Management der Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung durch Ereignisse
Mithilfe unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung identifiziert. Demnach können unvorhergesehene Ereignisse zu unkontrollierten Emissionen führen, die zu einer verminderten Luft- und Wasserqualität führen können und somit eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Neben dem potenziellen Schaden für Gesundheit und Umwelt können Boden- und Grundwasserverunreinigungen auch zu finanziellen Risiken durch Sanierungskosten, betriebliche Störungen oder den Verlust von Reputation führen.
Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung durch Ereignisse [E2-1]
Unsere Konzepte im Zusammenhang mit unvorhergesehenen Ereignissen regeln den Umgang mit Unfällen in Bezug auf unsere Anlagen und Betriebsstätten in unseren eigenen Betrieben sowie in der Wertschöpfungskette und sind die Grundlage für die Mitigation möglicher Gefahren im Bereich Umweltverschmutzung.
Management von Ereignissen durch die Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“
Unsere Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ befasst sich mit der Minderung negativer Auswirkungen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung, besonders in Bezug auf Luft, Wasser und Boden. Die Richtlinie beinhaltet mehrere wichtige Prinzipien und Anforderungen für das Umweltmanagement, um die Umweltverschmutzung und ihre Auswirkungen zu mindern.
Management von Wasser- und Luftemissionen: Die Richtlinie beschreibt, dass alle Standorte relevante Umweltaspekte und -auswirkungen identifizieren, bewerten, umsetzen, überwachen und dokumentieren sollen. Zu den Umweltaspekten gehören u. a. Abwasser, Luftemissionen, Abfall, Lärm- und Lichteinwirkungen sowie die Verschmutzung von Boden, Grundwasser oder anderen Medien.
Minderung von Umweltrisiken: Die Richtlinie verlangt, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die identifizierten Umweltauswirkungen und –risiken zu mindern und sicherzustellen, dass das Umweltmanagement den geltenden Vorschriften und internen sowie externen Verpflichtungen entspricht.
HSE-Risikominderungsmanagement: Wir planen und implementieren die notwendigen Kontrollen, um HSE-Gefahren zu identifizieren, zu bewerten und zu verwalten. Die Methoden zur Minderung dieser Gefahren und das Managementsystem-Rahmenwerk werden ebenfalls in der Richtlinie beschrieben, um die Einhaltung der geltenden gesetzlichen und unternehmensinternen Anforderungen sicherzustellen. Standorte und Teams identifizieren und analysieren systematisch HSE-Gefahren innerhalb ihrer Funktionen oder Operationen, um Risikostufen zu bestimmen. Sie entwickeln und dokumentieren HSE-Aktionspläne, um die Risiken auf ein Niveau zu managen, das Personal, Vermögenswerte und die Umwelt schützt. Die Risikoanalyse wird intern an relevante Entscheidungsträger und betroffene Interessengruppen kommuniziert.
Boden- und Grundwassermanagement: Die Standorte identifizieren, bewerten, überwachen und dokumentieren relevante Umweltaspekte und -auswirkungen ihrer Aktivitäten und/oder Operationen. Zu den Umweltaspekten gehört u. a. die Verschmutzung von Boden und Grundwasser. Es werden Maßnahmen ergriffen, um die identifizierten Umweltauswirkungen und -risiken zu mindern und sicherzustellen, dass das Umweltmanagement den geltenden Vorschriften und internen sowie externen Verpflichtungen entspricht.
Abfallwirtschaft: Abwasser-, Abgas- und Abfallströme werden in einem Inventar hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Menge, Entsorgungsroute und Emissionskontrollgrenzen dokumentiert. Die Abfallwirtschaft folgt den Prinzipien der Abfallhierarchie und berücksichtigt die besten verfügbaren Techniken, globale Vorschriften und gesetzliche Anforderungen. Maßnahmen werden ergriffen, um Vorfälle und Überschreitungen zu verhindern, einschließlich Abwasser- und Abfallströme. Drittparteien, die in das Umweltmanagement eingebunden sind, werden unter Berücksichtigung von Kriterien für umweltgerechte und konforme Operationen beauftragt und bewertet. Die allgemeinen Prinzipien des Umweltmanagements werden beachtet, wobei folgende Prioritäten gesetzt werden: Vermeidung der Entstehung von Abfällen/Emissionen; Recycling, wo dies vernünftigerweise praktikabel ist; Minimierung von Abfällen/Emissionen, die nicht vermieden oder recycelt werden können.
Die Richtlinie regelt mehrere wichtige Anforderungen für den Umgang mit verschiedenen Schadstoffen und Stoffen, um Sicherheit, Compliance und Umweltschutz zu gewährleisten:
Allgemeine Gefahrstoffe: Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, werden vor der Verwendung über die physikalischen, chemischen, biologischen und toxikologischen Eigenschaften der verwendeten Materialien informiert. Die neuesten HSE-Daten sind für alle verwendeten Materialien zugänglich, um sicherzustellen, dass die damit verbundenen HSE-Gefahren adressiert, bewertet und Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen werden. Die entsprechenden geltenden Regeln und Vorschriften (z. B. Chemikaliengesetzgebung, Transportstandards) werden für alle relevanten Materialien befolgt. Sicherheitsdatenblätter werden für alle Rohstoffe, Zwischenprodukte, Produkte, Wartungs- und Laborchemikalien, Betriebsmittel und Brennstoffe bereitgestellt.
Radioaktive Stoffe und biologische Materialien: Standorte und Teams müssen einen Plan zur Vorbereitung und Reaktion auf Notfälle entwickeln und pflegen. Dieser Plan umfasst das Management von Freisetzungen von gefährlichen Materialien, einschließlich chemischer, biologischer und radioaktiver Stoffe.
Lagerung und Etikettierung: Alle Materialien sind gemäß den lokalen und internationalen Gesetzen gekennzeichnet und markiert (z. B. Behälter, Tanks, Lagerbehälter).
Notfallvorsorge und Brandschutz: Für alle Gebäude und Einheiten wird ein Brandschutzkonzept entwickelt und dokumentiert. Es basiert auf einer Bewertung der Brandrisiken, wobei die Wahrscheinlichkeit eines Brands und die potenziellen Folgen berücksichtigt werden. Entsprechende Maßnahmen werden auf der Grundlage der Bewertung, der Unternehmens- und gesetzlichen Anforderungen definiert und umgesetzt, einschließlich baulichem Brandschutz, Brandverhütungs- und Brandbekämpfungssystemen, Verfahren und Schulungen des Personals. Die Verfügbarkeit und Kompetenz interner und externer Notfallhelfer werden dabei berücksichtigt.
Unsere Richtlinie befasst sich ebenso umfassend mit den wichtigsten Anforderungen zur Vermeidung von Vorfällen und Notfallsituationen sowie zur Kontrolle und Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
Verpflichtung von Führung und Management: Jeder Betrieb ist dafür verantwortlich, die HSE-Verantwortlichkeit in sein Managementsystem zu integrieren, indem Führungskräfte benannt werden, die HSE in ihren Verantwortungsbereichen überwachen. Die Einzelgesellschaften sind verantwortlich für sämtliche Arbeitsprozesse, können aber spezifische Verantwortlichkeiten an die jeweils zuständigen Führungskräfte übertragen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Management an allen Standorten effektiv ist, um die gesetzlichen und unternehmensinternen Anforderungen zu erfüllen.
Einhaltung von Vorschriften und Umsetzung der wichtigsten HSE-Anforderungen: Standorte und Teams haben dokumentierte Prozesse, um regelmäßig die geltenden HSE-Anforderungen zu identifizieren, zu bewerten und zu überwachen.
Kontinuierliche Verbesserung und Belegschaftsbeteiligung: Die Standorte und Teams fördern die Beteiligung der Mitarbeiter an der Identifizierung von Verbesserungsmöglichkeiten und der Umsetzung.
Notfallvorsorge und -reaktion: Die Richtlinie weist auch auf strukturierte Ansätze für die Reaktion auf Vorfälle hin, einschließlich Notfallvorsorge und Brandschutzmaßnahmen.
Weitere Informationen zur Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ lesen Sie im Kapitel A 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]“.
Gewährleistung von Sicherheit und Umweltschutz durch Prozess- und Anlagensicherheit
Unsere Vorgaben zur Prozess- und Anlagensicherheit (PPS) konzentrieren sich auf die Verhinderung gefährlicher Freisetzungen und die Gewährleistung der Sicherheit und dienen somit der Verringerung des Risikos der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden. Dies trägt zu dem übergeordneten Ziel der Vermeidung von Zwischenfällen, der Gewährleistung des sicheren Umgangs mit gefährlichen Stoffen, der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Förderung einer kontinuierlichen Prozessverbesserung bei. Die Prozess- und Anlagensicherheitsvorgaben beschreiben daher Anforderungen, Arbeitsabläufe sowie Rollen und Verantwortlichkeiten, um sicherzustellen, dass die Risiken so weit wie möglich reduziert werden, um inakzeptable Folgen für Mensch und Umwelt zu vermeiden. Der Überwachungsprozess umfasst die systematische Bewertung von Risiken für die Prozess- und Anlagensicherheit. Dazu gehören die Identifizierung und Bewertung von Gefahren, die betriebliche Kontrolle, das Management von Änderungen, die Planung für Notfälle und die Überwachung der Leistung. Durch interne Audits und Überprüfungen wird die Einhaltung der Vorgaben zur Prozess- und Anlagensicherheit regelmäßig überprüft.
Die Vorgaben betonen die Wichtigkeit, Gefahren im Zusammenhang mit Prozessen und Anlagen zu identifizieren und zu bewerten, einschließlich physikalischer Wirkungen, chemischer Reaktionen, Brand- und Explosionsgefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren. Durch umfassende Gefahrenanalysen und Risikoabschätzungen werden sichere Prozesse priorisiert.
Durch die Festlegung von Vorgaben für die Prozess- und Anlagensicherheit berücksichtigen wir die Interessen der Stakeholder, wie z. B. unserer eigenen Belegschaft, indem wir gesetzeskonforme Standards für Sicherheit und Umweltschutz gewährleisten und somit anstreben, gefährliche Freisetzungen zu verhindern, die die Qualität von Luft, Wasser und Boden beeinträchtigen könnten. Dieser Ansatz adressiert die Bedenken der Interessengruppen hinsichtlich der Kontamination natürlicher Ressourcen. Die Umsetzung dieser Vorgaben wird von der Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety geleitet. Die Vorgaben sind intern zugänglich und richten sich in erster Linie an Beschäftigte, die im Werksmanagement, im Prozessbetrieb und in der Projektierung tätig sind. Sie gelten weltweit für unsere eigene Belegschaft sowie für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die an unseren Standorten tätig sind. Das „Responsible Care™“-Programm des Verbands der Chemischen Industrie zur Gewährleistung eines umfassenden Sicherheits- und Umweltschutzes wird durch die Umsetzung der Vorgaben berücksichtigt. Unsere Aktivitäten diesbezüglich halten sich auch an die REACH- und CLP-Verordnung.
In Bezug auf die Vermeidung von Vorfällen und Notfallsituationen beschreiben die Vorgaben die Planung für Notfälle, einschließlich der Identifizierung vorhersehbarer Prozesssicherheitsereignisse, der Vorbereitung, Prüfung und regelmäßigen Überprüfung von Notfallplänen, um die Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu minimieren. Die Vorgaben heben auch hervor, wie wichtig es ist, das Personal speziell zu schulen, um im Falle eines Alarms oder einer Notfallsituation geordnet und rechtzeitig handeln zu können, sowie sich mit externen Notfallhelfern zu koordinieren und relevante Sicherheitsinformationen mit allen Involvierten zu teilen. Die Vorgaben unterstreichen ebenso die Notwendigkeit der Untersuchung von Vorfällen, des Lernens aus Vorfällen und Beinaheunfällen und des Austauschs der Ergebnisse, um ein erneutes Auftreten zu verhindern und die Folgen zu mildern.
Einhaltung der Umweltsicherheit mit dem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten
Der Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten befasst sich mit dem Management von Gefahrstoffen, besorgniserregenden Stoffen, natürlichen Ressourcen, dem Klimaschutz und der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf Schadstoffe und Stoffe.
Er befasst sich mit unseren potenziellen Auswirkungen auf die Umweltverschmutzung, indem er die strikte Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsstandards vorschreibt und eine verantwortungsvolle Handhabung von gefährlichen Stoffen, einschließlich besorgniserregender Stoffe (SoC) und besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC), gewährleistet, wodurch das Risiko unkontrollierter Emissionen verringert wird und die gesetzlichen Anforderungen zur Vermeidung von Betriebs- und Vertriebsunterbrechungen eingehalten werden. Lieferanten müssen z. B. über Sicherheitsprogramme und Managementsysteme verfügen, um alle ihre Produktionsprozesse in Übereinstimmung mit den geltenden Sicherheitsstandards zu verwalten und aufrechtzuerhalten. Die Umsetzung wird durch Audits überprüft. Die Sicherheitsprogramme müssen in Bezug auf die Anlagen- und Prozessrisiken angemessen sein. Lieferanten sind verpflichtet, die mit ihren Prozessen und Produkten verbundenen Gefahren angemessen offenzulegen und zu managen, um sicherzustellen, dass betroffene oder potenziell betroffene Dritte geschützt sind. Ebenso sollen relevante Vorfälle rechtzeitig analysiert und kommuniziert werden.
Lieferanten müssen die Produktsicherheitsvorschriften einhalten, Produkte ordnungsgemäß kennzeichnen und die Anforderungen an die Produkthandhabung kommunizieren. Wir stellen bei legitimem Bedarf den relevanten Parteien die einschlägigen Unterlagen zur Verfügung, die alle erforderlichen sicherheitsrelevanten Informationen für alle gefährlichen Stoffe enthalten. Dazu gehören Produktinformationen, Sicherheitsdatenblätter, Notifizierungs- oder Registrierungsbestätigungen sowie Verwendungen und Expositionsszenarien. Lieferanten teilen proaktiv und transparent Informationen über die Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekte ihrer Produkte mit allen relevanten Parteien. Durch die beschriebenen Maßnahmen zur Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften und die Bereitstellung relevanter Informationen möchten wir zur Substitution und Minimierung der Verwendung von besorgniserregenden Substanzen beitragen. Für gefährliche Anlagen und Prozesse hat der Lieferant regelmäßig spezifische Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und Maßnahmen zu ergreifen, die das Auftreten von Störfällen wie Freisetzungen von Chemikalien, Bränden oder Explosionen verhindern.
Unsere Lieferanten müssen verantwortungsbewusst und ressourcenschonend handeln, indem sie natürliche Ressourcen schützen. Sie müssen z. B. dafür sorgen, dass die Entsorgung von Abwässern sicher und vorschriftenkonform erfolgt und sicherstellen, dass Abwassereinleitungen für das aufnehmende Oberflächen- und Grundwasser sicher sind. Sie müssen ebenso die Freisetzung von Gefahrstoffen oder Wirkstoffen in die Umwelt durch Austritte bestmöglich verhindern und minimieren. Besonderes Augenmerk müssen die Lieferanten z. B. der Handhabung von Stoffen widmen, die Quecksilber enthalten oder persistente organische Schadstoffe (POPs) sind, sowie der Handhabung von Abfällen, Abgasen oder Abwässern, die Quecksilber oder POPs enthalten könnten. Die Lieferanten müssen diese Stoffe gemäß den Bestimmungen des „Minamata Übereinkommens“ über Quecksilber und des „Stockholmer Übereinkommens“ über POPs behandeln. Weitere Informationen über den Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten lesen Sie im Kapitel A 4.1 „Allgemeine Angaben“, Abschnitt „Unsere übergreifenden Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten [MDR-P]“.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung durch Ereignisse [E2-2]
Um unvorhergesehene Ereignisse effektiv zu vermeiden, haben wir ein umfassendes Maßnahmenpaket entwickelt, in dessen Zentrum die Sicherheit in unseren Betrieben und in unserer Wertschöpfungskette steht.
Integration von Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltpraktiken in allen globalen Betrieben
Wir haben ein prozessorientiertes Managementsystem für Gesundheits- und Umweltschutz sowie Sicherheit über alle Standorte und Länder hinweg implementiert, unterstützt durch ein Dokumentenmanagementsystem. Dazu gehören die Identifizierung von Gefahren und eine Risikobewertung für alle routinemäßigen und nicht routinemäßigen Arbeiten unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Mensch, Umwelt, Einhaltung von Rechtsvorschriften, Vermögenswerte und Reputation. Die Beschäftigten werden in die Identifizierung und Bewertung von Risiken einbezogen, und es werden Maßnahmen definiert und umgesetzt, um diese Risiken auf das niedrigste praktikable Niveau zu reduzieren. Die Beschäftigten werden angemessen über relevante Risiken und entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung informiert. Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekte werden bei der Produkt- und Prozessentwicklung berücksichtigt, darunter der Ersatz gefährlicher Stoffe, die Einsparung von Energie und Ressourcen sowie die Prinzipien eines inhärent sichereren Designs. Betriebsverfahren werden festgelegt, und die Beschäftigten werden vor der Ausführung von Aufgaben bezüglich Sicherheit geschult, mit regelmäßigen Wiederholungsschulungen und Aktualisierungen nach relevanten Änderungen. Wartung und Inspektion gewährleisten die Zuverlässigkeit der Geräte. Es gibt ein globales Gesundheits-, Sicherheits- und Umwelt-Auditprogramm auf Basis der ISO 19011, das sowohl allgemeine HSE-Audits als auch Prozess- und Anlagensicherheitsaudits umfasst. Die Maßnahmen werden global an allen relevanten Produktionsstandorten umgesetzt und sind fortlaufend. Jedem Produktionsstandort wird ein Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltverantwortlicher zugewiesen, der mit der Überwachung von Sicherheit, Prävention und Ursachenanalyse beauftragt ist und über das erforderliche Budget für diese Aktivitäten verfügt.
Gewährleistung der Betriebssicherheit durch unser Prozess- und Anlagensicherheitsmanagementsystem
Das Managementsystem für Prozess- und Anlagensicherheit basiert auf sieben kritischen Handlungssäulen, die zusammen unsere Maßnahmen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und zur Vermeidung von Vorfällen in unseren Einrichtungen bilden. Diese Säulen umfassen die folgenden Elemente:
Organisation und Personal, das sich auf die Strukturierung von Teams und die Definition von Rollen konzentriert, um sicherzustellen, dass alle Beschäftigten kompetent und sich ihrer Sicherheitsverantwortung bewusst sind
Gefährdungsidentifikation und -beurteilung, ein systematischer Ansatz zum Erkennen und Bewerten potenzieller Risiken
Betriebskontrolle, einschließlich der Implementierung von Verfahren zur sicheren Verwaltung des Betriebs
Änderungsmanagement, das sich mit der Notwendigkeit einer sorgfältigen Überwachung aller Änderungen an Prozessen, Geräten oder Organisationsstrukturen befasst, um neue Gefahren zu vermeiden
Planung für Notfälle, die für die Vorbereitung und wirksame Reaktion auf Vorfälle unerlässlich ist
Überwachung der Leistung, einschließlich einer kontinuierlichen Bewertung der Sicherheitspraktiken, um Verbesserungsbereiche zu identifizieren
Audit und Review, die entscheidend sind, um die Wirksamkeit des Prozess- und Anlagensicherheitsmanagementsystems zu überprüfen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen
Damit ein hohes Maß an Prozess- und Anlagensicherheit gewährleistet werden kann sowie nachhaltig Sicherheitsereignisse vermieden werden können, ist die konsequente Einhaltung dieser Säulen erforderlich. Dieses Engagement wird durch zusätzliche verbindliche interne Vorschriften unterstützt, die detaillierte Spezifikationen für jede Säule enthalten. Bei der Umsetzung dieser Säulen müssen auch die lokal geltenden Gesetze und Vorschriften berücksichtigt und eingehalten werden, um einen umfassenden und effektiven Rahmen für das Sicherheitsmanagement von Prozessen und Anlagen zu schaffen.
Das Managementsystem gilt für neue und bestehende Prozesse und Anlagen, die sich in unserem Eigentum befinden, von uns konzipiert oder betrieben werden oder für die wir gesetzlich haftbar sind und die unter verbindliche Vorschriften zum Prozess- und Anlagensicherheitsmanagement oder zur Verhütung schwerer Unfälle fallen (z. B. Seveso-Richtlinie, Occupational Safety and Health Administration (OSHA), Process Safety Management (PSM), Environmental Protection Agency (EPA), Risikomanagementpläne (RMP) usw.) oder die im Fall eines Brands ein inakzeptables Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltrisiko darstellen können, wie bspw. Explosion, Entladung von Energie oder Stofffreisetzung.
Bei den beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um operative Maßnahmen, die kontinuierlich fortgesetzt werden sollen. Der Fortschritt variiert je nach neuem oder bestehendem Prozess und Anlage. Jeder Produktionsstandort verfügt über eine dedizierte Rolle in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz, die sich mit Sicherheit, Prävention und Ursachenanalyse befasst, einschließlich des erforderlichen Budgets.
Zusammenarbeit zur Vermeidung von Umweltverschmutzung entlang unserer Lieferketten
Wir setzen uns dafür ein, unkontrollierte Umweltverschmutzung in unserer Lieferkette zu verhindern, indem wir die Leistung unserer Chemikalienlieferanten überprüfen. Mit diesen Maßnahmen sollen verbesserungswürdige Bereiche identifiziert und die Einhaltung des Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten sichergestellt werden. Durch systematische Bewertungen und regelmäßige Audits der Chemikalienlieferanten wird z. B. sichergestellt, dass diese die erforderlichen Standards zur Abwasserbehandlung einhalten, was das Risiko unsachgemäßer Abwassereinleitungen reduziert. Korrekturmaßnahmenpläne helfen, identifizierte Mängel zu beheben und die Leistung der Lieferanten kontinuierlich zu verbessern, während die Analyse von Bewertungen gezielte Verbesserungsbereiche aufzeigt. Die Einhaltung des Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten stellt sicher, dass nur Lieferanten, die die beschriebenen Umweltstandards einhalten, in der Lieferkette verbleiben, was die Wasserqualität schützt.
Wir haben eine Reihe von Bewertungen und Audits eingeführt, um die Nachhaltigkeitsleistung unserer Lieferanten zu messen. Wenn wesentliche Auswirkungen festgestellt werden, arbeiten wir mit den betroffenen Parteien zusammen, um Abhilfemaßnahmen bereitzustellen und Korrekturmaßnahmen zu unterstützen. Der Fokus dieser Aktion liegt auf unseren Vorlieferanten, die für unsere Lieferkette von entscheidender Bedeutung sind, zum Beispiel weil sie für die Produktion strategisch wichtige Zulieferer sind. Durch die Konzentration auf diese Lieferanten wollen wir eine Kultur der Nachhaltigkeit und ethischer Praktiken von Anfang an in der Lieferkette fördern. Wir verpflichten uns zu einer kontinuierlichen Überwachung und Verbesserung, um sicherzustellen, dass Nachhaltigkeit ein zentraler Aspekt unserer Lieferantenbeziehungen bleibt.
Management der Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung durch die Handhabung von (besonders) besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS
Neben Auswirkungen in Verbindung mit unvorhergesehenen Ereignissen hat unsere doppelte Wesentlichkeitsanalyse potenzielle negative Auswirkungen aus dem Umgang mit besorgniserregenden Stoffen (SoC) und besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) gemäß ESRS für unsere Produkte identifiziert, die eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Insbesondere neue und aktualisierte regulatorische Einschränkungen für den Verkauf von Produkten, die SVHC enthalten, könnten bei betroffenen Produkten zu Umsatzeinbußen führen. Ebenso könnten Betriebsstörungen und Probleme der Geschäftskontinuität aufgrund von Unterbrechungen der Lieferkette auftreten, die durch regulatorische Einschränkungen oder Umweltszenarien verursacht werden.
Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung durch die Handhabung von (besonders) besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS [E2-1]
Um den identifizierten Auswirkungen und Risiken in Bezug auf (besonders) besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS zu begegnen, haben wir Konzepte eingeführt, die strenge Kontrollen, eine regelmäßige Überwachung und kontinuierliche Verbesserungsinitiativen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt umfassen.
Minderung des Verschmutzungsrisikos durch die Bewertung von Stoffen
Um die Risiken im Zusammenhang mit möglichen Verschmutzungsgefahren mit (besonders) besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS zu mindern, nutzen wir unsere globale Richtlinie zur Bewertung von Stoffen. Die Richtlinie beinhaltet einen umfassenden Ansatz zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, zur Verwaltung von Sicherheitsdaten, zur Kontrolle der Lieferkette, zur Schulung des Personals und zur Aufrechterhaltung der organisatorischen Aufsicht. Diese Aspekte tragen zusammen zu einem strukturierten und effektiven Überwachungsprozess bei, der darauf abzielt, Risiken zu minimieren und die Sicherheit und Einhaltung des regulatorischen Rahmens zu gewährleisten.
In unserer Richtlinie wird beschrieben, wie wir besorgniserregende Stoffe, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) identifiziert wurden, überwachen und welche Maßnahmen wir anschließend in unserem Unternehmen ergreifen. Gemäß unserer Richtlinie müssen Informationen über jeden verwalteten Stoff und seine Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im gesamten Bayer-Konzern verfügbar sein. Für Stoffe, die innerhalb der EU gehandhabt werden, sind die Informationspflichten in den EU-Rechtsvorschriften (z. B. REACH) festgelegt. Für Stoffe, die außerhalb der EU verwaltet werden, müssen die Chemikalienvorschriften entsprechend befolgt werden, und wenn sie nicht durch gesetzliche Informationspflichten abgedeckt sind, wird ein Mindestdatensatz definiert, um Gefahren- und Risikobewertungen zu ermöglichen.
Die Richtlinie unterstreicht die Bedeutung von Sicherheit, der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie der ordnungsgemäßen Handhabung, Lagerung und Kennzeichnung von Materialien. Diese Praktiken sind für den Umgang mit besorgniserregenden Stoffen und besonders besorgniserregenden Stoffen von entscheidender Bedeutung. Die Richtlinie betont die Bedeutung der EU-REACH- und CLP-Verordnungen sowie internationaler Verordnungen, die eine Registrierung und Klassifizierung von Stoffen erfordern. Ziel ist es, Informationen über die Auswirkungen von Stoffen auf Mensch und Umwelt bereitzustellen und Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens festzulegen. Durch die Bewertung von Stoffen sowie Maßnahmen zur Produktverantwortung und regelmäßige Überprüfungen der Stoffdossiers wird die Identifizierung und schrittweise Abschaffung besorgniserregender und besonders besorgniserregender Stoffe gefördert, um deren Einsatz zu minimieren. Die Richtlinie stellt sicher, dass Daten über die inhärenten Eigenschaften und Gefahren der gehandhabten Stoffe verfügbar sind. Folglich können umfassende Risikobewertungen auf Standortebene durchgeführt werden, um eine sichere Handhabung zu gewährleisten und Risiken im Zusammenhang mit der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden sowie Exposition zu minimieren. Die Richtlinie befasst sich ebenso mit der Überwachung von besonders besorgniserregenden Stoffen, der Folgenabschätzung und der Ermittlung der Relevanz, gefolgt von der Governance, um betroffene interne Interessenträger über den Umgang mit oder die Verwendung dieser Stoffe zu informieren. Durch die Bewertung von Stoffen sowie Maßnahmen zur Produktverantwortung und regelmäßige Überprüfungen der Stoffdossiers wird die Identifizierung und schrittweise Abschaffung besorgniserregender und besonders besorgniserregender Stoffe gefördert, um deren Einsatz zu minimieren. Zusätzlich konzentriert sie sich auf verschiedene Aspekte wie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Sicherheitsdatenblätter, Stoffsicherheitsbewertungen, Lieferkettenmanagement sowie organisatorische Rollen und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz.
Die globale Richtlinie gilt für relevante Organisationseinheiten, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Produktion, Supply Chain Management, Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz. Die Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety und die Qualitätsfunktionen der Divisionen sind für die Steuerung der Umsetzung dieser Richtlinie verantwortlich. Die Richtlinie berücksichtigt die wichtigsten Verpflichtungen gegenüber Interessenträgern und legt die operativen Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der Chemikaliengesetzgebung fest. Sie steht intern allen Beschäftigten zur Verfügung.
Nachhaltigkeitsbewertung für neue Investitionen von mehr als 10 Mio. €
Um die Auswirkungen von Investitionsprojekten auf die Umwelt und die Nachhaltigkeit zu untersuchen, haben wir eine Richtlinie zur Umwelt- und Nachhaltigkeitsbewertung für neue Investitionen eingeführt. Sie schreibt vor, dass für alle neuen Investitionsvorhaben über 10 Mio. € eine Umwelt- und Nachhaltigkeitsprüfung verpflichtend ist. Dazu gehören sowohl neue als auch erweiterte Herstellungsprozesse wie chemische Synthese, Formulierung, Abfüllung, Verpackung, Saatgut-Verarbeitung, Infrastruktureinrichtung sowie Laboraktivitäten und andere geschäftliche Aktivitäten an einem Standort, einschließlich Bürogebäuden und Lagerhallen. Der Prozess der ökologischen Bewertung umfasst eine Reihe von Schritten, die die Ermittlung, Bewertung und das kontinuierliche Management der Umweltauswirkungen gewährleisten. Dieser Prozess umfasst die Nutzung relevanter Expertise, den Einsatz spezifischer Bewertungsinstrumente und die Durchführung umfassender Umweltverträglichkeitsprüfungen. Darüber hinaus umfasst der Prozess die kontinuierliche Erhebung und Bewertung von Daten sowie die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung bestehender Bewertungen, um sie an neue Informationen oder Änderungen der Umweltvorschriften anzupassen.
Die Richtlinie befasst sich auf verschiedene Weise mit der Substitution und Minimierung besorgniserregender Stoffe und dem schrittweisen Ausstieg aus besonders besorgniserregenden Stoffen: Sie legt fest, dass bei der Bewertung alle relevanten Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden müssen, einschließlich Stoffe, die am Herstellungsprozess beteiligt und in den Auslassströmen der Anlage oder des Standorts rückverfolgbar sind, wie z. B. Abgase, Abwasser und Abfall. Dazu gehören besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe. Sie beschreibt spezifische Anforderungen an die Bewertung, um Stoffe, die am Herstellungsprozess beteiligt sind, und ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu berücksichtigen, wie z. B. staubhaltige Abgase, flüchtige organische Verbindungen (VOC) und andere Schadstoffe sowie Abwässer, die mit verschiedenen Stoffen belastet sind. Die Bewertung umfasst auch direkte und indirekte Treibhausgas-Emissionen, Wasser- und Energieverbrauch, Lärm- und Lichtemissionen, biologische Sicherheit, Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie soziale und ethische Aspekte, die Belegschaft und Gemeinschaften betreffen.
Durch die Umweltbewertung neuer Anlagen trägt die Richtlinie auch zur Vermeidung von Vorfällen und Notfallsituationen sowie zur Kontrolle und Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Menschen und Umwelt bei. Unsere Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety sorgt zusammen mit den Qualitätsfunktionen der Divisionen für die Umsetzung dieser Richtlinie. Die Zielgruppe umfasst die Gemeinschaft der zugewiesenen Venture- und Projektmanager, die diese Investitionsprojekte leiten. Diese interne Richtlinie wird allen Abteilungen, Ländern und regionalen Organisationen zur Verfügung gestellt.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung durch die Handhabung von (besonders) besorgniserregenden Stoffen gemäß ESRS [E2-2]
Um unsere Auswirkungen in Bezug auf (besonders) besorgniserregende Stoffe gemäß ESRS zu mitigieren, haben wir Maßnahmen zur Bewertung und Minderung von Produktumweltrisiken aufgestellt.
Produktumweltrisikomanagement zur Gewährleistung von Compliance und Sicherheit
In Übereinstimmung mit unserer Richtlinie zur Bewertung von Stoffen haben wir Maßnahmen ergriffen, um Risiken im Zusammenhang mit materiellen Gefahren effektiv zu managen. Diese Maßnahmen umfassen das Management von Umwelt, Sozialem und governancebezogenen Themen während des gesamten Lebenszyklus unserer Produkte. Wir beobachten proaktiv politische und regulatorische Trends, die sich auf unser Produkt-Portfolio auswirken könnten. Dazu gehört eine aufmerksame Beobachtung von regulatorischen Änderungen und Beschränkungen mit einer kontinuierlichen Bewertung ihrer potenziellen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit.
Unser Ansatz für das Management regulatorischer Entwicklungen im Bereich Chemikalien umfasst sowohl die kontinuierliche Überwachung der globalen regulatorischen Landschaften, die technische Interessenvertretung und die Folgenabschätzung als auch die Gestaltung, Implementierung und Unterstützung von Geschäftsprozessen und -systemen, die einen sicheren und konformen Betrieb gewährleisten, wie z. B. die Registrierung von Chemikalien und die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Das vorrangige Ziel unserer Maßnahmen ist es, die Einfuhr, die Verwendung, den Transport und die Lagerung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern sicher und vorschriftsmäßig zu ermöglichen. Zu den wichtigsten Ergebnissen dieser Maßnahmen gehören:
Erhebung und Bewertung von Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltdaten (HSE) für Chemikalien im Forschungs- und Entwicklungsprozess (F&E)
Einstufung von Stoffen nach dem Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) und der Gefahrgutverordnung
Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern und Transportetiketten/-papieren
Registrierung von Chemikalien nach REACH (EU) und Einhaltung anderer internationaler Chemikalienvorschriften
Unser ESG-Bereich als Teil der Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety spielt eine entscheidende Rolle bei der Beobachtung und Überwachung regulatorischer Restriktionen oder Änderungen sowie von Umweltszenarien. Der ESG-Bereich arbeitet eng mit dem Bereich Corporate Public Affairs sowie mit den Bereichen Regulatory Affairs und Supply Chain in den Divisionen zusammen. Durch die Bewertung der Relevanz und der Auswirkungen regulatorischer Entwicklungen auf unser Portfolio, insbesondere bei der Verwendung von besorgniserregenden Stoffen (SoC) gemäß ESRS und besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) gemäß ESRS, binden wir relevante Abteilungen frühzeitig ein. Diese proaktive Beteiligung ermöglicht eine rechtzeitige Anpassung an alternative Stoffe oder die Ermittlung geeigneter Minderungsmaßnahmen, wie z. B. Investitionen in Kontrollmaßnahmen.
Diese Maßnahmen sind nicht einmalig, sondern finden kontinuierlich statt. Sie sind also nicht an einen festen Zeitplan gebunden, sondern werden als ständige Verpflichtung in die Betriebsabläufe des Unternehmens integriert.