesse zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen informiert sind.

Unterstützt von unseren HSE-Prinzipien verpflichten wir uns:

  • HSE in Geschäftsstrategien und -prozesse zu integrieren

  • HSE-Risiken entlang der Wertschöpfungskette und über den gesamten Produktlebenszyklus systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu managen

  • Notwendige Ressourcen bereitzustellen, um unseren HSE-Prinzipien gerecht zu werden

  • HSE-Leistung und Entwicklung jährlicher und langfristiger HSE-Ziele zu managen, um eine kontinuierliche und nachhaltige Verbesserung zu erreichen

  • Die Einhaltung interner und externer HSE-Anforderungen durch Audits zu überprüfen

  • HSE-Angelegenheiten und deren Auswirkungen auf Praktiken, Prozesse und Produkte zu verwalten, um die Erwartungen der Stakeholder zu erfüllen

  • Das HSE-Bewusstsein zu fördern und das Vertrauen in unser Geschäft zu stärken

  • Jedem Beschäftigten seine Verantwortung für HSE bewusst zu machen und Verbindlichkeit zu fordern

Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung aufgrund von Umweltereignissen durch Emissionen von Stoffen gemäß Verordnung [EG] Nr. 166/2006 und von besorgniserregenden und besonders besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS [unternehmensspezifische Angaben]

Das Umweltmanagement an unseren Standorten umfasst die Überwachung und Reduzierung von Emissionen. In unserem normalen Betrieb halten wir die gesetzlichen Grenzwerte ein, sodass Emissionen von Schadstoffen in Luft, Wasser und/oder Boden nur bei unvorhergesehenen Umweltereignissen wesentliche negative Auswirkungen darstellen. Daher berichten wir für Umweltereignisse über Emissionen in Luft, Wasser und/oder Boden von Stoffen, die im Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR, siehe Anhang II der Verordnung [EG] Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates) aufgeführt sind, und über Emissionen von besorgniserregenden und besonders besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS. Die Einstufung als besorgniserregender Stoff richtet sich danach, ob ein Stoff in Anhang VI Teil 3 der CLP-Richtlinie (22. Anpassung an den technischen Fortschritt) in einer der gemäß ESRS definierten Gefahrenklassen oder Gefahrenkategorien aufgeführt ist. Die Einstufung als besonders besorgniserregender Stoff basiert auf der von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichten Kandidatenliste an Stoffen, die den Kriterien gemäß Artikel 57 entsprechen und gemäß Artikel 59(1) der REACH-Verordnung identifiziert wurden. Besonders besorgniserregende Stoffe sind gemäß ESRS eine Untergruppe der besorgniserregenden Stoffe gemäß ESRS und sind daher in den gemeldeten Mengen der besorgniserregenden Stoffe gemäß ESRS inkludiert. Wir berichten die Emissionsmenge der Stoffe, deren emittierte Menge über den Schwellenwerten des E-PRTR bzw. über den Konzentrationsgrenzwerten der CLP-Verordnung liegen. Als Umweltereignis definieren wir alle Transport- und Anlagenereignisse, die sich an einem unserer Standorte weltweit in der aktuellen Berichtsperiode zugetragen haben und die von HSE-Verantwortlichen des jeweiligen Standorts in eine zentrale Reporting-Plattform eingegeben wurden. Diese Umweltereignisse werden von einem zentralen Sachverständigen in Zusammenarbeit mit Standortsachverständigen überprüft, um potenzielle Emissionen zu ermitteln.

Bei der Messung von Emissionen aus Umweltereignissen befolgen wir die entsprechenden internationalen Standards und Richtlinien. Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) hat die „Leitprinzipien für die Prävention, Vorsorge und Reaktion bei Chemieunfällen“ veröffentlicht. Diese enthalten weltweit gültige Leitlinien, um Behörden und Industrie bei der Verhütung von Chemieunfällen und der Milderung der nachteiligen Auswirkungen von Unfällen zu unterstützen. Diese Leitlinien umfassen Maßnahmen zur Priorisierung der Prävention, Vorsorge und Reaktion auf Chemieunfälle sowie die damit zusammenhängende Identifizierung von Gefahren und Risiken. Die Ermittlung der emittierten Mengen ist abhängig von dem jeweiligen Umweltereignis. Wann immer möglich, nutzen wir direkte Messverfahren (z. B. durch Detektionsmethoden für flüchtige organische Verbindungen, Partikelzähler oder Bodenproben), insbesondere bei Transportunfällen muss jedoch häufig auf Schätzungen (z. B. anhand der Stoffzusammensetzung des emittierten Stoffs) zurückgegriffen werden.

Im Jahr 2025 wurden von uns keine Umweltereignisse durch unsere Anlagen erfasst, die zur Emission von Stoffen in die Luft, das Wasser und/oder den Boden führten, die im Europäischen Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister aufgeführt sind und deren emittierte Menge oberhalb der jeweiligen Schwellenwerte der E-PRTR lagen.

Im Rahmen von Transportereignissen erfassten wir im Jahr 2025 Umweltereignisse, die zur Emission von besorgniserregenden und/oder besonders besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS in den Boden führten und die Konzentrationsgrenzwerte der CLP-Verordnung überschritten. Dabei basieren die berichteten Emissionswerte auf der konservativen Annahme, dass trotz fachgerechter Dekontamination der Unfallstellen, 10 % der Gesamtfracht in der Umwelt verblieben.

Emissionen aufgrund von Umweltereignissen an besorgniserregenden Stoffen (SoC) gemäß ESRS, die in Anhang VI Teil 3 der CLP-Richtlinie (22. Anpassung an den technischen Fortschritt) in einer der gemäß ESRS definierten Gefahrenklassen oder Gefahrenkategorien aufgeführt sind, und besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) gemäß ESRS, die den Kriterien gemäß Artikel 57 entsprechen und gemäß Artikel 59(1) der REACH-Verordnung identifiziert wurden

 

 

Klasse A1

 

Klasse B1

 

Gesamt2

in t

 

SoC
2024

 

davon
SVHC
2024
(%)

 

SoC
2025

 

davon
SVHC
2025
(%)

 

SoC
2024

 

davon
SVHC
2024
(%)

 

SoC
2025

 

davon
SVHC
2025
(%)

 

SoC
2024

 

davon
SVHC
2024
(%)

 

SoC
2025

 

davon
SVHC
2025
(%)

Emissionsmenge in Luft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Emissionsmenge in Wasser

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Emissionsmenge in Boden

 

 

 

0,01

 

 

0,33

 

 

1,84

 

0,02

 

0,33

 

 

1,84

 

0,02

1

Angaben bereinigt um Doppelzählungen. Doppelzählungen in den Angaben zu Klasse A und Klasse B können entstehen, wo ein Stoff mehreren innerhalb der jeweiligen Klasse subsumierten Gefahrenklassen zugeordnet werden kann. Für die Definition der Gruppen an Gefahrenklassen verweisen wir auf den Abschnitt „Besorgnis­erregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS [E2-5]“.

2

Angaben bereinigt um Doppelzählungen. Doppelzählungen in der Gesamtsumme können entstehen, wo ein Stoff sowohl einer (oder mehreren) Gefahrenklasse(n) unter Klasse A als auch unter Klasse B zugeordnet werden kann.

Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS [E2-5]

Die Menge der besorgniserregenden und besonders besorgniserregenden Stoffe gemäß ESRS, die als Produkte oder Produktteile beschafft und verkauft werden, basiert auf einem Datenmodell, das Daten aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit mit Transaktionsdaten aus dem Beschaffungs- und Finanzwesen kombiniert und mit externen regulatorischen Informationen anreichert (Verordnung [EG] Nr. 1272/2008 [CLP-Verordnung] und Verordnung [EG] Nr. 1907/2006 [REACH-Verordnung]). Die Einstufung als besorgniserregender Stoff richtet sich danach, ob ein Stoff in Anhang VI Teil 3 der CLP-Richtlinie (22. Anpassung an den technischen Fortschritt) in einer der gemäß ESRS definierten Gefahrenklassen oder Gefahrenkategorien aufgeführt ist. Die Einstufung als besonders besorgniserregender Stoff basiert auf der von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichten Kandidatenliste an Stoffen, die den Kriterien gemäß Artikel 57 entsprechen und gemäß Artikel 59(1) der REACH-Verordnung identifiziert wurden. Darauf basierend, haben wir zwei Gruppen an Gefahrenklassen definiert, die das Gefahrenpotenzial der Stoffe reflektieren:

  • Klasse A (Gefahrenklassen, die SVHC-Eigenschaften entsprechen): Karzinogenität Kat. 1, Keimzell-Mutagenität Kat. 1, Reproduktionstoxizität Kat. 1, endokrine Disruption (menschliche Gesundheit), endokrine Disruption (Umwelt), persistente, mobile und toxische Eigenschaften (PMT), sehr persistente und sehr mobile Eigenschaften (vPvM), persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften (PBT), sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften (vPvB)

  • Klasse B (übrige Gefahrenklassen): Karzinogenität Kat. 2, Keimzell-Mutagenität Kat. 2, Reproduktionstoxizität Kat. 2, Sensibilisierung der Atemwege Kat. 1, Sensibilisierung der Haut Kat. 1, chronisch gewässergefährdend Kat. 1 bis 4, die Ozonschicht schädigend, spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition) Kat. 1 und 2 (STOT RE Kat. 1 und 2), spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition) Kat. 1 und 2 (STOT SE Kat. 1 und 2)

Wir berichten über besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS, die gemäß den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern ausgewiesen werden und deren Konzentration über den Konzentrationsgrenzwerten der CLP-Verordnung liegt. Besonders besorgniserregende Stoffe sind gemäß ESRS eine Untergruppe der besorgniserregenden Stoffe gemäß ESRS und sind daher in den gemeldeten Mengen der besorgniserregenden Stoffe gemäß ESRS inkludiert. Alle internen Daten werden direkt aus unserem Enterprise-Resource-System extrahiert. Medizinische Geräte der Radiologie sind in den vorliegenden Kennzahlen aufgrund unzureichender Datenbasis nicht berücksichtigt.

Die eingekaufte Menge an besorgniserregenden und besonders besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS überschreitet regelmäßig die Mengen, die wir als Produkt oder als Bestandteil von Produkten verkaufen. Dies ist insbesondere auf unsere Produktionsprozesse (z. B. durch chemische Umwandlungen) zurückzuführen.

Angaben zu besorgniserregenden Stoffen (SoC) gemäß ESRS, die in Anhang VI Teil 3 der CLP-Richtlinie (22. Anpassung an den technischen Fortschritt) in einer der gemäß ESRS definierten Gefahrenklassen oder Gefahrenkategorien aufgeführt sind, und besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) gemäß ESRS, die den Kriterien gemäß Artikel 57 entsprechen und gemäß Artikel 59(1) der REACH-Verordnung identifiziert wurden

 

 

Klasse A3

 

Klasse B3

 

Gesamt4

in 1.000 t

 

SoC
2024
5

 

davon
SVHC
2024
(%)
5

 

SoC
2025

 

davon
SVHC
2025
(%)

 

SoC
2024
5

 

davon
SVHC
2024
(%)
5

 

SoC
2025

 

davon
SVHC
2025
(%)

 

SoC
2024
5

 

davon
SVHC
2024
(%)
5

 

SoC
2025

 

davon
SVHC
2025
(%)

In eingekauften Materialien1

 

131

 

23,28

 

132

 

18,43

 

469

 

1,05

 

497

 

0,88

 

497

 

6,34

 

521

 

4,97

In verkauften Produkten2

 

15

 

0,39

 

14

 

0,51

 

263

 

0,07

 

269

 

0,07

 

263

 

0,09

 

269

 

0,10

1

In dieser Kategorie berichten wir über die eingekauften Mengen an Reinstoffen, Mischungen oder Artikeln, deren Zusammensetzung gemäß den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern teilweise oder ausschließlich besorgniserregende und/oder besonders besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS umfasst.

2

In dieser Kategorie berichten wir über die verkauften Mengen unserer Produkte, deren Zusammensetzung gemäß den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern teilweise oder ausschließlich besorgniserregende und/oder besonders besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS umfasst.

3

Angaben bereinigt um Doppelzählungen. Doppelzählungen in den Angaben zu Klasse A und Klasse B können entstehen, wo ein Stoff mehreren innerhalb der jeweiligen Klasse subsumierten Gefahrenklassen zugeordnet werden kann.

4

Angaben bereinigt um Doppelzählungen. Doppelzählungen in der Gesamtsumme können entstehen, wo ein Stoff sowohl einer (oder mehreren) Gefahrenklasse(n) unter Klasse A als auch unter Klasse B zugeordnet werden kann.

5

Vorjahreswerte der Tabelle A 4.2.3/2 angepasst (z. B. Im Vorjahr berichtete Gesamtmenge an SoC in eingekaufen Materialien in Tausend Tonnen: 321; z. B. Im Vorjahr berichtete Gesamtmenge an SoC in verkauften Produkten in Tausend Tonnen: 23). Für weitere Informationen zur Anpassung verweisen wir auf Kapitel A 4.1 „Allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeitserklärung“ im Abschnitt „Angaben in Zusammenhang mit konkreten Umständen [BP-2]“.