Wir erkennen die Bedeutung eines effektiven Managements der nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen an. Aus diesem Grund adressieren einige unserer Konzepte und Richtlinien unsere Auswirkungen, Risiken und Chancen aus einer ganzheitlichen Perspektive. Im Folgenden erläutern wir diese übergreifenden Instrumente, die unsere Auswirkungen, Risiken und Chancen in Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten übergreifend thematisieren. In den jeweiligen Themenkapiteln werden diese durch gezielte Ansätze ergänzt, die sich spezifisch mit einzelnen Auswirkungen, Risiken und Chancen auseinandersetzen.
Mit unserem Code of Conduct ethische Standards und Compliance in unseren eigenen Geschäftsaktivitäten sicherstellen
Unser Code of Conduct legt die ethischen Prinzipien und Standards fest, an die sich alle Beschäftigten halten müssen. Dazu gehört die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen, integre Geschäftspraktiken, die Achtung der Menschenrechte, Verantwortung für die Umwelt und ein Engagement für den fairen und respektvollen Umgang mit Stakeholdern. Damit möchten wir negative Auswirkungen, wie z. B. Menschenrechtsverletzungen, in unserer eigenen Geschäftstätigkeit vermeiden, aber auch positive Auswirkungen durch verbessertes Stakeholder-Engagement und eine nachhaltige Unternehmenskultur fördern.
Der Code of Conduct gilt für alle Beschäftigten in allen Divisionen, Funktionen und Regionen, einschließlich Führungskräfte. Die oberste für die Umsetzung des Code of Conduct verantwortliche Ebene ist der Vorstand. Unser Code of Conduct beachtet und integriert verschiedene externe Standards und Initiativen, darunter den United Nations Global Compact (UNGC), die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Mit dem Code of Conduct berücksichtigen wir die Interessen wichtiger Stakeholder durch den Austausch mit Beschäftigten, Kunden, Lieferanten, Investoren, Zulassungsbehörden und den Gemeinden, in denen wir aktiv sind. Unser Code of Conduct ist Gegenstand eines webbasierten Trainings sowie von Compliance-Audits. Verstöße gegen ihn können mithilfe unseres „Speak Up Channel“ gemeldet werden. Dies ermöglicht eine Überwachung der Einhaltung des Code of Conduct. Er ist über unsere internen Kommunikationskanäle und über unsere Unternehmenswebsite öffentlich verfügbar.
Durch unser Engagement für die Menschenrechte Standards entlang unserer globalen Wertschöpfungskette aufrechterhalten
Unsere Position für Menschenrechte legt dar, welche Verpflichtungen wir zur Achtung der Menschenrechte eingehen, und definiert die Verantwortlichkeiten und Erwartungen bezüglich der Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Sie dient als Leitfaden für Beschäftigte, um die Achtung der Menschenrechte in der Unternehmenskultur zu fördern und potenzielle negative Auswirkungen in unserer Wertschöpfungskette, wie z. B. Kinder- und Zwangsarbeit, zu vermeiden. Dazu gehört es, die Menschenrechte entlang der gesamten, globalen Wertschöpfungskette zu respektieren. Das bezieht sich auf alle unsere Beschäftigten sowie ihre Interaktionen mit unseren Geschäftspartnern, (direkten und indirekten) Lieferanten, Subunternehmen, Kunden, Verbrauchern, Vertretern lokaler Gemeinschaften und Regierungsmitgliedern. Das gilt auch für Drittparteien, die in unserem Auftrag Tätigkeiten in Anlagen ausführen, die sich in unserem Besitz oder dem unserer Tochterunternehmen befinden.
Die Position basiert auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP), die die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten von Staaten und Unternehmen mit Blick auf Menschenrechte anerkennen, sowie auf den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Unsere Menschenrechtsposition schließt international anerkannte Menschenrechte gemäß der Internationalen Menschenrechtscharta und der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) ein. Die Internationale Menschenrechtscharta setzt sich aus folgenden Instrumenten zusammen:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UDHR)
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR)
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR)
Unsere Menschenrechtsposition wurde vom Vorstand verabschiedet. Die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben unserer Menschenrechtsposition erfolgt bspw. durch Audits an unseren Standorten sowie bei unseren Lieferanten. Sie ist auf unserer Website öffentlich verfügbar.
Mit unserem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten Verantwortungsbewusstsein und Nachhaltigkeit entlang unserer Wertschöpfungskette sicherstellen
Unser Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten legt die wichtigsten sozialen, ökologischen und ethischen Standards fest. Mit der Kommunikation dieses Kodex und den darin beschriebenen Erwartungen an unsere Lieferanten möchten wir potenziellen negativen Auswirkungen, die in unserer Lieferkette entstehen können, entgegenwirken. So möchten wir z. B. die Berücksichtigung von Menschenrechten innerhalb unserer Lieferkette oder den rücksichtsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen fördern. Der Kodex gilt weltweit für die Lieferanten unserer drei Divisionen.
Mit dem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten berücksichtigen wir die Perspektiven und Interessen wichtiger Stakeholder, wie z. B. von Zulassungsbehörden, Nichtregierungsorganisationen, der wissenschaftlichen Community sowie des öffentlichen und privaten Sektors, indem wir verantwortungsbewusste und nachhaltige Praktiken entlang der Wertschöpfungskette fördern. Der Überwachungsprozess des Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten umfasst regelmäßige Bewertungen sowie Audits ausgewählter Lieferanten, um sicherzustellen, dass diese die festgelegten Standards in Bezug auf ethische Geschäftspraktiken, Umweltverträglichkeit und soziale Verantwortung eingehalten werden.
Der Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten basiert auf unserer Position zu Menschenrechten, den zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) zu Menschenrechten, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung, den Kernarbeitsnormen der ILO sowie auf den UNGP und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die Umsetzung dieses Rahmens wird von der Enabling Function Procurement gesteuert. Wir stellen unseren Lieferanten den Verhaltenskodex mit dem Ziel zur Verfügung, das gemeinsame Verständnis dafür zu stärken, wie Prinzipien im geschäftlichen Alltag umgesetzt werden sollen. Der Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten ist auf unserer Website öffentlich verfügbar und in Lieferantenverträgen enthalten.
Compliance und nachhaltige Praktiken durch unsere Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“
Die Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ legt essenzielle Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltstandards und -praktiken fest, die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten eingehalten werden müssen. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, Leitlinien zur Vermeidung von Umweltverschmutzung, zum Abfallmanagement, zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Notfallvorsorge und Umweltschutz zu kommunizieren. So wollen wir potenziellen negativen Auswirkungen, wie z. B. durch Arbeitsunfälle, oder Gefährdungspotenzialen im Arbeitsumfeld entgegenwirken. Ebenso möchten wir so erreichen, dass unserer Organisation die relevanten gesetzlichen Vorschriften im Umweltmanagement bekannt sind.
Die Richtlinie gilt weltweit für alle Werke und Anlagen, Aktivitäten und Beschäftigte und umfasst alle Aspekte der Gesundheit, Sicherheit und des Umweltschutzes. Die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Konzernregelungen durch die Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety sowie verpflichtende, regelmäßige interne Audits und externe Zertifizierungen sorgen dafür, dass die Managementsysteme an unseren Standorten den jeweiligen Anforderungen entsprechen.
Für die Umsetzung der Richtlinie ist der Vorstand verantwortlich und wird durch die Enabling Function Public Affairs, Sustainability & Safety unterstützt. Die Richtlinie berücksichtigt und integriert verschiedene externe Standards und Initiativen, einschließlich ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme), ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagementsysteme) sowie die Leitlinien der ILO und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Damit berücksichtigen wir die Interessen wichtiger Stakeholder durch den Austausch mit Beschäftigten, Zulassungsbehörden, Nichtregierungsorganisationen, der wissenschaftlichen Community und lokalen Gemeinschaften. So soll möglichst sichergestellt werden, dass vielfältige Perspektiven widergespiegelt und die Anliegen aller relevanten Gruppen berücksichtigt werden.
Unsere Richtlinie „Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltmanagement (HSE) und HSE-Kernanforderungen“ wird allen Beschäftigten und relevanten Stakeholdern über unsere internen Kommunikationskanäle und Schulungsprogramme vermittelt. Sie wird auch im Rahmen regelmäßiger HSE-Trainings kommuniziert, um sicherzustellen, dass sie verstanden und eingehalten wird.