Im Rahmen unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert und steuern diese durch unsere Strategien, Prozesse und Maßnahmen. Wir berichten ausführlich über unsere Corporate-Governance-Strukturen, die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat.

Unsere wesentlichen Auswirkungen liegen in unseren ethischen Standards, die auch positive Marktwirkungen haben können. Unser Verhaltenskodex (Code of Conduct) definiert die Grundlagen der ethischen Standards, Schulungen zu Compliance-Themen (einschließlich Prävention von Korruption) und ein Speak Up Channel sind Teil unseres Managements. Als globales Unternehmen haben wir außerdem positiven Einfluss auf Lieferanten zur Verbesserung sozialer und ökologischer Standards. Zudem fördern wir durch eine aktive Teilnahme an öffentlichen Debatten eine wissenschafts- und faktenbasierte Entscheidungsfindung in Politik und Gesellschaft. Wir leisten einen positiven Beitrag für die Gesellschaft und die Umwelt mit unserer politischen Interessenvertretung für Themen mit Fokus insbesondere auf soziale Fragen, wie dem Zugang zu Gesundheitsversorgung in einkommensschwachen Ländern sowie die Minderung oder Anpassung an den Klimawandel.

Gleichzeitig sind wir potenziellen Risiken wie unlauterem Wettbewerb, Verstößen gegen Kartellrecht, Korruption und Datenschutzverletzungen ausgesetzt. Ein etwaiges Versäumnis, die Grundsätze der Geschäftsethik umfassend zu integrieren, könnte zu Reputationsschäden und finanziellen Konsequenzen führen. Ebenso kann die potenzielle Nichteinhaltung unserer Menschenrechtsposition zu Verletzung der Menschenrechte führen, was ein Risiko für unsere License-to-Operate darstellt. Die Erkenntnisse aus der Identifikation und Bewertung der Risiken fließen in unsere Governance-Strategien ein und unterstützen uns dabei, nachhaltige und verantwortungsvolle Geschäftsentscheidungen zu treffen.

Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung [G1-1]

Wir verfügen über verschiedene Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur. Dadurch tragen wir den entsprechenden Auswirkungen und Risiken Rechnung.

Integrität und Compliance durch unsere Geschäftsverhaltensrichtlinien und unsere Unternehmenskultur

Integrität ist zentral in unserer Unternehmenskultur verankert und leitet unser Handeln. Wir tolerieren keine illegalen oder unethischen Handlungen. Etwaige Verstöße untersuchen wir und klären diese konsequent auf. Bestätigte Verstöße werden gemäß unseren Sanktionsvorschriften sanktioniert. Unser Code of Conduct dient unseren Beschäftigten und uns als Leitfaden und stellt sicher, dass wir in Übereinstimmung mit allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen handeln.

Wir streben eine kontinuierliche Erhöhung der Transparenz an, sowohl in der Arbeit unserer politischen Interessenvertretung als auch hinsichtlich der Schwerpunkte unseres Engagements. Um dies zu erreichen, stellen wir unsere politischen Positionen zu den wichtigsten Themen, die mit unseren Aktivitäten in Verbindung stehen, öffentlich zur Verfügung. Durch unsere Interessenvertretung leisten wir einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und zur Umwelt, indem wir die Sichtbarkeit von gesellschafts- und umweltbezogenen Themen erhöhen. Der verbindlich gültige Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Interessenvertretung legt u. a. fest, dass unsere Interessenvertreter unsere Botschaften und Positionen gegenüber politischen Entscheidungsträgern auf transparente, faire, integritätsorientierte und faktenbasierte Weise vermitteln.

Um sicherzustellen, dass wir die Erwartungen der Gesellschaft an uns erfüllen, haben wir 2019 die Bayer Societal Engagement(BASE)-Prinzipien eingeführt. Die BASE-Prinzipien geben weltweit vor, wie wir uns gegenüber unseren Beschäftigten, aber auch gegenüber Patienten, Kunden, Verbrauchern, Geschäftspartnern, politischen Stakeholdern, Wissenschaftlern, Kritikern sowie gegenüber unseren Aktionären verhalten. Damit wollen wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung als nachhaltig agierendes und transparentes Unternehmen gerecht werden, das für seinen Beitrag zum Fortschritt in Gesundheit und Landwirtschaft respektiert wird. Wir wollen zuhören, verstehen, Bedenken ernst nehmen und einen respektvollen Dialog führen. Grundlage für die BASE-Prinzipien ist unsere Mission „Health for all, Hunger for none“.

Darüber hinaus sollten unsere Beschäftigten sich der wichtigsten Risiken im unternehmerischen Handeln bewusst sein und diese proaktiv erkennen und adressieren, um unser Unternehmen zu schützen. Wir haben ein effektives Risiko- und Compliance-Management-System eingerichtet, um regelkonformes Verhalten und eine positive Risikokultur zu fördern und zu stärken. Trainings zu den Elementen dieses Systems sind obligatorisch und müssen von unseren Beschäftigten rechtzeitig abgeschlossen werden. Die Elemente dieses Systems fördern in unserer gesamten Organisation eine positive Compliance-Kultur und tragen dazu bei, die Integrität in der täglichen Geschäftstätigkeit jedes Beschäftigten zu gewährleisten. Wir nutzen Regelungen, Procedures, Trainings und Kontrollen, um vorbeugende Maßnahmen in die täglichen Geschäftsaktivitäten zu integrieren. Eine globale Compliance-Organisation, die von unserem General Counsel als Group Compliance Officer geleitet wird, unterstützt unseren Compliance-Ansatz. In seiner Funktion berichtet der Group Compliance Officer direkt an den Finanzvorstand und an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Der Finanzvorstand ist dabei für die Compliance-Organisation verantwortlich, der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats für die Überwachung der Wirksamkeit und Weiterentwicklung der Compliance im Konzern.

Auch in Bezug auf Menschenrechte überprüfen wir regelmäßig unseren Risikomanagementansatz, um proaktiv Menschenrechtsrisiken sowohl zu identifizieren als auch zu adressieren und Nichteinhaltungen unserer Menschenrechtsposition zu vermeiden. Die jeweils zuständigen Personen überwachen die Umsetzung unserer Verpflichtung entlang der gesamten Wertschöpfungskette, messen die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen zum Management von Menschenrechtsrisiken und entwickeln bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen. Wir achten stets das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre, das ein grundlegendes Menschenrecht ist, das durch Datenschutzgesetze garantiert und geschützt wird. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Diskriminierung, Belästigung und ungerechtfertigte Sanktionsmaßnahmen nicht toleriert werden. Wir behandeln einander fair sowie mit Respekt und handeln im besten Interesse von Bayer.

In unserem Unternehmen pflegen wir eine offene und transparente Kultur. Wir ermutigen Beschäftigte und Dritte, ihre Bedenken hinsichtlich Compliance zu äußern. Dazu fördern wir ein Umfeld, in dem sich jeder in der Lage fühlt, seine Bedenken zu äußern. Das Stellen von Fragen und das Äußern von Bedenken helfen uns, eine starke Compliance-Kultur aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus stellen wir Informationen, ausreichende Ressourcen und Beratung zur Verfügung, um Verstöße gegen Gesetze oder Unternehmensvorschriften zu verhindern.

Beschäftigte können sich in vielen Sprachen an unseren globalen Speak Up Channel wenden. Hierbei handelt es sich um einen sicheren Kanal, der allen (auch der Öffentlichkeit) die Möglichkeit bietet, mutmaßliche Compliance-Verstöße vertraulich (und anonym, soweit dies nach lokalem Recht zulässig ist) zu melden. Beschäftigte sowie Dritte können sich auch direkt über Speak.Up@Bayer.com an unsere Compliance-Abteilung wenden. Wenn Beschäftigte der Meinung sind, dass eine Tätigkeit oder ein Verhalten einen wesentlichen Compliance-Verstoß darstellen könnte, sind sie verpflichtet, dies zu melden.

Je nach Schwere des Compliance-Verstoßes kann dieser disziplinarische, zivil- oder strafrechtliche Folgen für die betroffenen Beschäftigten haben. Nachgewiesenes Fehlverhalten kann sich auch auf die Vergütung auswirken. Das Versäumnis, einen mutmaßlichen wesentlichen Compliance-Verstoß zu melden, ordnungsgemäß zu untersuchen und zu beheben, kann ebenfalls schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, darunter arbeitsrechtliche Konsequenzen, strafrechtliche Sanktionen für das Unternehmen und Haftung für einzelne Beschäftigte sowie Geldbußen und Rufschädigung.

Wir unterstützen alle Beschäftigten dabei, integer zu handeln und potenzielle Verstöße von vornherein zu vermeiden – mit konzernweiten bedarfs- und zielgruppenorientierten Schulungsmaßnahmen und Kommunikationskampagnen. Unser Code of Conduct setzt den Maßstab für unsere Compliance-Kommunikations- und -Trainingsaktivitäten. Bei Fragen zum rechtlich korrekten Verhalten stehen den Beschäftigten als Kontaktpersonen sowohl Vorgesetzte als auch die Compliance-Manager zur Verfügung.

Schulungen zu Antikorruption, der Bedeutung des offenen Äußerns von Bedenken („Speak Up“), Kartellrecht, Interessenkonflikten, Fairness und Respekt am Arbeitsplatz, Compliance im Außenwirtschaftsrecht und Datenschutz sind ebenfalls Elemente unseres Compliance-Management-Systems.

Jedes Jahr wird für alle Beschäftigten ein neues verpflichtendes Training mit Bezug zu Compliance veröffentlicht. Wir haben im Berichtsjahr in 92 Ländern ein webbasiertes Training zum neuen Code of Conduct angeboten. Das Training ist in 15 Sprachen verfügbar.

Unsere unternehmensweite Kommunikationskampagne „Speak Up“ soll eine offene Berichtskultur fördern und wird jährlich durchgeführt. Sie vermittelt die verschiedenen Möglichkeiten, Compliance-Verstöße zu melden, und soll ein Umfeld schaffen, in dem ohne Vorbehalte Compliance-Verstöße angesprochen werden können.

Für risikobehaftete Funktionen und Abteilungen, die aufgrund ihres Aufgabengebiets in Bezug auf Korruption und Bestechung grundsätzlich am stärksten gefährdet sind, bieten wir innerhalb unserer allgemeinen Schulung zu Antikorruption weitergehende Lernpfade mit zusätzlichen Informationen an. Diese Lernpfade sind speziell auf Beschäftigte ausgelegt, die Kontakt mit medizinischem Fachpersonal und Amtsträgern haben. Zu den risikobehafteten Funktionen zählen in der Regel Einkauf, Vertrieb und Marketing sowie unsere Abteilungen, die an Ausschreibungen teilnehmen.

Management der Beziehungen zu Lieferanten [G1-2]

Der Einkauf versorgt unser Unternehmen weltweit mit Rohstoffen, Waren und Dienstleistungen. Er handelt im Namen aller Geschäftsbereiche und unterstützenden Funktionen, indem er Synergien durch die Bündelung von Know-how und Beschaffungsausgaben nutzt. Die Einkaufsabteilung berichtet an den Finanzvorstand.

Durch unsere Einkaufsaktivitäten und Lieferantenbeziehungen beeinflussen wir die Gesellschaft und die Umwelt. Wirtschaftliche, ethische, soziale und ökologische Prinzipien sind daher in unserem Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten und dem „Nachhaltigkeitsleitfaden für den Einkauf“ verankert, der für alle Beschäftigten im Einkauf weltweit verbindlich ist.

Wir wollen nachhaltige Partnerschaften mit unseren Lieferanten fördern, die auf Compliance, Nachhaltigkeit, Fairness und Integrität bei jeder Kaufentscheidung basieren. Unsere Beschäftigten im Einkauf treffen fundierte „Make or Buy“-Entscheidungen, wobei wir Fairness, Kosteneffizienz, Versorgungssicherheit, rechtliche Compliance, Nachhaltigkeit, Qualität und Kartellvorschriften berücksichtigen. Zudem geben wir externen Geschäftspartnern klare Orientierungshilfen (z. B. in Form eines „Leitfadens zum Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten“ oder im Rahmen von Lieferantenschulungen) und legen die Erwartungen an für beide Seiten vorteilhafte Kooperationen fest.

Darüber hinaus operieren wir im Einkauf und im Lieferantenmanagement nach etablierten Prozessen. Da der Markt und das Lieferkettenmanagement sehr dynamisch und ständig im Wandel sind, sind langfristige Verträge und ein aktives Lieferantenmanagement für strategisch wichtige Waren und Dienstleistungen essenziell. Sie dienen dazu, einkaufsspezifische Risiken wie Lieferengpässe oder erhebliche Preisschwankungen zu minimieren, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und reibungslose Produktionsprozesse zu gewährleisten.

Über eine Vertragsklausel artikulieren wir unsere Nachhaltigkeitsanforderungen und dringen auf deren Integration in die Verträge mit unseren Lieferanten. Ergänzt wird diese um Bewertungen der Lieferanten in Bezug auf deren Nachhaltigkeitsleistung sowie um Entwicklungsaktivitäten zur Verbesserung der Nachhaltigkeitspraktiken in der Lieferkette. Bei der Vertragsklausel zur Nachhaltigkeit gibt es zwei wichtige Ankerpunkte:

  • Der Lieferant erklärt sich bereit, unseren Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten zu akzeptieren und sein Geschäft im Einklang mit den dargelegten Prinzipien zu organisieren.

  • Wir behalten uns das Recht vor, die Einhaltung unseres Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten durch den Lieferanten zu bewerten oder zu überprüfen. Dies markiert den Beginn unseres Bewertungsprozesses anhand des Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten, der Einhaltung der Menschenrechte und der von den Lieferanten emittierten Treibhausgas-Emissionen.

Der Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten legt wichtige soziale, ökologische und ethische Standards fest, die wir von unseren Lieferanten und Subunternehmern erwarten. Er wird unseren Lieferanten daher in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt, um das Verständnis dafür zu stärken, wie diese Prinzipien im täglichen Geschäft umgesetzt werden sollten (einschließlich der Förderung von Bemühungen zur Verbesserung der Gesundheit der Menschen und zum Schutz der Umwelt). Darüber hinaus zielt unser umfassender „Leitfaden zum Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten“ darauf ab, konkrete Beispiele für bewährte Praktiken und Benchmarks, die Lieferanten anwenden können, sowie Referenzen wie den regulatorischen Rahmen und die Standards für unsere Nachhaltigkeitsbemühungen bereitzustellen.

Der „Leitfaden zum Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten“ bietet Lieferanten u. a.:

  • Wichtige Hinweise, wie sie ihre ethischen, sozialen, ökologischen und weiteren allgemeinen organisatorischen und wirtschaftlichen Bemühungen verbessern können

  • Unterstützung bei der Vorbereitung auf eine Leistungsbewertung bzw. -neubewertung

  • Verweise auf allgemein anerkannte Standards und regulatorische Rahmenwerke

Bei der Auswahl von Lieferanten berücksichtigen wir alle Arten von Lieferanten. Wir arbeiten kontinuierlich daran, Nachhaltigkeitsthemen in der Beschaffung strategisch weiterzuentwickeln, insbesondere in Bezug auf Umwelt- und Menschenrechtsfragen. Nachhaltigkeitsorientierte Kriterien und Standards gelten für unsere Lieferkette sowohl auf globaler als auch auf regionaler Ebene.

Wir haben konzernweit einen vierstufigen Managementprozess etabliert, um die Nachhaltigkeitspraktiken in der Lieferkette bewerten und langfristig verbessern zu können. Dieser risikobasierte Ansatz hilft uns, die nachhaltigkeitsbezogenen Risiken zu bewerten und diese in unserer Lieferkette zu überwachen. Über die Nachhaltigkeitsbewertungen können wir nachhaltigkeitsbezogene Risiken bei den ausgewählten Lieferanten identifizieren und den Fokus auf einen möglichen Verbesserungsbedarf legen. Dieser Prozess wird zentral vom Nachhaltigkeitsteam im Einkauf gesteuert.

  • Schritt 1 – Bewusstsein der Lieferanten für Nachhaltigkeit: Der Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten legt Grundsätze zu Ethik, Menschen und Arbeit, Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz, Qualität und Governance sowie zu den zu etablierenden Managementsystemen fest. Er wird unseren Lieferanten zur Verfügung gestellt. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie diese Grundsätze auch in der weiteren Lieferkette anwenden.

  • Schritt 2 – Nominierung von zu bewertenden Lieferanten: Lieferanten werden für Nachhaltigkeitsbewertungen basierend auf einer Kombination aus Länder- und Nachhaltigkeitsrisikokategorien sowie ihrer strategischen Bedeutung für uns ausgewählt.

  • Schritt 3 – Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung der Lieferanten: Lieferanten, die zur Bewertung ausgewählt wurden, werden entweder vor Ort im Rahmen eines Audits durch externe Prüfer oder mittels einer Online-Bewertung von EcoVadis (einem externen Anbieter von Nachhaltigkeitsbewertungen) bewertet.

  • Schritt 4 – (Weiter-)Entwicklung der Lieferanten: Die Audit- und Bewertungsergebnisse werden intern analysiert und dokumentiert. Werden Mängel in der Bewertung der Lieferanten festgestellt, entwickeln wir gemeinsam mit den jeweiligen Lieferanten Korrekturmaßnahmen zur Verbesserung ihrer zukünftigen Nachhaltigkeitsbewertungen.

Zusätzlich zum Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten ist unser „Nachhaltigkeitsleitfaden für den Einkauf“ Teil unserer Strategie zum Beziehungsmanagement in Hinblick auf unsere Lieferanten. Er bietet den internen Stakeholdern allgemeine Anleitungen für die Integration der Nachhaltigkeitsaspekte in die Einkaufsaktivitäten. Das Dokument beinhaltet auch die Beschreibung des vierstufigen Managementprozesses.

Um die vielfältigen Herausforderungen einer nachhaltigen Lieferkette effektiv anzugehen und Synergien zu nutzen, sind wir Mitglied der Brancheninitiativen, allen voran der PSCI und TfS, einer von uns mitbegründeten Initiative der chemischen Industrie. Beide Initiativen konzentrieren sich nicht nur auf die Durchführung von Audits oder Nachhaltigkeitsbewertungen der Lieferanten, sondern auch auf den Kompetenzaufbau für Lieferanten, bspw. durch Schulungen und Veranstaltungen. Damit sollen die Lieferanten unterstützt werden, im Einklang mit den Erwartungen der Branche in Sachen Nachhaltigkeit zu agieren, was im Einklang mit unseren Zielen zur Lieferantenentwicklung steht. Neben Englisch ist eine Vielzahl dieser Schulungen in anderen Sprachen wie Deutsch, Spanisch, Portugiesisch oder Chinesisch verfügbar.

Das Lieferantenmanagement mit Bezug zu Nachhaltigkeit ist in den gesamten Lieferantenlebenszyklus eingebettet. Es zielt darauf ab, einen ganzheitlichen Ansatz der Beziehung zu unseren Lieferanten zu etablieren, indem wir diese Beziehung bis zur Beendigung entsprechend verwalten.

Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung [G1-3]

Wir tolerieren keine Korruption und lehnen jede Geschäftsmöglichkeit ab, die Bestechung oder eine unrechtmäßige Beeinflussung Dritter beinhaltet. Wir bieten Geschenke oder gewähren Einladungen nur innerhalb der Grenzen von Ethik und Gesetzen. Wir halten die höchsten ethischen Standards ein, insbesondere, wenn es um Geschenke oder Einladungen an Angehörige medizinischer Fachkreise oder Amtsträger geht, da dies unter Umständen in Gänze verboten ist. Zu diesen Standards zählen sowohl unser Code of Conduct, der den Maßstab dafür setzt, wie unsere Beschäftigten sich im Einklang mit Gesetzen und internen Regelungen verhalten sollen, als auch z. B. die Kodizes der International Federation of Pharmaceutical Manufacturers & Associations (IFPMA) und der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA). Auch wenn die Gewährung einer Zuwendung erlaubt ist, kann eine öffentliche Berichterstattung oder Offenlegung erforderlich sein. Wir halten uns an alle anwendbaren Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche.

Unser Code of Conduct enthält verbindliche Vorgaben zum Thema Antikorruption. Ergänzt wird dies durch konzernweit gültige Regelungen, die auf zahlreiche weitere Informationen zur Korruptionsbekämpfung verweisen. Dazu zählt eine Policy der Rechts- und Compliance-Abteilung mit Verweisen auf Regelungen zum Umgang mit Geschenken, zum Event-Management, zu gemeinnützigen Beiträgen des Unternehmens (Charitable Giving) sowie zu Divisionsbeiträgen (Divisional Giving) und Drittparteienprüfungen. Mithilfe eines speziellen Prozesses werden der Code of Conduct sowie unsere Policies konzernweit in Kraft gesetzt. Dieses sogenannte Enactment beinhaltet die formell-rechtliche Anerkennung des Code of Conducts oder der Policies durch die Geschäftsleitung der relevanten Bayer-Gesellschaft. Dadurch wird eine Regelung Teil der rechtlichen Bestimmungen des Unternehmens, die befolgt werden müssen. Das Enactment wird lückenlos nachverfolgt, um eine vollständige Einführung der Regelungen zu erzielen. Bayer unterstützt die Implementierung dieser Regelungen durch Schulungen und/oder zielgruppenspezifische Kommunikation. Die Einhaltung der verbindlichen Vorgaben zum Thema Antikorruption verfolgen wir mithilfe unseres sogenannten Integrated Compliance Management, etwa indem wir in bestimmten Bereichen Stichproben oder Abfragen durchführen.

Das sogenannte Speak Up Office, das Teil der globalen Rechts- und Compliance-Abteilung ist, entscheidet nach einer Plausibilitätsprüfung über die angemessene Zuweisung von Compliance-Untersuchungsfällen und stellt dabei sicher, dass die Untersuchung von unabhängigen Fachleuten geführt wird. Je nach Fallgestaltung werden multifunktionale Untersuchungsteams aus unterschiedlichen Funktionen (z. B. Rechtsabteilung, Konzernrevision, Personalabteilung) mit der Bearbeitung der Fälle betraut. Diese Untersuchungsteams handeln im höchsten Maße unabhängig.

Bei Compliance-Verstößen, die aufgrund ihrer Art und Auswirkung von erheblicher regulatorischer und/oder finanzieller Bedeutung sind oder ein Mitglied des globalen Führungsteams betreffen, entscheidet ein Compliance Committee, das ad hoc tagt, über Sanktionen. Sanktionsentscheidungen bedürfen einer Mehrheitsabstimmung. Unser General Counsel hat bei der Entscheidungsfindung ein Vetorecht. Wird dieses Recht ausgeübt, wird die Angelegenheit zur endgültigen Entscheidung an den Vorstand weitergeleitet.

Jede neu eingestellte Person, einschließlich Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates, muss ein 30-minütiges Training zu Antikorruption absolvieren, das die wichtigsten Risiken sowie Fallstudien und Testfragen zur Vertiefung des Verständnisses abdeckt. Zusätzlich gab es für unsere Beschäftigten zuletzt im Jahr 2024 ein verpflichtendes webbasiertes Code-of-Conduct-Training, das der systematischen Prävention und Sensibilisierung für Compliance-Risiken – einschließlich Korruptionsrisiken – dient. Dieses Training erstreckt sich auch auf alle unsere Funktionen, die wir intern als risikobehaftete Funktionen eingestuft haben (100 %). Unsere Compliance-Trainings werden regelmäßig und bedarfsabhängig aktualisiert und unseren Beschäftigten entsprechend zugewiesen.