Für uns ist es wichtig, Kennzahlen zur Umweltverschmutzung darzulegen, um die Entwicklungen in den entscheidenden Bereichen zu verdeutlichen und so ein verantwortungsbewusstes Management unserer Auswirkungen, Risiken und Chancen zu fördern.
Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung [E2-3]
Wir haben uns keine messbaren, zeitgebundenen, ergebnisorientierten Ziele in Bezug auf unsere Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich Umweltverschmutzung (abseits von Treibhausgas-Emissionen) gesetzt. Wir planen aktuell nicht, solche Ziele zu setzen, da wir ständig nach Verbesserungen suchen, um die wesentlichen Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung und Abfall zu minimieren im Einklang mit unseren HSE Key Requirements. Der Bereich Health Safety Environment ist in vielen Fällen hoch reguliert. Alle legalen und anderen Anforderungen müssen befolgt werden. Aus diesem Grund haben wir darüber hinaus keine zusätzlichen Ziele.
Die Wirksamkeit unserer Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf unsere wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung wird durch unser HSE-Managementsystem verfolgt. In diesem Rahmen werden alle Maßnahmen ergriffen, die zur Erreichung unserer Ambition in den Bereichen Gesundheit, Umwelt und Sicherheit erforderlich sind. Als formalisiertes Managementsystem trägt es dazu bei, dass die Beschäftigten über Verantwortlichkeiten und Prozesse zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen informiert sind.
Unterstützt von unseren HSE-Prinzipien verpflichten wir uns:
HSE in Geschäftsstrategien und -prozesse zu integrieren
HSE-Risiken entlang der Wertschöpfungskette und über den gesamten Produktlebenszyklus systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu managen
Notwendige Ressourcen bereitzustellen, um unseren HSE-Prinzipien gerecht zu werden
HSE-Leistung und Entwicklung jährlicher und langfristiger HSE-Ziele zu managen, um eine kontinuierliche und nachhaltige Verbesserung zu erreichen
Die Einhaltung interner und externer HSE-Anforderungen durch Audits zu überprüfen
HSE-Angelegenheiten und deren Auswirkungen auf Praktiken, Prozesse und Produkte zu verwalten, um die Erwartungen der Stakeholder zu erfüllen
Das HSE-Bewusstsein zu fördern und das Vertrauen in unser Geschäft zu stärken
Jedem Beschäftigten seine Verantwortung für HSE bewusst zu machen und Verbindlichkeit zu fordern
Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung aufgrund von Umweltereignissen durch Emissionen von Stoffen gemäß Verordnung [EG] Nr. 166/2006 und von besorgniserregenden und besonders besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS [unternehmensspezifische Angaben]
Das Umweltmanagement an unseren Standorten umfasst die Überwachung und Reduzierung von Emissionen. In unserem normalen Betrieb halten wir die gesetzlichen Grenzwerte ein, sodass Emissionen von Schadstoffen in Luft, Wasser und/oder Boden nur bei unvorhergesehenen Umweltereignissen wesentliche negative Auswirkungen darstellen. Daher berichten wir für Umweltereignisse über Emissionen in Luft, Wasser und/oder Boden von Stoffen, die im Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR, siehe Anhang II der Verordnung [EG] Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates) aufgeführt sind, und über Emissionen von besorgniserregenden und besonders besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS. Die Einstufung als besorgniserregender Stoff richtet sich danach, ob ein Stoff in Anhang VI Teil 3 der CLP-Richtlinie (22. Anpassung an den technischen Fortschritt) in einer der gemäß ESRS definierten Gefahrenklassen oder Gefahrenkategorien aufgeführt ist. Die Einstufung als besonders besorgniserregender Stoff basiert auf der von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichten Kandidatenliste an Stoffen, die den Kriterien gemäß Artikel 57 entsprechen und gemäß Artikel 59(1) der REACH-Verordnung identifiziert wurden. Besonders besorgniserregende Stoffe sind gemäß ESRS eine Untergruppe der besorgniserregenden Stoffe gemäß ESRS und sind daher in den gemeldeten Mengen der besorgniserregenden Stoffe gemäß ESRS inkludiert. Wir berichten die Emissionsmenge der Stoffe, deren emittierte Menge über den Schwellenwerten des E-PRTR bzw. über den Konzentrationsgrenzwerten der CLP-Verordnung liegen. Als Umweltereignis definieren wir alle Transport- und Anlagenereignisse, die sich an einem unserer Standorte weltweit in der aktuellen Berichtsperiode zugetragen haben und die von HSE-Verantwortlichen des jeweiligen Standorts in eine zentrale Reporting-Plattform eingegeben wurden. Diese Umweltereignisse werden von einem zentralen Sachverständigen in Zusammenarbeit mit Standortsachverständigen überprüft, um potenzielle Emissionen zu ermitteln.
Bei der Messung von Emissionen aus Umweltereignissen befolgen wir die entsprechenden internationalen Standards und Richtlinien. Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) hat die „Leitprinzipien für die Prävention, Vorsorge und Reaktion bei Chemieunfällen“ veröffentlicht. Diese enthalten weltweit gültige Leitlinien, um Behörden und Industrie bei der Verhütung von Chemieunfällen und der Milderung der nachteiligen Auswirkungen von Unfällen zu unterstützen. Diese Leitlinien umfassen Maßnahmen zur Priorisierung der Prävention, Vorsorge und Reaktion auf Chemieunfälle sowie die damit zusammenhängende Identifizierung von Gefahren und Risiken. Die Ermittlung der emittierten Mengen ist abhängig von dem jeweiligen Umweltereignis. Wann immer möglich, nutzen wir direkte Messverfahren (z. B. durch Detektionsmethoden für flüchtige organische Verbindungen, Partikelzähler oder Bodenproben), insbesondere bei Transportunfällen muss jedoch häufig auf Schätzungen (z. B. anhand der Stoffzusammensetzung des emittierten Stoffs) zurückgegriffen werden.
Im Jahr 2025 wurden von uns keine Umweltereignisse durch unsere Anlagen erfasst, die zur Emission von Stoffen in die Luft, das Wasser und/oder den Boden führten, die im Europäischen Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister aufgeführt sind und deren emittierte Menge oberhalb der jeweiligen Schwellenwerte der E-PRTR lagen.
Im Rahmen von Transportereignissen erfassten wir im Jahr 2025 Umweltereignisse, die zur Emission von besorgniserregenden und/oder besonders besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS in den Boden führten und die Konzentrationsgrenzwerte der CLP-Verordnung überschritten. Dabei basieren die berichteten Emissionswerte auf der konservativen Annahme, dass trotz fachgerechter Dekontamination der Unfallstellen, 10 % der Gesamtfracht in der Umwelt verblieben.
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Klasse A1 |
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Klasse B1 |
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Gesamt2 |
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in t |
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SoC |
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davon |
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SoC |
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davon |
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SoC |
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davon |
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SoC |
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davon |
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SoC |
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davon |
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SoC |
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davon |
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Emissionsmenge in Luft |
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– |
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– |
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– |
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– |
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– |
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– |
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– |
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– |
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– |
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– |
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– |
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– |
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Emissionsmenge in Wasser |
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– |
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– |
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– |
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– |
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– |
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– |
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– |
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– |
|
– |
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– |
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– |
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– |
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Emissionsmenge in Boden |
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– |
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– |
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0,01 |
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– |
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0,33 |
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– |
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1,84 |
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0,02 |
|
0,33 |
|
– |
|
1,84 |
|
0,02 |
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Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS [E2-5]
Die Menge der besorgniserregenden und besonders besorgniserregenden Stoffe gemäß ESRS, die als Produkte oder Produktteile beschafft und verkauft werden, basiert auf einem Datenmodell, das Daten aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit mit Transaktionsdaten aus dem Beschaffungs- und Finanzwesen kombiniert und mit externen regulatorischen Informationen anreichert (Verordnung [EG] Nr. 1272/2008 [CLP-Verordnung] und Verordnung [EG] Nr. 1907/2006 [REACH-Verordnung]). Die Einstufung als besorgniserregender Stoff richtet sich danach, ob ein Stoff in Anhang VI Teil 3 der CLP-Richtlinie (22. Anpassung an den technischen Fortschritt) in einer der gemäß ESRS definierten Gefahrenklassen oder Gefahrenkategorien aufgeführt ist. Die Einstufung als besonders besorgniserregender Stoff basiert auf der von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichten Kandidatenliste an Stoffen, die den Kriterien gemäß Artikel 57 entsprechen und gemäß Artikel 59(1) der REACH-Verordnung identifiziert wurden. Darauf basierend, haben wir zwei Gruppen an Gefahrenklassen definiert, die das Gefahrenpotenzial der Stoffe reflektieren:
Klasse A (Gefahrenklassen, die SVHC-Eigenschaften entsprechen): Karzinogenität Kat. 1, Keimzell-Mutagenität Kat. 1, Reproduktionstoxizität Kat. 1, endokrine Disruption (menschliche Gesundheit), endokrine Disruption (Umwelt), persistente, mobile und toxische Eigenschaften (PMT), sehr persistente und sehr mobile Eigenschaften (vPvM), persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften (PBT), sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften (vPvB)
Klasse B (übrige Gefahrenklassen): Karzinogenität Kat. 2, Keimzell-Mutagenität Kat. 2, Reproduktionstoxizität Kat. 2, Sensibilisierung der Atemwege Kat. 1, Sensibilisierung der Haut Kat. 1, chronisch gewässergefährdend Kat. 1 bis 4, die Ozonschicht schädigend, spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition) Kat. 1 und 2 (STOT RE Kat. 1 und 2), spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition) Kat. 1 und 2 (STOT SE Kat. 1 und 2)
Wir berichten über besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS, die gemäß den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern ausgewiesen werden und deren Konzentration über den Konzentrationsgrenzwerten der CLP-Verordnung liegt. Besonders besorgniserregende Stoffe sind gemäß ESRS eine Untergruppe der besorgniserregenden Stoffe gemäß ESRS und sind daher in den gemeldeten Mengen der besorgniserregenden Stoffe gemäß ESRS inkludiert. Alle internen Daten werden direkt aus unserem Enterprise-Resource-System extrahiert. Medizinische Geräte der Radiologie sind in den vorliegenden Kennzahlen aufgrund unzureichender Datenbasis nicht berücksichtigt.
Die eingekaufte Menge an besorgniserregenden und besonders besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS überschreitet regelmäßig die Mengen, die wir als Produkt oder als Bestandteil von Produkten verkaufen. Dies ist insbesondere auf unsere Produktionsprozesse (z. B. durch chemische Umwandlungen) zurückzuführen.
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Klasse A3 |
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Klasse B3 |
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Gesamt4 |
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in 1.000 t |
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SoC |
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davon |
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SoC |
|
davon |
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SoC |
|
davon |
|
SoC |
|
davon |
|
SoC |
|
davon |
|
SoC |
|
davon |
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In eingekauften Materialien1 |
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131 |
|
23,28 |
|
132 |
|
18,43 |
|
469 |
|
1,05 |
|
497 |
|
0,88 |
|
497 |
|
6,34 |
|
521 |
|
4,97 |
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In verkauften Produkten2 |
|
15 |
|
0,39 |
|
14 |
|
0,51 |
|
263 |
|
0,07 |
|
269 |
|
0,07 |
|
263 |
|
0,09 |
|
269 |
|
0,10 |
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